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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 275. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-08-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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verwenden zu können, und beantragen den Beitritt zu dieser Be willigung mit Berücksichtigung unseres Antrages. Referent, Bürgermeister Reich e - Eisen stuck: Es hat der Deputation nicht entgehen können, daß ein Institut, wie die Communalgarde, durch Landeßgesetz bestehend, ohne Cen- tcakverwaltung nicht existiren kann, daher auch ein Kostenauf wand dafür nicht zu umgehen ist. Cs hat uns aber bei dem Mangel an Erfahrungen bei diesem Institute zweckmäßiger ge schienen, zu diesen Zwecken nicht besondere Posten zu bestim men, sondern ein Disposüionsquantum in die Hande des hohen Obercommandos zu legen, um solches nach Ermessen zu den allgemeinen Bedürfnissen der Communalgarde, wie sie sich Her ausstellen, zu verwenden, und wir hoffen, die Kammer werde sich damit einverstanden erklären. Prinz Johann: So erfreulich es'auch ist, sammtliche für das Institut der Communalgarde zu bewilligende Posten als ein Disposiüonßquantum dem Obercommandv zur Verwendung zu überlassen, so sollte ich doch wohl meinen, daß sich die Be stimmung über die Verwendung besser für das Ministerium des Innern eigne, welches dafür verantwortlich ist, und dem Cvm- mando gewiß die nökhigen Mittel zukommm lassen wird, sobald die Bewilligung erfolgt ist, Daher beantrage ick die Ueber- weisüag der V.rDencung an das Ministerium des Innern. Dieß wird ausreichend unterstützt. v. B e ust (auf Thosfell): Ich sehe in der Tdat nickt ein, wie das platte La..d dazu kommt, zu der Post oon 1500 Tblr. beizuu-agen, da es an den Unruhen im Jahre 1830, wodurch die Communalgarde ins Leben trat, gar keinen Theil genom men, und nun den rein localen Aufwand einiger Städte mit decken helfen soll. Ich sollte daher meinen, daß die Post von 1500 Thlr. in Wegfall gebracht werden müsse. v, Ziegler; Ich glaube zwar, daß die postulirten Summen zum Fortbestand des Instituts erforderlich sind, finde aber keinen Grund, warum sie aus Staatskassen entnommen werden sollen, denn obgleich die Communalgarde durch Gesetz besteht, so ist sie doch kein Staats-, sondern nur ein städtisches Institut, und ich muß daher dem Herrn v, Beust vollkommen beitretsn, Prinz Johann: Die beiden geehrten Spreche vor mir haben zur Unterstützung ihrer Anträge auf die Entst-Hungsur- sache des Instituts Bezug genommen. Ich weiß recht wohl, welchen traurigen Ereignissen letzteres seine Entstehung verdankt, und daß vorzüglich in einigen Städten die Unruhen im Jahre 1830 und I83l. zunächst ausbrachen. Allein nicht bloß da: um, sondern weil sich das Institut für das Land nicht eignet, har man es lediglich aus die Städte beschränkt. Es ist aber darum noch kein rein städtisches Institut, sondern cs bezweckt die Aufteckt haltang der Ruhe im ganzen Lande, wttche von der der Städte hauptsächlich abhängt, und somit dürfte sich die Emmhmung der Centralkosten aus Staatskassen vollkommen rechtfertigen. Glei che Gründe walten vor in Betreff der Post der 1506 Thlr., da die Städte dem Instituts der Communalgarde ohnedem große ' Opfer bringen müssen, welche außer yeeuniairen auch in persön lichen Leistungen bestehen- Es wird der Zweck des Zp./'ttrts immer nur halb erreicht werden können', wenn man den Con mandanten für ihre.mehrfachen Ausgaben keine Nn crswtzung angedeihen läßt.' Die wichtigsten Posten sind die der Cvmman- danren. Letztere' müssen in der Regel uncnigeldlich dienen, gleichwohl verlangen diese Posten außer Gewandtheit und Festig keit des Charakters, in gewissen Fällen, namentlich in großem Städten, auch militairische Kennlniß. Diese können ihre Po sten ohnmöglich ohne einige Vergütung übernehmen, da sie sich z. B. ein Pferd hatten und gewissen äußern Anforderungen Mö gen müssen. Cs haben mir aüch bereits die geeignetsten Conr- Mandanten offen erklärt, sie würden sich, wenn ihnen eine solche Unterstützung nicht zuLhcil würde, außer Stand gesetzt sehen, fernerhin das Comrnando fortzuführen. Eine Vergütung Sei ten der Städte, bin ich aber überzeugt, werden diese Manner ablehncn, da sie mit Recht nicht allein den Städten, sondern dem gestammten Staate ihre Dienste zu widmen meinen. Soi- chcmnach dürste sich wohl die Bewilligung der 1500 Thlr. als unerläßlich nothwendig darstellen. Referent, Bürgermeister Reiche-Eisenstuck: Ich muß gestehen, daß ich wohl eher Erstaunen über die Geringfü gigkeit des Postulats für eine Masse von 20,000 Mann Com munalgarde erwartet hätte, als die dagegen erhobenen Beden ken. Ein einziger General der Linie kostet der Staatskasse mehr, als die ganze Communalgarde zusammen. Freilich sind die Opfer der einzelnen Städte dabei nicht in Anschlag gebracht. Mißbilligen muß ich besonders, daß mehrere Sprecher behaup tet haben, die Communalgarde sei nur für die Städte bestimmt und daran wieder eine starre Scheidewand zwischen Stadt - und Landinteresse gezogen haben. Die Städte werden allerdings leicht wegen der sich dort vorzüglich aufhaltent .-n Fremden und des mit ihnen ftattft'noenden Verkehrs die hauptsächlichsten Brennpuncte von Unruhen oder, wie man es jetzt nenut, Be wegungen. Daß daher in der jüngst verflossenen verhangniß- vollsten Zeit vorzüglich die großem Städte Schauplätze von Un ruhen waren, ist nicht zu leugnen, doch gerade der Sprecher v. Ziegler hat in seiner Nähe in Neukirchen ein handgreifliches Beispiel gehabt, daß auf Döefern so etwas auch vorkommen kann, und desto mehr darauf zu sehen ist, daß die Gesetzlosig keit sich nicht aus den Städten auf das Land verbreite. Wir haben aber auch Beispiele, daß die Bauern allein rebcllirt ha ben. So commandirte Thomas Münzer fast ausschließlich Bauern, und die Bauernunruhen von 1793 dienen auch zum Beispiel. Die große Zufriedenheit auf dem Lande war wenig stens in der letzten Zeit nicht daran Schuld, daß nicht ähnliche Austritte dort erlebt wurden. Wenn der Gimonismus uns je überziehen wollte, so bedroht er die NotabÜiraten des Lcmtuö so gut wie die der Städte, und statt einiger wenigen Städte würde zü Erhaltung des Ansehens der Ordnung und des Gesez- Zes eine Ausdehnung des Instituts nach vorgängigen Reformen nicht so unzweckmäßig sein. v. Ziegler: Die Thomas MünzerscherrUnruhen wurden von keiner Communalgarde gestillt, und würden auch jetzt schwer lich durch sie-bcschwichttgt we-.dcn. Referent, Bürgermeister R eiche-Eisen stuck: Aller ¬ dings
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