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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 275. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-08-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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Expectanten anzunehmen, dm Capituln zugestanden worden ist, aber über die Modalität^ wie dieß geschehen solle, ist nichts darin enthalten. Es existirt ein Befehl Kurfürst Augusts,.wor- nach auch Donoren und H.rren von Adel, die der Kirche und dem Staate nützliche Dienste leisten, gewählt werden können, sie sollen aber sächsische Unterthemen und der AugsbUrgischen Konfession zugethan sein; allein daraus folgt noch nicht, daß, was nn Laufe der Zeil sich gebildet hat, daß die Expectanzen Sache der Spcculatwnm sein sollen. Es ist bekannt, daß eine Art von Handel damit getrieben worden, und selbst bei gegen wärtiger Dchcussivn hat man sie wie ein Einsetzen tn eine Lotte rie betrachtet. Das kann den Vaterlandsfreund nur mit Schmerz und innigem Bedauern erfüllen, und unwillkührlich muß man an dre Rcchksparömie denken: „Hundert Jahr un- r cht sind keine Stunde recht, und Mißbrauch ist keine Gewohn heit." Dem kanonischen Rechte ist es durchaus entgegen, die Pfründen zu verkaufen, wiewohl man, was auch nicht zu leug nen ist, das kanonische Recht auf diese Stifter nicht mir solcher Sirenge angewend^l hat. Allein es kann dieses Wesen auf keinen Fall weiter so sorrgehen! Wenn aber von einem Mit- gliede angetragen wurde, daß die Kammer darüber Beschluß fassen möge, ob man nicht auf Aufhebung dieser Stifter antra gen wolle, so dürfte darauf nicht einzugehen sein , und ein sol cher Antrag noch zu wenig vorbereitet erscheinen, aber in die Hande der Staatsregierung ist es zu legen, vermöge des ihr zu- stehenden jun» rrckoniwucli, die jetzige Einrichtung der Stifter und namentlich die Grundsätze bei Aufnahme der Präbendaten einer Reform zu unterwerfen, und vor allem dahin zu wirken, daß dem Expectanzenwesen ein Ziel gesetzt werde, damit es nicht in alle Ewigkeit fsrtgehe, sondern daß der fromme Zweck jener Stiftungen, der das Wohl der Kirchen und Schulen zum Gegen stände hatte, wiederhergestellt und das bedeutende Einkommen dieser Landestheile nicht auf längere Zeit hinaus zu Siuecuren für eine privilegirte Elaffe der Staatsbürger benutzt werde! Das könnte nicht der Wunsch der Stände, nicht der Wunsch . irgend jemandes im Vaterlande sein; daß aber erworbene Rechte webt gekränkt werinn sollen, hat die Deputation schon ausge sprochen , und dieß ist auch der Constitution gemäß. Was die Expectanten betrifft, so hat die Deputation einen andern Vor schlag nicht thun können, weil man, wie gedacht, die Art und Weise nicht kmnt, wie sie erworben worden, daß aber die Con fi mativn in oer Stifrskanzlei nichls beweisen, und als ein An erkenntnis! Seitens drr Regierung nicht angesehen werden könne, ist bereits erinnert worden. Daher würde ich auch nicht wün schen, und cs eben so wenig für wahrscheinlich erkennen, daß die Regierung darauf eingehcn werde, oie Expectanz nach und nach einrücken zu lassen ; denn dann müßte dis bessere Einrichtung der Stifter so lange ausgesetzt bleiben, als bis auch der letzte Cxpectant ausgestorben wäre; und es würde das Capitel zu- lltzt auf rin Mitglied sich reduciren, Vielmehr ist zu wünschen, daß die Staaten egrerunq, in sofern die Expectanten einen Rechtsanspruch wirklich haben, sich auf eine billige Weise über eine ihnen zu gewahrende Entschädigung vergleiche; und das ist cs auch, was der Abg. v. Mayer und der Vicepräsident zu beabsichtigen scheinen; und in sofern könnte ich mich selbst da mit vereinigen, auf eine Modisication in dieser Art einzugehen. Der Verglich mit den Fidcicommißberechtigtm hat bereits seine Widerlegung gefunden, und auch ich glaube, daß dieses Ver hältnis auf die Prabendaken der Stifter, die ihr Recht nicht erblich besitzest, sich nicht anwenden lasse. / Ich würde also an gemessen halten, wenn der Zusatz: „Auch mit Rücksicht auf die etwaigen Ansprüche der Expectanten, in wie wert sie zu Recht begründet befunden werden", ausgenommen werde. Abg. Richter (aus Lengenfeld): Als Mitglied der 3. De putation habe ich mich der Mehrheit angcschlossen, weil das ka nonische Recht die Ertheilung von Expectanzen schlechterdings verbietet. Klare Gesetze bestätigen das. Ich haste es für un angemessen , wenn die Deputation bei der Regierung darauf antragt, Expectanzen zu berücksichtigen, die im Gesetze gemis- billigt werden. Sollte daher die Modisication angenommen werden, so müßte wenigstens der Ausdruck Expecranzru weaae- lassn werden, weil dieses eine Anerkennung ihrer Rechte in sich faßte, und es.müßte heißen: „oder andere Personen, die An sprüche haben könnten." Lüg. H.gußner schließt sich dieser Ansicht an, und es werden hierauf Vom Präsidio folgende Fragen gestellt: t) Wird dem Gutachten der Deputation (s. dass, in Nr. 475. d. Bl. S. 5159.) mit Vorbehalt der in Parenthese befindlichen S.paratmeinung zweier Mitglieder der Deputation, von der Kammer beige- stimmt? 2) Tritt dieselbe der Separatmeinung zweier Dcputa- tionS-uitglieder bei? In Bezug auf die 2. Frage äußert Skaatsmim'ster v. Lind en au: Ucber die vorliegende ! Frage erlaube ich mir nur wenige Worte beizufügen. Ich halte den beantragten Vorbehalt im Rechte und in Brllrgkut gegrün- i det, und füge dem Gesagten noch ein Paar staatsrechtliche und politische Gründe bet. Es wurde von dem Abg. Eismsiuck ge äußert, daß solche Expectanzen staatsrechtlich nichr bestehen könnten, und sich deshalb auf den Reichsdeputationshaupt- schluß vom Jahre 1803 bezogen. Da zunächst nach dieser Urkunde alle Fragen über Mediatisation und Semlarisation in den Rheinlanden zu beurtheilen waren, so ist solche wahrend meiner bundeslagigen Laufbahn öfterer von mir zu Rathe gezo gen worden, und ich kann versichern, daß nach den darinnen aufgestellten Grundsätzen jeder rechtlich begründete Anspruch die ser Art aufrecht erhalten und wenn ich nicht irre, auch Expec tanzen nicht unberücksichtigt gelassen wurden. Dann muß ich auch den politischen Grund zur Sprache bringen, daß es wohl nicht unsere Absicht sein kann, frommen, wohlwollenden Individuen, welche für Kirche und Schule Süflrmgm machen, und damit auch Expectanzen begründen wollen, eine solche Befugniß adzuschneiden, und vielleicht da durch die Stiftung zu verhindern. Für wvhlkhattge Zwecke ver schiedener Art sind solche Expectanzen vorhanden. Wenn von dem Abg. Haußncr geäußert wurde, daß em solcher Vorbehalt
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