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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 275. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-08-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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fältigern und strengem Prüfung zu unterwerfen, als darin nur zu leicht der Saame künftiger Streitigkeiten und Proteste liegen kann. — Ferner bedürfen die juristischen Käthe ökonomische Kenntnisse, sie müssen gewandt und ausdauernd sein, und rasch arbeiten, um die Masse der Geschäfte zu fördern, wenn sie nicht unter der Last der Arbeit erliegen, und unter der in tausendfachen verschiedenen Formen doch immer wiederkehrenden Einerleiheit des Gegenstandes ermüden sollen. Fast alle Juristen zeigen ge rade gegen die Posten der Commissionsräthe eineentschiedcne Ab neigung , und man hört von ihnen häufig die Verwunderung dar über aussprechen, daß sich .tüchtige Männer dazu hergeben. Auf solche wird man ferner bei einer Besoldung von 800 Thlr. und höchstens einer Zulage von 200 Lhlrn., die sie sich allemal erst erbitten müssen — um so weniger rechnen können, als Dres den der Sitz der Behörde ist, wo das Leben, wie man bereits anerkannt hat, theurer ist, als in den Provinzialstädten. — Alles dieses gilt auch von den ökonomischen Rathen. — Männer, die sich für solche Posten eignen, und wie man jetzt das Glück hat einen zu besitzen, sind sehr selten, und Mißgriffe können hier fast noch mehr schaden, als bei den rechtskundigen Rächen. Die ökonomischen Räche müssen mit praktischer Tüchtigkeit zu gleich theoretisches Wissen und Fähigkeit zu schriftlichen Arbeiten in sich vereinigen, dieses findet man aber leider selten verbunden, und da man es gefunden, muß man Alles daran fetzen, um einen solchen Mann dem wichtigen Geschäft zu erhalten.—Wie sonach die Geringfügigkeit der Besoldung nachtheilig für das wichtige Geschäft ist, so erscheint sie auch 'ungerecht und unbillig, da fast »u« ähnlichen Beamten, selbst minder wichtige, ja Subalternen, höhere Besoldungen genießen, obwohl die Generalcommission den Kreisdirectionen gleich steht, da auch sie dem Ministerium des Innern unmittelbar untergeordnet ist, wie sie denn auch von den Landbewohnern, über deren wichtigste Interessen sie entscheidet, keineswegs für geringer geachtet wird, als andere Mittelbehörden. Dennoch stehen die Commissionsräthe fast am äußersten Ende der «Hofrangordnung, und sind in der Besoldung auf das Aeußerste zurückgesetzt, ihre Gehalte sind so niedrig, als man sie jetzt bei keiner Behörde von collegialischer Einrichtung weiter findet. Eine solche Vernachlässigung von Mannern, die dem Vaterlandc in einem wichtigen und schweren Berufe dienen, der durch die ihm eigenthümlichen Arbeiten, mehr als eine andere, Kraft und Gesundheit aufreibt, auf deren unermüdete Thätigkeit, Umsicht, Gerechtigkeit und unerschütterliche Unparteilichkeit gezahlt wer den muß, wenn das für alle Landbewohner bei weitem wichtigste Unternehmen einen segensreichen Erfolg haben soll, —> eine solche Vernachlässigung von Männern kann dem Vorwurf der Unbillig keit nicht entgehen , — ich empfehle daher diese Angelegenheit der hohen Staatsregierung zu einer sorgfältigen Berathung, vertraue Hr, daß sie meinem Wunsche, den gewiß das gesammte Land mit mir theilt, mit Bereitwilligkeit entgegen kommen wird, ich empfehle eben ss diesen meinen Antrag der hohen Kammer und bitte sie, Vertrauend auf ihre Gerechtigkeirsliebe, diesen Staats beamten eine solche Stellung anzuweisen, die sie vor Nahrungs sorgen sichert, und zu treuer, eifriger und thätiger Berufserfül lung amegt. Der Posernsche Antrag wird zuvörderst ausreichend un terstützt. Amtshauptmann v. Welck: Ich stimme für jedes Mittel, wodurch eine Beschleunigung des Geschäftsganges bei der Gene ralcommission möglich wird, denn die zcitherige Geschästsüber- lastung derselben scheint mir ein vorzüglicher Grund zu sein, weshalb die Generalcommission auf alle mögliche Art das Zu standekommen von Privatvereinigungen zu befördern sucht, die dann stets zum Nächtheil der Dicnstberechtkgten ausfallen wer den. Ich verkenne keineswegs den Nutzen und das Wünschens- werthe der Pripatvereinigungen, sie sind mit Ersparnißvon Ko sten und von Zeit verbunden, und ebendeshalb ist vorauszuse tzen, daß der Berechtigte seinerseits schon alles mögliche thun werde, um einen Vergleich zu bewirken; es sind aber Falle vor gekommen, wo die Generalcommission, nachdem die Special- commissarien schon alle Ueberredungskunst vergeblich aufgewen det hatten, um einen Vergleich zu Stande zu bringen, die Sache demohngeachtet nochmals an dieselben zurückgcgeben hat, um, eine gütliche Uebereinkunst zu bewirken. Wer mit dem Gange von dergleichen Verhandlungen nur einigermaßen vertraut ist, der wird zugeben müssen, daß, wenn dergleichen wiederholte Versuche wirklich einen Erfolg haben sollen, dich nur durch die Nachgiebigkeit der Dienst-Berechtigten bewirkt werden kann. Zn diesem Verfahren liegt also ein indirekter Zwang für die Berech tigten zu Eingehung eines ihnen nachtheiligm Vergleichs, denn lieber werden sie gleich Anfangs von ihren billigen und begründe ten Ansprüchen Nachlassen, als sich dem aussetzen, daß die Sache vielleicht Jahrelang aufgehalten, die Kosten vermehrt und am Ende doch nichts Besseres erreicht wird. Ein großer Nachtheil für die Dienst-Berechtigten besteht aber ferner darin, daß, si chern Vernehmen nach, den Landleuten immer noch unter der Hand Insinuationen geschehen, daß auf den nächstkom menden Landtagen das Ablösungs-Gesetz günstigen Modisicatio- nen für die Dienstpflichtigen werde unterworfen werden. Es ist unverantwortlich, daß der Landmann mit dergleichen Nachrichten Hintergang en und dadurch das Zustandekommen von Ablösungen offenbar behindert wird. Bürgermeister Wehner: Ich bin über die Wichtigkeit der General-Commission und die Nothwendigkeit, ihre Mitglie der besser zu stellen, mit dem Herrn v. Posern ganz einverstanden. Ich halte indessen dafür, daß die Bewilligung von 800 Thlr., über welche die 2. Kammer schwerlich hinauszugehen geneigt sein dürste, für jetzt genügen könne, indem wegen des etwa höher» Bedürfnisses wohl das Postulat der Regierung beim nächsten Landtage abzuwartcn ist. Prinz Johann: Ich muß mich gegen die Bewilligung eines Disposicionsquanti von 800 Thlr. erklären, weil solches über das Postulat hinausgeht. Einverstanden aber bin ich mit einem allgemeinen Anträge, so wie damit, daß man die General- Comurrssion durch Vermehrung ihrer Mitglieder, in den Stand setzt, den ihr obliegenden Geschäften wirklich zu genügen. Bürgermeister Hüblerr Es scheint mir zunächst darauf anzukommen > ob die bei der Generalcommission angestellten Näthe dieser Behörde ihre volle Zeit zu widmen haben. Wird
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