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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 272. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-08-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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Die Kammer hat sich Zwar schon dafür ausgesprochen, daß ein Unterschied'statlsinden soll, daß auf dem Linde etwas anderes als in den Städten gelehrt werde, und ich muß also wohl glau ben, daß auch die hier vorliegende Bestimmung angenommen wird. Ich muß aber bemerken, daß die Kinder auf diese Weise an Leib und Seele verdorben werden. Man gehe in die Fabri- ' ken und höre nur, was die Kinder da anhören müssen, was dort gesprochen wird, und kommen sie nun Abends in die Schule, so sind sie schon verwahrlost, und der Unterricht hat - keine Einwirkung mehr. Dann sind diese Kinder noch der Un gewißheit ausgesetzt; denn ich möchte fragen, ob die Fabrik herren, wenn ihreMerke nicht mehr gehen, diese Schulen noch forterhalten. Sobald die Fabriken stillstehm, hört auch dieser Unterricht auf, und es heißt dann: „marsch!" Die Kinder entbehren dann also der geistigen Ausbildung, und ich kann in diesem §. nichts finden, als daß wir die Fabrikhcrren auf Kosten des geistigen Wohls der Kinder bereichern wollen. Ob dich zu verantworten sei, gebe ich der Kammer zur Erwägung anheim. Eine Controle ist in diesen Schulen gar nicht möglich. Gehen noch die Kinder der benachbarten Orte in diese Schulen, so weiß der Lehrer des Ortes nicht, ob sie auch wirklich diese Schulen j besuchen, und es könnte so der Fall eintreten, daß die Kinder keinen Unterricht erhalten. Ich muß wiederholen, daß, die Kinder in diese Fabriken zu schicken, ein großes Derderbniß für die Jugend ist; denn die Sittenlosigkeit ist da zu Hause, in dem die niedrigsten Menschen dort arbeiten. Endlich bedenke man noch — und die Fabrikherren, welche gegenwärtig sind, müssen mir das zugeben daß sehr häufig die Aeltern ihre Kinder in diese Fabriken schicken, nicht um die Kinder zu erhal ten, sonder» damit die Kinder die Aeltern erhalten, welche faul sind, und nichts arbeiten wollen. Da glaube ich doch, hat der Staat gewiß das Recht, durch wirksame Mittel gegen einen solchen Uebrlstand einzugreifen. Königl. Commissar S ch u l z e: Zch habe zwar im Anfänge der Verhandlung über tz. 9. nicht beiwohnen können, ich weiß also auch nicht, welche Beschränkung in dieser Beziehung be antragt wurde; aber eine andere Bemerkung habe ich vernom men, welche gegen die Worte gerichtet ist: „Unterrichtsanstal ten, welche eine Beschränkung des in Elementarschulen zu er- theilenden Unterrichts mit sich führen". Damit soll aber nicht gesagt sein, daß es der Zweck sei, eine solche Beschränkung herbeizuführen, sondern daß, wenn solche Anstalten vorhanden sind, diese nicht ohne besondere Genehmigung fortbestehen kön nen. Daß die Regierung aber beabsichtigt, eine Verkürzung des Unterrichts möglichst zu beseitigen, geht wohl aus dem Sinne des ganzen Z. hervor, und daher soll die besondere Ge nehmigung der Kreisschulbehör'oe erforderlich sein, und solche Schulen ohne ein von derselben geprüftes und bestätigtes Spe cialreglement nicht errichtet werden, noch fortbestehen können, da mit dieseKreisschulbchörde darauf sehe, daß der Unterricht nicht in zu spärlicher Weise mitgetheilt werde- , Abg° Clauß: Ein geehrter Abgeordneter aus einem Landes- theile, in welchem die Fabrikation vorherrscht (Abg. Haußnsr) l Hat uns geschildert, wie die Verbindung der Kinder mit industriel- ! len Beschäftigungen zu ihrer Entsittlichung führe; wogegen ich - nur auf das beklagenswerthe Bild verweise, welches ein anderer Abg. aus keiner Fabrikgegend (Hantzschel aus Königstein) bei der allgemeinen Bcrathung von der Verwilderung der ihm bekannten. Zeigend, abschreckend uns vorgehalten hat. Man sollte daher doch wohl bezweifeln, ob die Industrie so unerwicsene Vor würfe verdiene. Jener Abgeordnete hat auch die Fabrikunter- nchmer sehr hartherzig geschildert; mir sind aber Beispiele be kannt, daß in den Fahnkschulen viele Wochen lang Unterricht fort ertheilt wurde, während Mißconjuncturen das betreffende Etablissement längere Zeit zum Stillstand brachten. Zch bin ganz damit einverstanden, daß die Behörde ausdrückliche Geneh migung für das Fortbestehen einer Fabrikschule und zu einem des halb zu entrichtenden Specialreglement zu ertheilen habe, und will auf meine bereits entworfene Darstellung der Verhältnisse nicht wieder zurückkommenz mit so gutem Gewissen und mit so beruhigter Ucberzeugmig Lin ich aber in der verehrten Versamm lung aufgetreten, baß ich, wenn auch einverstanden mit dem Z., selbst di.e Motiven mit Stillschweigen nicht zu übergehen ver mochte. So viel ist gewiß, daß wenn man die Nahrungsver hältnisse nicht berücksichtiget, sondern sie in Bezug auf die Kin der der ärmem Claffm benachtheiligt, so wird man sie auch der Mittel berauben, welche der Schulunterricht erfordert. Abg. v. Kissen weiter: Das Amendement des Abg. Axt beabsichtigt eine Verbesserung des Unterrichts der Kinder in den Fabrikorten, und zwar dadurch, daß der Unterricht, wel cher Abends ertheilt wird, untersagt werden soll. Zch nehme herzlichen Antheil an dem traurigen Zustande der Kinder, welche den ganzen, Lag über zu arbeiten genöthigt sind; ich glaube aber, daß durch Untersagen des Abendsunterrichtes der Zustand dieser Kinder eher verschlimmert, als verbessert werde; denn die Folge wird die sein, daß die Fabrikanten derselben sich nicht mehr bedie nen können. Wenn die Kinder einen großen Theil des Vormit tags in der Schule zu dringen sollen, so können sie in den Fabri ken nicht arbeiten, und der Abgeordnete führt selbst in Bezug auf die Druckereien an, daß die Arbeiter nicht arbeiten können, ! wenn die Kinder nicht vorhanden sind. Sollte also die Bestim mung durchgeführt werden, so würde eins große Veränderung in dem Fabrikwesm Hervorgemftn, entweder müßten andere Leute zu dieser Arbeit angestellt werden, oder die Fabriken wür den gegen andere Länder zuräckstehm, und man muß also wohl darauf sehen, daß man die Sorge für das geistige Wohl der Kin der nicht zu weit treibe. Es ist das allerdings eine nöthige Rück sicht; über ich glaube, der Mensch muß zuerst leben, ehe er für sein geistiges Wohl sorgt. Sind also in jenen Gegenden Menschen zu finden, welche ihr Leben nur dadurch erhalten, daß sie von Jugend auf schweren Arbeiten mit großer Anstrengung sich unterziehen, und will man ihnen nun die Nahrungswsift Er schweren: so wird nichts übrig bleiben, als daß dieser Zher! der Bevölkerung rmtergeht. Es ist daher zu bedenken, daß man sine solche gesetzliche Einschränkung nicht treffe, - und ich glaube, daß vielmehr der Deputation beizustWmm fei, welche die Erwägung dieser Sache in die Hände der Negierung legt. Dreß ist ein Ge-
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