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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 275. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-08-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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S15S Kammer, so wie ihn dir Deputation vorgeschlagen hat, den Beitritt der 1. Kammer findet, doch der Erfolg desselben noch in entfernter Zukunft liege, und daß also der Aufschub von einem Landtage zum andern wohl nicht so großen Nachtheil bringen dürfte. Allein dieß alles konnte Vie Deputation nicht bewegen, sich von dem Eingehen auf das Materielle eines so wichtigen Antrags abhalten zu lassen, sondern sie hielt sich viel mehr dazu durch ihre Pflicht aufgefordert. Außer dem, was sie gegen ein dergleichen formelles Bedenken in dem Berichte selbst angeführt hat, schwebten auch ihr die Berathungen des Landtags von 1831. vor. Aber nicht nur an diese wollen wir uns, meine hochgeehrteste Herren, erinnern, zurückblicken wol len wir in eine viel entferntere Vergangenheit. Da sehen wir, wie schon vor mehreren Jahrhunderten die Reformatoren unserer Kirche mit warmen Eifer denselben Zweck verfolgten, und wie nicht weniger die Fürsten, so wie die Stände protestantischer Länder dahin wirkten, daß von den geistlichen Gütern nichts feiner ursprünglichen Bestimmung entzogen werde. Die Ge schichte zeigt uns, wie späterhin die Stände der damaligen sach- zur Erörterung gebracht, und an die Staatsregierung die ge eigneten Anträge gestellt werden. Wer vermöchte zu leugnen, und Hüt eS nicht in den Verhandlungen über das Budjet mit Schmerz gesehen, wie sehr es überall an Foüds mangelt, um die so hochwichtige Angelegenheit der durchgreifendes Verbesse rung des Schulwesens zu Stande zu bringen. Sind nun auch bei dem vorliegenden Gegenstände die Umstande so beschaffen, daß der Erfolg sich nicht sofort verwirklichen läßt, so müssen wir doch darauf denken, die Bahn zu brechen, auf der die künftige Ständeversammlung weiter fortschreiten kann, und die Wünsche des Volks, die über diese Sache nicht zweifelhaft sind, zur Er füllung zu bringen. Nichts desto weniger hatte aber dieDepu- tation auch auf der andern Seite Rücksicht auf diejenigen zu nehmen, die gegenwärtig in Folge der bisherigen Einrichtungen im Besitze des Nutzungsrechts dieser Stifter sich befinden, die Constitution jedem wohl erworbenen Rechte den Schutz des Staates zusichert, und alle Rechte unter den Schutz desselben stellt, und es glaubte daher die Deputation, daß der Antrag an eine hohe Staalsregierung nur so, wie sie vorgeschlagm hat, fischen Lande mit dem Herzog Heinrich dem Frommen einen Vertrag darüber eingingen, daß von den geistlichen Stiftern nichts zu weltlichen Zwecken verwendet werden soll, wie er den Ständen versprach, daß er ohne Zuziehung derselben nicht darüber disponiren wolle, wie auch der Kurfürst Moritz in diesem Sinne handelte, und wie auch Kurfürst August als postulirter Admi nistrator sowohl in der Capitulation und sonst darauf bedacht war, daß diese Stifter zu Gottes Ehre und gemeinem Nutzen verwaltet werden sollen, und wie er keineswegs die Pflichten eines regierenden Stiftsherrn verkannte. Wie hoch müssen sie sich also jetzt, nachdem die Zeiten so weit vorgeschritten sind, ver pflichtet fühlen, Einrichtungen abzustellcn, die dem Zwecke und dem Geiste jener alten ehrwürdigen Stiftungen völlig entgegen laufen. Schon im Jahre 1831 hat die Standeversammlung diese Frage nicht außer Acht gelassen. Sie kam zunächst in der,städ tischen Curie zur Sprache und es würden, wie ich als Mitglied der damaligen städtischen Corporation, mich selbst erinnere, schon damals dringende Vorstellungen an die erhabnen Vertreter des Landes gebracht worden fein, wenn nicht in dem allerhöch sten Decrete, womit der Entwurf der Vrrfassungsurkunde an die Stände gelangte, solche Bestimmungen und Vorbehalte auf gestellt worden waren, welche das Land beruhigen konnten, in dem aus denselben hervorging, daß die Staatsregierung auch für diese Stifter zeitgemäße Reformen eintreten zu las sen, .allerdings gemeinet sei, und so konnte damals diese Sache auf sich beruhen bleiben. Die Gründe, welche für die Bcrathung dieses Gegenstandes bei dem jetzigen Landtage von dem Antragsteller selbst angeführt worden, sind vollständig in dem Berichte enthalten, und die Deputation hat ihnen nur beitreten können. Ist er nun auch in einem andern Saale dieses Hauses vorerst ohne Beschluß verblieben, so ist es doch der gestellt werden könne. Es müssen jedenfalls mit den Bethen ligten über die wegen einer zweck- und zeitgemäßen Verwen dung des Einkommens zu treffenden Veränderungen die Capitul gehört werden. Die Staatsvrrtrage, auf welchen die Rechte der jetzigen Präbendaten beruhen, sind nicht alle gedruckt, und namentlich ging der Deputation die Kenntniß der neuesten Ca- pitulationen, die zwischen den Regenten und den Capituln ge schlossen worden, ab. Unbezweifelt ist die Staalsregierung im vollständigen Besitze aller dieser Urkunden, und ihr sind daher mit vollem Vertrauen zunächst die Einleitungen zu überlassen, welche erforderlich sein möchten, um der stiftungswidrigen Ver wendung der Einkünfte dieser Stifter ein Ziel zu setzen, und sis zu ihrem stiftungsmaßigen Zwecke zurück zu führen. Was dm Inhalt des Berichts anlangt, so hatte dieser Gegenstand das Eigenthümliche, daß man dabei aufhistorische Forschungen und auf die Entwickelung der in Frage kommenden Rechtsverhältnisse sich einlassen mußte. Der Stand der Sache ist unter 1. H. UI. und IV. auseinander gesetzt worden, und Alles kommt darauf an, ob die Kammer durch den Inhalt des Berichts die Ueber- zeugung gewonnen hat, daß der am Schlüsse gestellte Antrag selbst gehörig motivirt erscheine. Die Frage unter ll. könnte vielleicht der Kammer befremdend vorkommen; allein die Depu tation glaubte sie deshalb sich vorlegen zu müssen, weil in der ungezogenen öffentlichen Druckschrift großes Gewicht' auf die Behauptung gelegt worden, die Stifter hätten nach der Refor mation ihren Zweck ganz verlassen, und die eigene Sustentation der Capitularcn sich zum Zwecke gesetzt , und die Deputation glaubte daher diesen Einwand nicht gänzlich Übergehen zu dürfe». Aus dem sehr weittäuftigen Berichte wich Folgendes hier mitgetheilt: > . .8 Stellung und der Würde der 2. Kammer, als den von. dem Volke gewählten Vertretern ihrer Interessen, völlig entsprechend, Lißen Lnd das L daß von ihr der Gegenstand fteimüthig und ohne langem Verzug i stiftungsmäßige Zweck dieser Stifter durch die Verwendung des Der Abgeordnete, Herr Eisenstück, suchte in emer schriftli- chen Eingabe vom 28, Juli 1833 in,Beziehung auf dcis Hvchstlft.
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