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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 275. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-08-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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dings sind die Münzetsch m Unruhen nicht von den Communal- "garden gestillt worden, sondern es saßen die Ritter auf, was jetzt nicht mehr thunlich sein würde. v. Po fern: Nach dem, was so eben gegen den Antrag des Hm. v. Beust geäußert worden ist, finde ich mich veranlaßt,! meine Freude darüber auszusprechen, daß ein solcher Antrag in der Kammer gestellt wurde, ich finde mich veranlaßt, offen zu be kennen, daß ich über lang oder kurz einen ähnlichen Antrag hier zur Sprache gebracht haben würde; aber nicht, weil ich in Ab rede stellen will, daß der Staat die Central-Verwaltungskosten j eines von ihm gesetzlich befohlnen Instituts übernehmen müsse, so j lange cs besteht, sondern weil ich das Institut der Communal-! Garde, Wie es dermalen besteht, für unzweckmäßig organksirt! halte, nicht für so beschaffen erachte, daß es geeignet wäre, dem j Staate, im Fall der Gefahr, den Nutzen zu stiften, den er von ihm ! erwarten könnte, wenn ihm eine zweckmäßigere Einrichtung gege ben würde. Ich will nicht verkennen, baß dieses Institut auch viel Gutes in sich enthalten könne, allein auf der andern Seite hat es die Erfahrung gelehrt, daß, wie es in den beiden großem Städ ten des Landes in den Jahren 1830 und 1831 sich gestaltet hat, mehr hat agirt werden müssen, um die einzelnen Abheilungen der Communal-Garde in Ruhe zu erhalten und zur Ordnung zu bringen, als daß sie beigetragen hatten, die Ruhe im Lande zu erhalten. Ist dieses aber der Fall, und so lange diesen Mangeln nicht abgeholfen wird, so sehe ich nicht ein, warum der Staat so bedeutende Geldmittel darauf verwenden soll. Bürgermeister Wehner: Ich kann dem geehrten Redner vor mir, welcher die Auflösung des Communaigarden-Jnstitu- tes für zweckmäßig erkennt, auf keine Weise bestimmen, er scheint die Verhältnisse nicht gehörig zu kennen. Das Cvmmu- nalgarden-Jnstitut istein wahrhaft constitulionelles und sehr nütz liches. Es giebt dem Ungebildeten Gelegenheit, dem Gebilde ten sich zu nähern, und amalgamirt gleichsam die verschiedenen Stände, tragt daher zur Bildung und zur Einigkeit viel bei, und lehrt den Gehorsam für das Gesetz. In seinen Folgen hat es sich auch, wenigstens in der Stadt, welcher ich angehöre, hinreichend bewährt. Wo damit nicht Spielerei getrieben und wo nicht zu viel Anforderungen an dieses Institut gemacht wer den, wo es vielmehr nur dazu, wozu es dienen soll, nämlich zum Schutz der Staatsbürger gegen Gesetzlosigkeit, eingerich tet und gebraucht wird, hat es unverkennbar den größten Nu tzen. In der bevölkerten Stadt, der ich zugchyre, wo sich keine Garnison befindet, hat die Communalgarde zeither Dienste geleistet, die nur dankbar anerkannt zu werden vcrdie- run uns wir würden uns ohne solche in großer Verlegcnhnt be finden, da ohne sie Ruhe und Oldnuag schwerlich zu erhalten sein würde. Was die für die Commandanten größerer Städte Kvstulirten 1500 Lhlr. anbetrifft, so leuchtet ein, baß da, wo in einer Stadt die Communalgarde Lausende zählt, das Com- mando auch sehr viel Mühe und Arbeit veranlassen müsse, und zwar soviel, baß man einen Privatmann, dem die Betreibung seiner eigenen Geschäfte ebenfalls am Herzen liegt, vhnmüglich damit belästigen kann. In sofern erkläre ich mich für die Be willigung. v. Pofern: Ich gebe es dem verehrten Bürgermeister Weh ner gern zu, daß die Communal-Garde in Chemnitz besser organi- sirt, dem Orte gute Dienste geleistet haben mag; allein ich habe auch nicht von diesem Orte gesprochen, überhaupt ja aber auch gar nicht gelungner, daß dieses Institut r'm Allgemeinen seinen i guten Nutzen habe und noch mehr haben werde, wenn ihm das gegeben wird, was zur Zeit, freilich wie cs mir scheint, die Haupt sache bei einer bewaffneten Macht, ihm noch ermangelt, Disciplin u. Subordination. Er wird mir es dagegen nicht läugnen können, daß ein Corps,wenn es sich so, wie in den frühem Jahren, derZeit, wo es sich erproben konnte, gezeigt hat, wo der Mann nur er schien u. handelte, wenn er wollte, — ich rufe ihm die Sccnen aus Dresden ».Leipzig in's Gedächtniß zurück, —wo mithin von mi- litairischem Gehorsam gar nicht die Rede war, erst seine Mängel ablegen muß, ehe es auf Geldun^'rstützung vom Staate Anspruch machen kann. Vorfälle, wie sie von der sächsischen Communal- Garde bekannt sind, werden gewiß bei der französischen National garde nie vorfallen. Referent, Bürgermeister Reiche-Eisenstuck: Daß das Institut der Communalgarde, ein Kind der bewegten Zeit, die sie geboren, und der sie wohlthatig war, ihre Reformen be darf, wird kein Unbefangener leugnen, daß grobe Subvrdma- tionswidrigkeiten und Excesse vorgefallen, eben so wenig. Ich finde aber nur keinen Grund, dergleichen so herauszuheben, um deshalb über das Institut den Stab brechen zu können. Ich will weder nach Norden zu den Strelitzen, noch nach Süden zu den Janitscharen gehen, wir finden auch in einer sonst so treff lichen Linienarmee ähnliche Vorfälle noch anderer Act, und nie sind dieselben auf eins solche Weise zu Argumentationen benutzt worden. Bürgermeister Hübler: Ich stelle zwar nicht kn Abrede, daß die Communalgarde in ihrer Organisation noch mancher Ver besserung fähig sei, der Grund davon liegt im Drange derZeit, welcher dieses constitutionelle Institut m das Leben gerufen hat, die Zweckmäßigkeit desselben hebt dieß aber nicht auf. Ueber letz tere kann kein Zweifel entstehen; sie hat sich auch hier in der Re sidenz bewährt. Ueberhaupt scheint es nicht angemessen, zwischen Stadt und Land so engherzige Grenzen zu ziehen. Wo soll dieß hin führen? Man vergißt dabei ganz, daß die Ruhe auf dem Lande, durch die Ruhe der Städte, und insonderheit durch die Ruhe in der Residenz bedingt sei. Verringert das Land seine Beitrage zu dem kleinen Postulats, so wird das die größcrn Städte berech tigen, aus gleichem Grunde ihre Beitragspflichtigkeit zu dem bedcurenden Aufwande für das Land-Gensdarmerie-Institut in Zweifel zu ziehen. Amtshauptmann v. Welck: Nur gegen die Auslassungen des Hrn. v. Posern fühle ich mich veranlaßt, Folgendes zu be merken: Ich bin zwar kein großer Freund der Communalgarde, und zwar namentlich, weil ich eben die heilsamen Folgen, welche der Hr. Bürgermeister Wehner heraushob, aus ihr nicht her- vorgehcn sehe. Jndcß muß man doch auch gerecht sein, und nicht wegen einzelner Vorfälle das ganze Institut verunglimpfen wollen. He. v. Posern hat die französische Nationalgarde gleich- sam als Muster der Ordnung und Subordination vorgeführt.
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