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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 272. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-08-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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ohne Genehmigung der Kreisbehörde bestehen können. Es ist aber einmal der §. im Gesetze ausgenommen, und in den Moti ven gesagt, warum dieß geschehen. Ich habe in manchen Schriften, namentlich in Zeitschriften darüber gelesen, ich habe auch Gelegenheit gehabt, mit sachkundigen Mannern, welche dieses Verhaltniß nicht nur in Sachsen, sondern auch in Eng land kennen lernten, zu sprechen, und habe zu meinem tiefen Schmerze bestätigt gefunden, daß wahre Worte in den Motiven enthalten find, eben so wahre Worte die sind, welche ein Abg. über das Mißgeschick der armen Kinder der Fabrikarbeiter ausge sprochen Hat. Betrachtet man die Kinder überhaupt, so sind sie nicht vermögend, körperlich und geistig sich den ganzen Lag anzustrengen; bei einem verkrüppelten Körper geht auch der Geist unter, und nun gebe ich zu bedenken, wenn ein Kind 10,12 bis 13 Stunden gearbeitet hat — und es muß doch Achtung geben, wenn auch die Arbeit noch so geistlos Ware — und soll nun am Abend noch lernen, ob das nicht ein zu großes Anfordem sei, ob nicht die sittliche und moralische Ausbildung dadurch großen Nachtheil habe? Es hört den Tag über oft so widerliche Dinge, daß ihm Abends eine Erbauung durch den Religionsunterricht nicht möglich ist. Ich muß also dabei stehen bleiben, was die Deputation vorgeschlagen hat, daß das Fortbestehen wie die Einrichtung solcher Schulen lediglich m die Hände der Regierung! gelegt werde, und daß diese ermesse, unter welchen Bedingun gen eins solche Schule fortSestchm könne; denn specielle Schul vorschriften in der Kammer zu berathen, wird kaum zum Ziels führen, da es Gegenstände betreffen würde, welche zu vielfachen Ansichten führen. Abg. Eisen stuck: Da das Amendement des Abg. Axt zm Berathung vorliegt, so muß ich diesem unbedingt widerspre chen. Ich glaube, daß, was die Volksschulen betrifft, die Hauptsache darin liege, daß wir die Dauer der Arbeit und die Bestimmung der Schulzeit trennen müssen. Es ist dich mög- lich mnd auch geschehen, jedoch in Sachsen noch nicht, aber in England, da hat sich die Staatsregierung verpflichtet erachtet, gesetzliche Bestimmung zu treffen, wie viele Stunden des Lags die Kinder angestrengt werden können. Das würde ein Gegen stand der Gesetzgebung sein; ich muß aber wahrheitgemäß bei fügen, daß nicht die Zahl der Schulstunden es war, welche Beschwerden herbeiführte; übrigens liegt hier die Frage.vor, ob dis Gesetzgebung dahin eingreifen soll, zu bestimmen, daß Abends kein Unterricht mehr ertheilt werde. Dahin hat ein Abg. fein Amendement gerichtet; und nun glaube ich, daß dieß die Freiheit zu sehr beschranke; ich glaube auch, es werde un ausführbar und endlich mit großen Nächlheilen verbunden sein, wenn man die Ausführung erzwingen wollte'. Ich glaube, es ist eine zu große Beschränkung der Freiheit, wozu man doch nicht vorfchm'tm muß, wenn sie nicht dringend geboten ist, wenn man die Stunden bestimmen wollte, in welchen Unterricht ge geben werden soll, und Zwar um so mehr, da bei Privatschul anstalten nicht gesagt ist, daß die Unterrichtsstunden Vormit tags oder Nachmittags gegeben werden sollten. Da man hier nicht bestimmt, zu welchen Lagsstunden Unterricht gegeben werden soll, so würde man für eine Beschränkung der Freiheit ansehcn müssen, wenn man bei den Fabrikschulen eine engere Grenze zie hen wollte. Ich glaube in der That, es würde nicht ausführ bar sein, weil, wie mehrere Abgg. bemerkt haben, allerdings die Fabrikation und Manufaktur eine verschiedene Bestimmung hervorbringt. Ist dieß aber der Fall, so sehe ich auch nicht ein, warum man die Existenz und das Gedeihen der Fabrikation auf das Spiel setzen will, um die Idee zu realisiren, daß die Kin der Abends nicht in die Schule gehen sollen. Es ist auch noch nachthcilig, weil ich fürchte, daß, während jetzt viele Familien dadurch ihre Hauptsubsistenz haben, daß die Kinder in den Fa briken gebraucht werden könnten, dieses wegsiele, und so hoch ich auch die Beförderung des geistigen Interesses stelle, so kann man doch das materielle Interesse nicht so unterordnen, daß man es ganz bei Seite setzt. Ware es nun der Fall, daß man die Arbeit der Kinder so sehr zurückfetzen würde, daß die Fabnkun- tcrnehmer fanden, sie würden besser thun, dieselbe Arbeit, wel che jetzt durch Kinder verrichtet wird, durch Erwachsene ver richten zu lassen, oder den Maschinen eine noch größere Ausbil dung zu geben, um die Kinder dadurch zu ersetzen, so muß ich gestehen, daß man das materielle Verhältnis! zu sehr aufopfern würde, wenn man dem Amendement beistimmen wolle. Ich werde noch einige Worte darüber erwähnen, was über die Ham- merwerkfchulen gesagt wurde; ich sage aber bloß, daß es mir überflüssig erscheint, Erörterungen darüber anzustcllen; denn Hammerwerke sind Fabriken und Messingwerke ebenfalls, und ich sehe nicht rin, warum man ihnen einen Vorzug einräumcn wollte, lieber die Modalität dieser Schulen mag die Regierung irgend eine Bestimmung treffen, und aus dem Organismus solcher Schulen wird sich leicht abnehmen lassen, ob sie eine selbstständige sei oder nicht. Abg. Haußner: Im Decrcte ist ausgesprochen worden, der Staat bezwecke, den Menschen immer mehr zu vervoll kommnen und zu einem bessern Menschen und Staatsbürger heranzubilden. Ich habe bereits die Bemerkung gemacht, daß, wenn der Staat diese Verpflichtung übernimmt, er nicht Aus nahmen kann machen wollen, und es kann weder Ort noch Stand, weder Reichthum noch Armuth, eine Ausnahme be gründen. Nachdem man schon im §. 5. gesagt hat: „den größer« und Mittlern Städten wird die Errichtung einer Localschulordnung nachgelassen", heißt es hier wieder: „Un- terrichtsanstalten, welche eine Beschränkung des in Elementar schulen zu ertheilenden Unterrichts mit sich führen rc." Damit ist also gesagt, diese armen Menschen brauchen noch weniger, es kann der Elementarunterricht noch mehr beschrankt werden. Ich weiß nicht, ob es mit dem constitutionellen System über einstimmt, ob es die Kammer verantworten könne, wenn man der Armuth benehmen will, sich auszubilden, und wenn selbst im Gesetze gesagt wird, daß der Elementarunterricht noch be schränkt werden könne. Meiner Ansicht nach widerspricht das der constitutionellen Freiheit. Wenn der Staat sich an die Spitzegestelltchat, um darauf zu sehen, daß der Mensch ver vollkommnet werde, so kann kein Unterschied gemacht werden.
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