Suche löschen...
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 273. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-08-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
j Berechtigten selbst, alle Th eile forderten die Berücksichtigung ! aller Betheiligtm, und da der Gegenstand als eine Sache be- ! trachtet werden müsse, welche nur die allgemeine Wohlfahrt be fördern könne, so werde.gewiß diese Angelegenheit auch, bei den Städtern Anklang und Billigung finden, . . . „ Abg. Haußner: Er habe nicht behauptet,. daß die Amts- unterrhanen keine Frohnen hätten; er wisse wohl, daß.Amtsun- i terchancn existirten, welche Frohnm hätten, aber der größeres ! Thekl sei frei davon. . -Wenn der Abg. anführe, daß hauptsächlich, das Interesse der Städte gegen eine solche Maßregel sei, so sei das nicht der Fall; denn eine viel größere Zahl derjenigen, welche, . keine solche Leistungen Zu machen hatten, befände sich auf dem Pande, und es walte also nicht das Interesse der Städte vor, Uebrigens müsse er nochmals auf die Unglücksfalle, welche ein-, treten könnten, Bezug nehmen, und er erinnere nur an die Kriegszeitcn, wo die Leute so herunter kämen, daß sie nicht - im Stande seien, eine Kuh zu erhalten. Abg. Roux: Man müsse die Frage, ob die Kammer We- schluß gefaßt habe, daß das AblösungSgesetz nicht verändert wer ben solle, auf sich beruhen lassen; so viel sei gewiß, daß beschlos sen worben sei, nicht auf Abänderung eines §. des Ablösungsge- fttzes einzugchen; allein hier komme es auch nur auf die Frage an , ob die Kammer der Meinung sei, daß der Staat als Staat Interesse an der Ablösung habe. Bejahe man dieß, so werde man auch die Verbindlichkeit des Staates, etwas Zu thun, an erkennen- In so fern die Deputation beantrage, daß die Land- rmtenbank so eingerichtet werde, wodurch die Ablösung zu för- tigtrn Sicherheit; cs handele sich davon, ob die Landrent-M- bank selbst durch eine solche Maßregel Nutzen haben werde, und ob sie schneller zum Ziele komme. Letzteres, glaube er,. habe die Deputation bewiesen, und er könne sich auch von dieser An sicht nicht trennen. Eben so sei nicht von den Kosten der Ablö sung die Rede, denn diese müßten die Bethciligtcn tragen, es seren nur die Kosten der Landrentenbank in Frage. Für den Antrag, den 8.37. des Ablösunasgesetzes zu verändern, könne er nicht fein, da auch keine Petition daraus gehe, die Deputa tion also nicht darauf habe eingehen können, und auch habe die Kammer schon beschlossen, daß das Ablösungsgesctz unangetastet gelassen werden soll. Wolle mau diesen Grundsatz annchmen, welchen der Abg. Runde ausgesprochen, so würbe das ganze Ablöstrngsgeschäst sistiren. Uebrigens lasse er dahin gestellt, ob. das Ablösimqsgrsch bloß einen Thril begünstige und den andern benachtheilige; er glaube aber, es lasse sich beweisen, daß das Ächt der Fall sei. Abg. Runde äußert in Bezug auf die Bemerkung des Abg. Haußner, daß letzterer von einer falschen Angabe ausgehe, der Verpflichteten, das Interesse des Staates - der Vortheilder und den Beweis gebe, daß er nicht mit den Verhältnissen des Landes bekannt sei, da allerdings 'auch Amtsunterthanen! Frohnen zu leisten hatten. Uebrigens müsse man, fährt der Redner fort, doch auch in Betracht ziehen, was in andern Ländern geschehen; in Baden sei im Jahre 1820 dasAblösungs- gesetz gegeben worben, aber 10 Jahre darauf im Jahre 1831 habe man dm Ständen ein verändertes Abtösungsgesetz vorlegen müssen, weil es sich gezeigt, daß die Verpflichteten die Lasten Ächt Hätten tragen können, welche in dem ersten Ablösrmgsge- j setz als Aequivalmt für die Bimste und Servituten festgestellt wördm wärm. Bei trieftr Gelegenheit sei von d.en Ständen ohne Widerspruch für billig und recht gefunden, daß alle die, welche wahrend dieser 10 Jahrs abgelöst hätten, auch von der Wohlthat des neuen Gesetzes partrcipirm müßten. Der näm liche Grundsatz lasse sich auch hier in Sachsen leicht durchführen und stehe keinesweges den beantragten Vorschlägen entgegen. Denn es bürsten nur die, welche schon abgelöst hätten, die Rente, statt an dm Berechtigten, an die Nentenbank Zahlen. Wenn man anführe, daß die Amte auch in Capital bezahlt werde, Md dergleichen Contrahentm ebenfalls keinen Vorthci! von der Landrentenbünk hätten, so lasse sich darauf crwiedern, Laß Capitalzahlungen nur dm Wohlhabenden möglich seien und daß ruck t sowohl für die Reichen und Wohlhabenden, sondern für die ärmeren Arohnpfüchügm die Vorschläge der .Deputation ausgestellt worden wären. Beziehe man sich auf allgemeine Calamitätm, wie Überschwemmungen u- dgl., so könnten Liefe zwar in einzelnen Jahren emtretcn, und in so fern wegen Entrichtung der Rente Bedenken erregen; aber nach der Ersah-! dem sei, müsse er der Deputation vollkommen, beistimmen, und nmg dürfe man annchmen, daß trotz solcher Calamitätm nie- § nicht die Berechtigten, sondern die Verpflichteten hätten darauf Billigkeit provociren, so glaube er also nicht , daß die übrigen l mals Grundstücke auf die Länge unbebauet blieben und wcnig- Staatsbürger zu dieser Rentenbank beizutragen hatten. I stens in neuerer Zeit keine derartigen Wüstungen entstanden. Abg. a. d. Winkel: Von einer Sicherheit oder einem Ge-! Wenn man auf die Behauptung zurückgekommen fei, als Habs winne der Berechtigten könne keine Rede sein; die Landrentcn-l die Kammer sich ausgesprochen, daß an dem Abkösungsgesetze bank sei durch em Gesetz beschlossen und gewähre den Bercch- l nichts geändert werden soll, so müsse er die Frage stellen, ob es bandkke s-'H d-»»nn _ ak die Land^nl^n-s irgeM sirnand einen Kammerbefchluß aufzuwcisrn vermöge, wo sich. dre Kammer in ihrer Mehrheit auf eine solche Weise die Hande gebunden und ihren fernem Beschlüssen präjudicirt habe. DerAbg. habe ihm zwar den Beweis zugefchoben, er müsse ihn i aber zurücklchicbcn und die Behauptung festhalten, daß kein , Kammcrbeschluß darüber vorhanden sei. Uebrigens könne ein ! solches formelles Bedenken silbst, wenn cs erwiesen wäre, die Forderungen der Gerechtigkeit und Billigkeit nicht beeinträchtig ! gen. Diese aber standen allen denen zur Seite, welche das De- ! putationsgutachten zur Zeit noch von der gleichmäßigen Lher'l- nahme an der Landrentenbank ausschlitße. Wolle man auf ! diese nicht Rücksicht nehmen, so sehe er sich gcnöthigt, gegen i den Vorschlag der Deputation zu stimmen; er gehe aber von der ! Hoffnung aus, daß die wohlwollende Regierung keine Schritte i in dieser Angelegenheit thun wird , welche nur einen Theil der j Verpflichteten begünstigen und eben deshalb die Zrirückgcsrtzten, i welche durch die Willkühr des Berechtigten davon ausgeschlossen 8 bleiben würden, nur um so mehr erbittern würden. DcrWunsch
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder