Suche löschen...
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 273. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-08-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Staatskasse zugewendet seien, daß aber die SLaatsregierung ge sehen habe, daß diese Mittel nicht ausreichend seien, und.es fei demnach gesagt worden, daß über die Lilgungsmittel zu seiner Zeit mit den Ständen Berathung gepflogen werden solle; und daraus gehe schon hervor, daß man in Begriff stehe, eine neue Bewilligung zu .machen , und zudem noch eine ungewisse; denn die Staatsregierung sei nicht im Stande zu sagen, wie groß diese Bewilligung sein würde, und nie könne er also anrathen, daß die Kammer zu einer üngemeffenen Bewilligung ihre Zustim mung gebe. Abg. Runde: Wenn man ihm vorhalte, er habe bei meh reren anderen Gelegenheiten den Zustand und die Unfähigkeit der kleinern Grundbesitzer zur Uebernahme größerer Lasten mit grellen Farben geschildert, und in seiner Verwendung für den vorliegenden Vorschlag eine Abweichung von jenen Ansichten fla chen wolle, so liege diese keinesweges vor. In jenen Fällen chabe er sich denen an den Grundbesitz gestellten Anmuthungen deshalb widersetzt, weil solche stets im Sinne gehabt hätten, dem Grundbesitz mehrere Lasten aufzulegcn; hier aber handele es sich um ein Gesetz, welches in der Absicht erlassens«, um diese Lasten zu vermindern. Wichtiger sei der vom Hrn. Staats minister ausgesprochene Einwand, daß die Deputation nicht Anlaß gehabt habe, sich über den von ihm angeregten Wunsch zu verbreiten und ihren Auftrag mithin überschritten haben würde, wenn sie darauf habe eingehen wollen; allein er halte diese Beschränkung nur dann für entscheidend, wenn ein Bericht der 4. Deputation vorlrege; etwas anderes sei es mit der 3. De putation; sie solle nicht bloß einen Antrag prüfen, sondern über den Gegenstand im Namen derKammer auch in Berathung ziehen, wie weit und in welcher Art sich solcher zu einem ständi schen Antrag an die Regierung eigne. Beide Gegenstände, um die es sich hier handele, ständen aber so im Zusammenhänge, daß «'ne Verwendung für den von der Deputation ausgesproche nen partiellen Wunsch nicht passend erscheine, und er nur noch mals beklage, daß die Deputation sich auf Anträge beschränkt habe, wobei das Institut der Landrentenbank selbst niemals ein allgemeines Interesse erregen und eben so wenig einen großarti gen Zweck verfolgen könne. Vicepräsident: Er sei der Ansicht, daß bas Ablö sungsgesetz ganz ifolirt von der Landrentenbank dastche; sobald die Urkunde ausgestellt sei, die ja auch verkäuflich werde, so sei die Sache abgethan,. und der Brief von der Landrentenbank werde ausgegeben. Einem andern . Bedenken in Betreff der Znexigibrlitäten könne er nicht beistimmen; denn die Garantie sei bereits vom Staate gegeben worden, und die einzige Frage beziehe sich darauf, ob die Kammer der Ansicht sei, daß man von Seiten des Staates die Rente um A pCt. reducire, um die Znexigibilitaten und die Regiekosten zu decken; was letztere an langt, so habe man schon gehört, daß diese sehr unbedeutend seien, und.für erstere würden die H wohl zureichen, und da er glaube, daß das Interesse des Staates im Allgemeinen hierbei hetheiligt fei, so spreche er sich für die Deputation aus. Abg. Ax t widerstreitet die Ansicht, als ob die Beendigung des Geschäftes darin liege, wann die Urkunde ausgestellt wor den , giebt zwar zu, daß nach juristischer Schärfe dieses richtig sei, halt aber dafür, daß das Geschäft nur dann vollendet fei, wenn jeder von Leiden Theilen das bekomme, was ihm gehöre. Uebrigens gebe er zu, daß die Garantie ausgesprochen sei; wenn aber von der Kammer keine Bewilligung gemacht werde, so könne sie nicht weiter reichen, als nach den zugewiesmen Mit teln, und die Hauptsache scheine ihm das zu sein, daß man dem Berechtigten Rentenbrieft zu verschaffen suche, die einen guten Werth hätten; ob aber dieß auf Kosten der Mehrzahl der Staatsbürger, welche gar nicht betheiligt seien, geschehen solle, fei «ne Frage, welche er verneinen müsse. Der königl. CommissarV. Schaarschmidt berichtiget die Aeußerung des Abgeordneten, als habe man das Interesse der Berechtigten dabei im Auge, dahin, daß dieß nicht der Fall sei; denn die Empfänger von Rentenbriefen seien bereits durch die von dem Staate deshalb übernommene Garantie völlig sicher gestellt. Der Cours der Rentenbriefe hänge daher lediglich theils von der allgemeinen Sicherheit der sächs. Staatspapiere, theils von dem Zinsfuß der erster» ab, und in dieser Hinsicht sei schon bemerkt worden, daß die Rentenbriefe, weil sie 3^-Pro cent Zinsen trügen, bald einen hohem Cours als die übrigen, und namentlich die 3procentigen sächsischen Staatspapiere, er halten und über pari zu stehen kommen würden. Abg. Haußner bemerkt, daß cs im §.2. des Gesetzes über die Landrentenbank heiße, die Landrentenbank stehe unter der Garantie des Staates, daß sich dieser Ausdruck aber nur darauf beziehen könne , was in die Landrentenbank eingche. Abg. v. d. Pl a n i tz findet aber diese Aeußerung in vollem Widerspruche mit der Fassung, in welcher die Rentenbriefe aus gefertigt seien; denn darin stehe, daß der Staat die Summe garantire, auf welche der Rentenbrief laute. Da jedoch Abg. Haußner die Bemerkung noch beifügt, daß die Landrentenbank noch nicht ins Leben getreten sei, und noch von ständischer Zustimmung abhänge, so entgegnet Staatsminister v. Aeschau, daß der Abgeordnete das Gesetz nicht gelesen haben müsse; sonst würde er die Verord nung wegen der Landrentenbank und auch die Bestimmung we gen der Landrentenbriefe kennen. Zum Schluffe der allgemeinen Debatte nimmt nun Referent Abg. v. Mayer das Wort: Es ist eine merkwürdige Erscheinung, daß in heutiger Sitzung mehrere von den Abgeordneten, welche ich persönlich schätze, und die zu der, wie man sie zu nennen pflegt, liberalen Part« gehören, sich einer Maßregel widersetzen, welche durchaus nicht im Sinne der Aristokratie, sondern im Interesse des Volkes vorgeschlagen wird. Es würde dieß gänzlich unbegreiflich sein, wenn nicht einige Ideen, die mir beigefallen sind, vielleicht den Schlüssel dazu geben könnten. Einerseits scheint man, weil man nicht das vermeintlich Beste erreichen kann, auch das anerkannt Gute hindern zu wollen. Weil die Frohn- und Dienstpflichtigen nicht ganz umsonst freigemacht werden können, so will man ihnen auch gar keine Erleichterung zu Lheil werden, sondern daö
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder