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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 267. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-08-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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4996 über Das Druck und Papies vsn K. G. Teubner in Dresden. VeranrwoMche Redaktion r N. Gretsch e!- wer'l das eigne Anfuhren und Gestandniß des Beschwerdeführers herausstelle, daß ihm nicht zu helfen sei, So tritt die Kammer, indem Niemand weiter zu sprechen verlangt, einstimmig dem Deputationsgutachten bei. (Beschluß folgt.,» zukommen lasse." — Auch an die 1. Kammer hatte Sieber das-, selbe Gesuch unterm 20. Januar dieses Jahres gelangen lassen und ist solches am 1. Februar 1834 zugleich mit einem ProtocM extracte an die 2. Kammer abgegeben worden, laut welchem man, sich damit einverstanden erklärt hat: „daß diese anderweite Be schwerde nichts enthalte, als eine Wiederholung der früheren Ein gabe, eme ganz unbegründete Bemerkung gegen den Beschluß der Kammer, einen demselben untergelegten Grund und zuletzt ein. Gesuch um Unterstützung, welches, mindestens sofern es eine Un terstützung aus öffentlichen Kassen bezwecken sollte, wohl kaum werde beachtet werden können; daher das Anbringen zur Zurück weisung geeignet sei." — Die Deputation vermag nicht, eine an dere Ansicht zu gewinnen und empfiehlt der Kammer ebenfalls: „die Sieber'sche Beschwerde aus den jenseits angeführten Grün den zurückzuweisen," nicht minder „den Nachtrag vom I.Febr., welchen Sieber bei der I. Kammer ekngereicht und diese der,2. Kammer mitgetheilt hat, all acta zu legen," da dessen Inhalt, der dahin gerichtet ist: daß Se. Königs. Hoheit der Prinz Mitregent um Ablegung dessen mehrangezogenen Zeugnisses ersucht werde, einer ständischen Berathung nicht unterliegen kann. Referent Abg. Meise! bemerkt noch, daß später eine De duktion an die Deputation abgegeben worden sek, welche Sieber an das Direktorium habe gelangen lassen; es sei aber nichts anderes darin enthalten, als was er in seiner ersten Eingabe gesagt. Abg. Sachß e macht die Bemerkung, daß letztere Schrift einige starke Vorwürfe gegen die Deputation enthalte, und wünscht diese vom Referenten berausgehoben zu sehen, weshalb dieser die Stellen aus jener Schrift verliest, nämlich: „Man schiene es darauf begründet zu haben, daß er (der Beschwerde führer) nach dem Naturrccht wohl, aber nicht nach dem positi ven recht habe." Ferner: „daß wohl die Frage entstehen wür de, durch wessen Verschulden dieser Vergleich zu Stande gekom men sei." Endlich: „daß die Behörden Schuld gewesen , daß er sich verglichen habe, und daher müßten auch die den Nach theil tragen, die ihn dazu veranlaßt hatten." Die Berathung wird hierauf eröffnet , und nachdem Referent Abg. Meisel bemerkt hatte, daß aus den Pri vatacten selbst hervorgehe, daß Sieber schon vom Anfänge herein unrecht gehabt habe, und Abg. Sach ße angeführt hatte, wie sich Sieber gegen die Deputation beschwere, daß sie sich nicht die Mühe genommen, Abg. Axt: Ich glaube, darum kann es sich nicht handeln, rhen Kammer bom wahren Khatbestande der Sache, einige Vor- ob diese Kosten überhaupt von den Communen getragen werden kenntniß erlangen," sowie „daß man ihm eine klein? Unterstützung^ sollen oder nicht? Es handelt sich von einem speciellen Fall, und """""" da kann ich nur mit dem ersten Grunde , welchen die Deputation angeführt hat, nicht aber mit dem 2. einverstanden' sein, da ich den letztem nicht als hinreichend ansehe. Es kommt immer dar auf an, von wem die Sache ausgegangcn ijk Was war auch die Folge? Die Gemeinde, oder wenigstens mehrere Mitglieder derselben wurden höher vesttt'frt, und da kann ich das Interesse der Communcn nicht finden. Ich halte also der Billigkeit ge mäß, daß wegen der dringenden Umstande, wie gesagt wurde, auch die Ausschußpcrsonen und Gerichtspersonen entschädigt werden. Referent Abg. Sachße: Ich Halte doch dafür, daß die Staatskasse zu sehr belastet würde, wenn man diesen Grund annebmen wollte. Darin würde auch selbst der Eigenthümer entschädigt werden müssen; denn da nicht alle Mitglieder der Gemeinde bei der Vermessung zugegen sein können, so wird ein Ausschuß gewählt, der vertritt die Betheiligten, und es ist also derselbe Fall, wie bei dem Privateigmthum. Abg. Puttrich: Ich bitte den Hm. Präsidenten noch, mals um das Wort, um einen kleinen Jrrthum, der von mir selbst herrührt, zu berichtigen. Ich habe nämlich gesagt, daß ich glaubte, die Localgerichtspersonen würden aus der Staats oder Steuerkasse bei dergleichen Revisionen für ihre Mühwaltung entschädigt, allein ick erinnere mich so eben,, daß die Amts- Landgericktspersonen bei dergleichen Expeditionen von den Com- munen bezahlt worden sind, daher dieß wohl auch auf Localge- gerichte angewendet worden ist. Hierauf werden die Fragen, ob man mit dem irrsten, und v-b mit dem zweiten Lheile des Deputatipnsgutachtens einver standen sei? einstimmig bejaht, und aufdie Verlesung des Berichtes der nämlichen Deputation, die Beschwerde Siebers zu Camenz, übergegangen. Abg. Meise! verliest als R eferent den Bericht. Sachvttbältmß erhellt aus Folgendem: Nachdem Siebers Beschwerde wegen angeblich erlittener Rechtsverletzung, von der Deputation bereits am 29. Mai 1833 auf den Grund des Z.I11. der Drrfassungsurkunde, so wie eine wiederholte Vorstellung von der 1. Kammer, laut Beschluß vom 14.Octvr. l833 aus dem Grunde zutückgewiesen worden war, weil sich Sieber wegen der Differenzen, welche zwischen ihm und feinem Verpachter entstanden, völlig verglichen hatte, trat die 2. L-rpmurwn vup Kammer auf dm Bericht ihrer 4. Deputation vom 30. November die Acten einzusehen, dieß aber darum unnöthig gewesen sei. 1833 dem jenseitigen Beschlüsse bei. Unterm 1- April dieses Jahres reicht nun der Genannte nochmals Lin Gesuch bei der 2. Kammer ein, worin er „gegen eine abermalige Abweisung ohne vorgängige Revision der Acten, auf die er ausdrücklich antragt,' zu protestiren und eventuell zu gppelliren genöttzigt zu sein be hauptet." Erbittet: ,,jdaß seine emgereichte Erläuterungsschrift zur Verlesung gelange, damit die gejammten Mitglieder der ho-
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