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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 275. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-08-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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5167 gen, welche die Präbenden verkauft hätten. Um der Confe- guenz willen müsse man auch das Recht der Expectanten aner kennen, wenn man das Recht der Prabendaten anerkenne. Auch - glaube er nicht, daß die Sache so lange dauere und das Expec- tanzenwesen werde von selbst aufhvren, wenn der Antrag- der Deputation Genehmigung finde. Abg. v. Mayer: Es handele sich von der Auflösung eines i Rechtsverhältnisses, oder wenigstens, wenn man das bestreiten wolle, von der Auflösung eines unter dem Schutze der Gesetze be stehenden historischen Verhältnisses. Es habe nicht an Stim men gefehlt, welche das Fortbestehen der Stifter in ihrem bishe rigen Wesen, als eine Sache der Gerechtigkeit vertheidigt, und sich darauf gestützt hatten, daß es sich hierbei um die Erfüllung von Verträgen handele, welche durch die bestimmtesten Zusagen der Regenten selbst verbürgt waren. Unter diesen Umständen müsse man auch bei Auflösung eines solchen Verhältnisses mit ganz besonderer Vorsicht zu Werke gehen. Es könne allerdings von Zeit zu Zeit im Staatsleben der Fall eintreten, daß rechtliche und unter dem Schutze der Verfassung bestehende Verhältnisse ury o--- - vv», 8 ihr die Erörterung und Vermittelung erwarten, da ja ohnehin die Betheiligten dabei gehört werden und ein.Migen müßten. Aus diesem Grunde könne er nur dabei stehen bleiben, daß man auch den Expectanten eine billige Rücksicht gewähre, und die Kammer werde ihrer Stellung würdig handeln, wenn sie bei Auflösung bestehender Verhältnisse mit Klugheit und Mäßigung Zu Werke gehe. Man habe die Expettanzen mit Lotterien, sogar mit spanischen und nordamerikanischm Staatspapieren vergli chen; es gebe aber ein besseres Beispiel, er erinnere an die Fidei kommisse und an^die Anwartschaften, welche in vorigen Zeiten ge wissen Familien gegeben worden. Niemals habe man gehört, daß ein Rechtstribunal die dadurch gemährte Hoffnung für et was Nichtiges erkläret habe, und niemals werde man heut zu Lage in die Auflösung eines FiLeicommisses willigen, wenn man nicht zuvor die gehört und Zufrieden gestellt habe, welche Anspruch darauf haben, wenn es auch nm ein solcher sein sollte, der in ei ner Anwartschaft bestehe, d. h. in einer Hoffnung, welche erst meistens als kleine Kinder eingeschrieben, und es sei dafür,be- E nach dem Ausstechen einer Linie oder ganzen Familie sich realisi- zahlt worden, ja, man könne eher die der Simonie beschulen-! ren könne. Waren die Expettanzen übrigens wirklich Simonis das für keine besondere Ehre. Wolle man die Ansprüche aber noch auf das Einrücken auödehnen, so sei das auf die Ewigkeit hinausgcrückt; denn, cs könnten ja die Expettanzen auf Kind und Kindeskinder übergehen, wie sie auch schon für die Kinder in der Wiege genommen würden. Wenn die Absicht der Kam mer dahin gehe, daß diese Stiftungen wieder dem ursprüng lichen Zwecke zugewendet würden, daß diese Mißbräuche aufhö ren, welche bei Verwendung dieser Fonds vorkämen, so sei das höchste, was geschehen könne, das, daß diejenigen,-welche einmal in der Perceptisn stünden, auf Lebenszeit in dem Genüsse gelassen würden, und das sei auch der Grundsatz, den man bisher hei Aufhebung von Stiftern befolgt habe; und es sei ihm nicht vorgekommen, daß die Stiftsherren noch Expectanten Hütten, nur in den protestantischen Stiftungen sei dieses vorge kommen, da habe man diese Thüre geöffnet, um die Dauer der Stifter zu verewigen. Wenn man den ursprünglichen Zweck wieder herbeiführen wolle, so müßten auch die Ansprüche derje nigen wegfallen, welche auf dem Wege der Simonie das Geld auf dieses unerlaubte Geschäft hingegcben hätten; denn es würde dieses nicht dadurch erlaubt, daß es in den Kanzleien emgetra- j höherer Zwecke willen aufgelöst werden müßten; aber diese Auf gen würde, und eine Confftmakion erfolge. Es sei für den lüsung müsse immer mit möglichster Schonung vor sich gehen, da- Protestanten traurig gewesen, daß man in Zeitungen die Prä- mit sie nicht das Gefühl des Unrechts im Lande errege. Wende benden wie eine Waare ausgcboten habe, und es könne das al- man diesen Grundsatz auf den gegenwärtigen Fall an, so könne lerdings nicht für das Interesse der Kirche und Schule besonders man doch unmöglich der Gerechtigkeit ihren freien Lauf schon im- ersprießlich sein. Auch in andern Staaten habe man die Stifter j Voraus abschneiden, und in der Kammer jetzt schon bestimm«! aufgehoben, und die mit Expettanzen versehenen Herren hatten wollen, was recht und was nicht recht sei. Alles was gesagt wor- nichts bekommen. Indessen^ werde er doch am ersten noch bei-> den, beweise nur, daß die Sache altioW iuäsgmis, daß sie stimmen, wie cs im Gutachten der zwei Separätvotanten ent- noch nicht aufgeklärt genug, noch nicht spruchreif sei. Auf der halten sei; denn cs sei gewiß, daß sie kein Recht hatten, dann einen Seite nenne man ein Verhaltniß Simonis, was in diesem werde sich die Simonie Herausstellen, und sei cs gewiß, daß ts Augenblick vor den Gerichtshöfen klagbar gemacht, nach seiner Simonie sei, so würden sie eine günstige Entscheidung nicht er- Ueberzeugung ein beifälliges Urtheil erhalten würde. Es ständen halten. Eine ungerechte Maßregel sei es nicht, denn er sei sich also 2 Ansichten schroff entgegen, und welche die richtigere überzeugt, daß in der Snfiungßmkunde cine solche.Bestimmung sei, könne hier nicht entschieden werden. Man müsse die Sache nicht enthalten fti. Alles Expettanzenwcsen sei eine Ungebühr- vertrauungsvoll in die Hände der Regierung legen, und von ruß, habe sich im Laufe der Zeit eingeschlichen und so sei die Berechtigung auf Kind und Kindcskinder übertragen worden. Er glaube kaum, daß man sich dazu entschließen werde, der gleichen Herkommen, was eine strenge Prüfung nach den Rechts grundsätzen gar nickt aushalte, zu heiligen, und von Seiten des Staates große Opfer dafür zu Irrsten. Aus diesen Grün den werde es das Wcste sein, wenn man der Majorität der De putation beitrete. Er könne diese Expettanzen für nichts an ders ansehen, als für ein rechtwidriges Geschäft und für eine Simonie von Anfang bis zu Ende. Vicepräsident theilt die Ansicht des Redners darin, daß der Zweck der stiftungsmaßigen Verwendung sobald als mög lich realisirt werde, erklärt, daß er in der Sache selbst nicht das entfernteste Interesse habe, und bemerkt sodann, daß es den Gefühlen der Gerechtigkeit widerstreite, wenn man sage, die Prabendaten sollten das Ihrige behalten, die Expectanten aber Nicht. Diese hatten durchaus keine Simonie getrieben, sie seien
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