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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 273. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-08-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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Gesetz in seinem ganzen vermeintlichen Härte zur Ausführung kommen lassen. Andrerseits hofft man vielleicht, es werde aus der ganzen Sache nichts werden, man wünscht, daß so wenig als möglich zur Ablösung komme, und. daß die Land rentenbriefe eine so unsichere Garantie und so schlechten Credit erhalten, als nur möglich. Allein das Letztere beruht offenbar auf einem Jrrthum, und die Discussion zwischen einem Abge ordneten und dem Herrn Staatsminister hat bewiesen, daß diese Ansicht auf llnkenntniß der bestehenden Gesetze hinauSlauft. Die Garantie ist bereits da, und durch Gesetze festgestellt, so wohl durch das frühere Gesetz von 1832, als durch die neueste Verordnung von 1833, so daß ich nicht begreifen kann, wie ein« so wcitläuftige Discussion dießfalls hat herbeigeführt wer den können. Wenn ich auch übrigens den Abgeordneten, wel-. che die Opposition gehalten haben, alle Gerechtigkeit widerfah ren lasse, so muß ich doch wünschen, daß man sich von Reali- fr'rung dessen, was man für das Land für gut hält, nicht durch die Idee Malten lasse, es werde vielleicht eine Zeit kommen, wo man noch mehr erlangen könne. Es ist dabei sogar auf mögliche politische Ereignisse hingewiesen worden; ich fürchte aber nicht, daß diese eintreten oder auf die Gesetzgebung m der gewünschten Art cinwirken werden. Ich komme nun noch auf einige Bemerkungen zur Berich tigung der Opposition. Man hat die Idee besonders herausge hoben, es enthalte der Antrag eine Abänderung des Ablösungs gesetzes. - Wenn man aber das, was die Deputation unter 1. gesagt hat, unbefangen erwägt, so wird man sich überzeugen, daß eine Abänderung des Ablösungsgesetzes nicht vorgeschlagen wird, sondern daß im Gegentheile die von der Majorität ge machten Vorschläge ganz im Sinne des Ablösungsgesetzes sind. Es ist also über die Principfrage gar kein Streit möglich. Wenn man sich bei 2. hinter den Grund versteckt hat, es wür den die Staatsbewohner belastet, welche gar nicht dabei inter- essirt seien, so hat die Majorität der Deputation diesen Grund ausführlich widerlegt. Ich glaube, daß, was erstens die Re giekosten anlangt, es völlig unrecht sei, diese der Land? Ren- tenbank aufzubürden. Letztere ist ein Institut des Landes, Verfolgt einen Staatszweck, steht unter Garantie des Staates und ist also eine Landesanstalt, deren Regiekosten aufdasBud- jct gehören, wie andere. Wenn ferner gesagt worden ist, daß die Städte kein Interesse dabei hatten, so ist im Berichte gleich falls nachgewiesen worden, daß das ganze.Land dabei ein all gemeines Interesse hat; daß aber viele Städte eben so unmit telbar dabei betheiligt sind, als das platte Land, das lehrt die Statistik. Wenn man zu 3. den Grund ausgestellt hat, daß cs sich nicht mit der Billigkeit vertrage, eine Einrichtung zu' treffen, welche nebelt dem Aermcren auch dem Wohlhabenden zu Gute komme, so ist dagegen nicht unbemerkt geblieben, daß es sich noch wxit weniger mit der Billigkeit verträgt , den Aer-. irrern schärfer anzuziehen, damit dem Reichern nicht etwas zu Gute kommt, oder wie sich ein Abg. ausgedrückt hat, damit nicht den Wohlhabendem zugleich auch unter die Arme gegriffen werde. Wenn NM 4. von dem Umfange der dem Staate durch -en Vorschlag der Majorität aufgewälzten Verbindlichkeit weit läufig gesprochen und dabei gesagt hat, sie lasse sich gar nicht übersehen, so muß ich dem widersprechen. Es laßt sich diese Verbindlichkeit gar wohl übersehen, und zwar nicht nur nach den im Deputations-Berichte ausgestellten ungefähren Berech nungen, sondern auch darum, weil der Staat bereits die Ga rantie übernommen hat, und jetzt nur noch von der gemesse nen Bewilligung dessen di« Rede ist, was dem Staate durch die anberwrite Verwendung der überschüssigen H x. 6. nach dem Vorschläge der Majorität entgeht. Die Kammer wird sich überzeugen , daß nur diese H x. 6. auf das Budjet kommen können, welche die Rentrnpflichtigen über den Bedarf zahlen und woran sich der Staat bisher halten wollte, um sich wiegen eintretender Jnexigibilitäten einigermaßen zu entschädigen. Der Rentenpsiichtige zahlt nämlich nach demAblösungsgefetze4x. 6., während der Berechtigte nur 31 x. 6. erhält, D p. 6. bleiben also übrig, und diese hat der Staat zurückbehalten wollen, um davon theils die Jnexigibilitäten, theils die Regiekosten zu dek- ken. Beides würde also geschehen auf Kosten derjenigen, welche ihre Rente richtig bezahlen. Ob das im höheren Sinne genom men der Gerechtigkeit und Billigkeit entsprechen könne, liegt der Kammer zur Beurtheilung vor; die Majorität der Deputation hat geglaubt, daß es nicht billig sei, wenn der Staat sich von Leuten, welche ordentlich zahlen, ein Mehreres entrichten lasse, um dem Schaden beizukommen, wenn andere nicht ordentlich zahlen, sondern daß es vielmehr billig sei, wenn hier der ganze Staat ekntrete. Es ist von einer andern Seite darüber geklagt worden, daß die Deputation sich auf einen Gegenstand nicht eingelassen habe, welcher in den Petitionen nicht vorlag. Allein die Deputation glaubte die Grenze ihrer Befugniß Zu überschrei ten , wenn fix darauf einginge. Sollte aber die Majorität der Kammer sich für einen solchen Antrag erklären, so wird sich die Deputation der weitern Erörterung mit gleicher Bereitwilligkeit unterziehen. Ich für meine Person, ohne mich dagegen zu er klären, glaube jedoch, daß ein solcher Antrag kaum noch not wendig sein dürfte, weil dis Staatsregierung nunmehr von selbst auf diesen Vorschlag kommen wird. Ich bin niemals der Melkung gewesen, daß das Ablöfungsgesetz durch Kammerbe- fchluß so fest gemacht worden sei, daß es nicht im Mindesten abgeändert werden dürfe; aber eine andere Frage ist die, ob cS in der Klugheit der Gesetzgebung liegen könne, jetzt das Ablö sungsgesetz in seinen Grundfesten zu erschüttern, und das muß ich stets verneinen. Wollte man darum, weil die Deputation jenen weiter gehenden Antrag nicht ausgenommen hak, gegen das stimmen, was die Deputation vorzuschlagen veranlaßt ge wesen ist, so würde man den Fehler derjenigen theilen, welche das anerkannt Gute nicht wollen, weil sie das vermeintlich Beste nicht haben können. - - > Man geht nun zur Abstimmung und auf 1. über. Es wird dabei Welter nichts erinnert, und die Frage des
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