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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 306. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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Pflicht des Gesetzgebers / und der 2. Satz des Z. U. stellt sich mehr als em Grundsatz heraus; denn es dürfte gar sehr die Frage entstehen, was die Schulbehörde ftstzustelien hat. Ach bin also gleichfalls der Meinung , daß §. 11. stehen bleiben soll. - Abg. v. Mayer: Ach kann mich nicht davon überzeugen, daß dieser §. einen Werth habe , er scheint mir so überflüssig und ssnn'r schädlich nach wie vor. Daß er nur eine Folgerung, nur eine Interpretation des §. 10. ist, darüber ist man selbst Sekten der Regierung einverstanden; dergleichen unnöthige Dinge aber dürfen nicht in ein Gesetz ausgenommen werden. Auf die Be merkung, daß man im letzten Satze einen Grundsatz finden will, muß ich crwiedern, daß darin kein anderer Grundsatz liegt, als der, daß die Regierung durch Hie Behörde das Gesetz vollziehen lassen soll. Es ist aber nicht nothrvendig, dieses in jedem §. des Gesetzes auszusprcchen, weil es sich von selbst verficht, und am Ende des Gesetzes im Allgemeinen gesagt wird, wer mit Ausfüh rung des .Gesetzes beauftragt ist. Wie dergleichen überflüssige Dinge zur Sicherheit und Beruhigung der Gemeinden dienen sol len, vermag ich gar nicht cinzusehen. Wenn man sagt, es sei das Gesetz für das Volk geschrieben, und der §. mindestens un schädlich, so muß ich darauf aufmerksam machen, daß durch Be- rathung solcher.dickleibiZer Gesetze und durch Aufnahme aller überflüssiger Speeialitäten unser Landtag unnöthrger Weift ver längert wird. Wenn die Negierung fortsährt, statt kurzer, nur Grundsätze enthaltenden, Gesetzentwürfe dergleichen fürs Volk geschriebene. Bücher den Standen zur Berathung norzulegen, wenn wir unserer Gerts, statt durch Wegwerfung alles Unnorhi- gen und Ungehörige» Pen rechten Weg anZudeuten, Mt unfern Verhandlungen fortfahren, wie bisher, so sehe ich kein Ende, und es kann unser Landtag noch ein Jahr dauern; daher erkläre ich Mch gegen den ß, . . Präsident: Auf die letzte Bemerkung muß ich dem Spre cher entgegnen, daß es dann nothwendig gewesen wäre, die LandtagsordnuW zu verändern; denn, so lange diese ausspricht, daß dem Sprecher das Wort gegeben werden müsse, wenn er eine Widerlegung vorbringen will, so kann ein Abg. 70 Mal sprechen. Allerdings ist eß zu beherzigen, wenn man daran denft, was die Wersche Ptandeversammkmg in 4 Monaten gewirkt hat; ich glaube aber nicht,- baß es an dm Ständen gelegen Hat, weM unser' Landtag sich soweit misdehM Mg. Al lr' Nach meiner Ansicht hat dH Staatsregmupg doch Yen bestem Weg gesunden, wie das Gesetz OZufsssen sei, um eS auch in dm nieder» Regionen des Volkes verständlich zu machen, und ich k«M mich mit hem Mg, nicht einverstehen, wel cher d.m ß. Derflüsstg und schädlich findet, Dollen wir den Grundsatz befolgen, welchen sr oorgeZeichuet hat, so würdm wir M Gesetzt'/ Melchss wir dereirs berschen habssn, öyf ein Paar A redueirm können; ob daß Her richtige Weg für dis Gesetzgebung sei, mW ob nicht die Nschtsfixeitigkeitm dadurch sich UMdlich yermchren würden, lasst ich dphln Zefielst. Sch-in für den Z-, well ich aus der Erftchmng abnehmen Gnn, baß manche GchMchm große Wertemngm vemrsschm würde», MkM Mstr ß° sticht stchWhliebe» MZ. Richter (aus Zwickau): Die UeberMsfigW des ß, ivrrd sich dadurch'beweisen, daß er nichts anders - enthält, als: „Wir befehlen, daß große und volkreiche Dörfschasten in zwei oder mehrere Schulbezirke abgetheilt werdest; gefällt es aber dm Dörfern nicht- so befehlen wir, daß zwei oder mehrere' einander nahe liegende Dörfer zu einer Schulgemeinde sich verbinden, oder auch nicht." Wenn das kein Widerspruch ist, so weiß ich es nicht, Uebrigens bemerke ich noch, daß ß. 12. eigentlich die Interpreta tion des Z.IO. enthält. - ... ... . Abg. Secretair Bergmann: Ich Lin dec Meinung, daß Z. 11. stehen bleiben müsse.- Es sind sehr häufig Streitigkeiten darüber entstandest/ und etwas Schädliches enthalt der Z. nicht. Wenn die Regierungsbehörde nach diesen Grundsätzen verfahren wollte, so würde sie einen geringen Stützpunkt, haben, wenn er nur in der Verordnung steht, als wenn er im Gesetze ausgesprv-, chen ist. Da unsere Gesetzgebung und konstitutionelle Einrich tung noch nicht auf dem Standpunkte sich befindet, von welchen: man in andern Staaten ausgeht, daß nur wenige Principim ausrcichen, und alles andere der.Verwaltung überlassen wer den kann , so glaube ich, muß man auf das Praktische mehr Werth legen. .... - . ; . . Vieeprasident: Ich glaube auch, daß es besser sei, wenn dex Z. stehen bleibt, da daß Gesetz für das Volk ist. Uebri gens glaube ich auch nicht, daß unsere Landtagsverhandlungm durch diesen Z. weitläuftiger werden, und Pie Kammer kann wohl ruhig darüber sein , was das Ausland oder em Einzelner über sie denkt, und ich muß bemerken, daß ich eine solche Amßerungm der Kammer nicht erwartet hatte.. , - Referent, Abg. y. Friesen: Ich habe schon.bemerkt, daß dis Ansicht des Abg, v. Mayer der Aheorie nach richtig ist, aber für die Ausführung Halts ich es nothwendig und auch richtig, wenn der- Z. stehen bleibt. WoDn wir.denr Grundsätze des Abg. v. Mayer folgen, so brauchen, wir such mcht zu sagen, daß bestimmte Schulbezirke sein sollen, das versteht sich von selbst. Wmn wir- übpgens auch einen Kheil der Schuld an. den langen Debatten Hüben, so besteht es darin, baß wir uns zu viel mit der Fassung sabgobm,. / .Hierauf wird nach erfolgter Fragestellung der §. gegen,7 Stimmen MgerromMM-' ' ß. ZI. wird sofort nach der Fassung des Gesetzentwurfs mchmMl'g angenommen, und die Debatte wendet sich nun auf die von der Deputation vorgeschlagemn Zusatzparagraphen. Bei ß. ü. äußert . Abg. Richter (aus Lengenfeld); Bei der Fassung dieses Z° finde ich einiges Bedenken. Es heißt hier, baß eine eigne Schul- anstalt snzuordnen, wenn der Zweck durch Annahme eines oder mehrerer Ichrer nicht erreicht werden kann. Wir haben Mehrere Dörfer, die eme Stunde und mehr lang sind. Die Kinder im um Mn Zheile haben wohl eine halbe oder drei Viertel Stunden zur Schule zu gehen- Wenn nun aber noch der Zweck durch Hilfs- lel-M erreicht werdsn kann, so soll kein besonderer.Schulbezirk er richtet wMn° Hier konnte der Kehrer und die, welche ihre Kin der HM obere Schule schicken müssen, Widerspruch machen und sagen, es Werde» mehr Lehrer angestellt und es bedürf keiner befon- dem Schule. Die Modifikation, welche der Hr. Staalsrmm-
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