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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 275. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-08-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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Kußerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Dienstags, den 16. September 1834. Machricyren vom Landtage. Dreihundert und achte öffentliche Sitzung der zweit en Kammer, am 6. September 1834. (.Fortsetzung.) Bcrathung des Berichts der 3. Deputation, den Antrag des Abg. Eisenstack wegen stlftungsmüßiger Verwendung des Einkommens der Stifter Meißen " und Wurzen betreffend. Viceprasidenr und Abg. v. Hartmann schließen.sich dem Separatvotum an, indem sie glauben, baß Vie Expecmn-, ten das namlicheRecht hatten, wie die Prabeadaten uudwennsich ibre Ansprüche zu Recht begründeten, ihnen dieß nicht abge schnitten werden dürfe. Abg. a. d. Winkel erklärt, eins von den Mitgliedern zu sein, welche diesen Antrag gestellt hatten, und ohne sich auf die Untersuchung einzulassen, wie die Rechte der C'xpectanten.ent standen seien, was nicht hieher gehöre, müsse er darauf aufmerk sam machen, daß sie ihre Expectanz unter dem Schutze der Re gierung und deren Einwilligung erhallen, und eine gerichtliche Konfirmation »darsiber bekommen hätten, weshalb er glaube, daß sie rechtmäßig erworben sei. In allen Stiftern seien Ex- pectanten und cs könne das also keine Einrichtung sein, welche sich eingeschlichen habe, und bei dem Aufheben andrer Stifter, namentlich km Herzogthum Sachsen, sei auch die Bestimmung getroffen worden, daß zwar keine neue Expectanten mehr einge schrieben worden, man habe die vorhandenen aber aufrücken lassen; und seien sie aüsgcstorbenj so höre das ganze Expectan- tenwesen auf. Aus diesen Gründen halte er es für eine Unge rechtigkeit, wenn man denen, welche unter dem Schutze des Staates ein Recht erworben hatten, dasselbe nehmen wolle, und auch fei die Sache von keinem großen Belange, denn wenn man die Prabendaten aussterben lassen wolle, würden auch die Expectanten aussterben. Abg. Roux bemerkt, daß er gemeint habe, das Separat votum gehe nur dahin, daß die Expectanten das, was sie recht lich zu fordern hatten, entschädigt erhalten sollten, daß nämlich der von ihnen bestrittene Aufwand restituirt werde, und in die- j fern Kalle sei er nicht dagegen; sage man aber, daß die Expcc- tanten nach und nach einrückcn sollten, so könne er sich dem Separatvotum uicht anschlicßeN. Er müsse dern widersprechen,. als seien die Expectanzen bei allen Stiftern wohl hergebracht, und er zweifle auch, ob sie bei diesen Stiftern eine ursprüngliche Begründung hätten. In diesem Falle sü-Iieße M sich. der De- putation an und er freue sich, dass von ihr ein Vorschlag ge schehen, welchen, er .als ein Strehen, zum Güten und Heilsamen erne» kenne. Abg. a. d. Winkel mtgegmt, daß ihm keine. Stiftung bekannt sei, wo diese Expectanzen nicht seien, und glaubt, wie der Staat nicht das Recht habe, wenn jemand Staatspapstre einkaufe, und hoffe sie einmal zu realisiren, das zu nehmen, was jener gekauft; so sei es auch hier; diese Stellen seien verfas sungsmäßig; sic seien darum gekauft worden, weil sie nach der bisherigen Verfassung die Aussicht gegeben halten, diese Ein nahmen zu bekommen. Abg. v. Mayer: Er gehöre gleichfalls zu den Separatvotan ten, und da man vor angestellter Erörterung nicht übersehen könne, in wiefern dieExpectanzen zu Reckt begründet seien, und welche Ansprüche daraus hervorging.n; so halte er es darum nicht für angemessen, schon jetzr etwas genaueres über die Art der Entschädigung zu bestimmen. Die Entschädigung selbst könne auf eine dreifache Weise gewährt werden. Es lasse sich allerdings eine Entschädigung für die verlorne Hoffnung denken. Sie könne gewährt werden, entweder Lurch das wirklich? Einrücken, in die Stelle nach der Ansicht des Abg. a. d. Winkel, oder durch ein nach den Grundsätzen der Wahrscheinlichkeits-Rechnung gefun denes und verglichenes Geld-Quantum. Es könne aber endlich auch drittens dadurch eine Entschädigung gewahrt werden, daß man nur das zurückerstattet, was für die Anwartschaft wirklich aufgewendet worden ist. Um allen diesen Schwierigkeiten aus zuweichen, habe der Verfasser des Gerichts eine allgemeine Be stimmung ausgenommen, womit der Abg. aus dem Winkel, wie er, der Sprecher, einverstanden gewesen sei.. Welche von je nen drei Ansichten nun am meisten -u Recht begründet sek, scheine gegenwärtig außer der parlamentarischen Discussion zu liegen, uud er glaube daher, daß die Herren, welche in der Aeußerung des Abg. aus dem Winkel etwas Bedenkliches-gefunden hätten, nichts desto weniger bereit sein würden, dem Separalvotum sich anzuschließen, da dadurch in der Lhat, nur einer Anforderung der Gerechtigkeit genügt werde. Abg. H a ußner halt die Expectanzen außer dem Kreise al ler Rechtsgruridsäjre liegend; es lasse fick nickt absehen, wft ein !, Mensch ohne Verdienst u. ohne zu einem bestimmten Zwecke eine Ex pectanz erhalten könne. Sehr richtig sei es, daß man sie ge wissermaßen wie Slaatspapiere betrachtet habe, daß sie gekauft und verkauft worden seien, und ed frage, ob eine milde Stiftung sich zu dem Vergleich mit dem,Kauf von Staatspapieren herad- .würbigen lasse. . Gegen die Aeußerung, daß der Staat sie garan- tirt, dis gerichtliche Consinmstion erfolgt sei, müsse er den alten bekannten Grundsatz entgegen stellen, daß die Coystrmation auf das Recht odeo llnrecht emer'Onche keinen SmstuK habe. Auf daS Herzsgrhum Sachsen könne kein.Bezug-genommen werden, da-diefeS fttckö-VZtfassung behalten habe/ wahrendftAjr .eine Kon-
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