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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 275. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-08-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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mehr cmgetrttene Verbindlichkeit der Conimünen, für ihre Ver sorgten aus ihrem Gemcindevermögen Beiträge zu zahlen, das Ungeeignete, einen Theil der Staatsbedürfnisse durch Eollecten mit anfzubnngm, der Widerwille, mit welchem zu diesen Cvl- lcctcn bcigetragen zu werden pflegt, welche Zhaksachen von ge- sammten Mitgliedern der Deputation als gewichtige Gründe anerkannt worden, dürften doch andere Rücksichten überwiegen. Auch meine Srparatansicht, daß der Wegfall wünschenswerth, weil die kirchlichen Einsammlungen überhaupt dem Zwecke des öffentlichen Gottesdienstes fremd sind, und ost störend auf das Gemüth einwirken, getraue ich mir zu vertheidigen. Es ge reicht zur Störung der Andacht, nicht nur, wenn der Klingel beutel alle Hände in Bewegung fetzt, oder bei Genuß des Abendmahls, wie hier und da gewöhnlich hinter dem Altäre i Büchsen ausstehsn, um welche ein Geldkram entstehet, sondern! auch, wenn der Prediger die Eollecten abkündigt und von Neuem am Ende des Gottesdienstes die Beutel gezogen werden müssen, um durch die Büchsen am Eingang mit Ehren ins Freie zu ge langen , was dem Armen von Ehrgefühl, dessen Ausgaben bis! auf den Pfennig berechnet sind, leicht seinen Etat stört, und seinen fleißigen Kirchenbesuch besteuert, wahrend der Nichtkir- chengänger Ersparnisse macht, und nicht gleichmäßig contribuirt.! Der kirchliche Sinn mancher Gemeinden würde es vorziehen und hätte es längst vorgezogen, den Betrag dieser Einsammlungen lieber auf andere Art aufzubringen, so weit sie örtlichen Zwecken dienen. So lange aber noch zu Srsatszwecken dergleichen Col- leeten statisindcn, und der Staat auch hierin nicht mit gutem Beispiele vorangeht, wird diese alte, jedoch für den Geist unse rer Zeit nicht mehr paffende Gewohnheit nicht nach und nach verschwinden können. Staatsminister v. Lindenau: Die Voraussetzung, daß der Ausfall der 2800 Thaler durch nutzbare Anlegung der bisher unzinsbaren Activa gedeckt werden könne, ist unbe gründet. Denn wenn auch von diesen Activen 10,000 Lha- ' ler Lotteriegelder und 17,000 Lhaler für Spitzscheine einge- gangen sind, so beläuft sich die davon zu erhaltene Zinsein- nahme nur auf 800 Thlr. und ob der ungedeckt bleibende Rest auf andere Art zu ersparen ist, bleibt zweifelhaft. Dieß wird einzig und allein durch die Zahl der Sträflinge und die Kompresse be stimmt. Kostet der Schffl. Korn 2 Lhlr. — 2 Thlr. s Gr., so ist eine Erfparniß möglich, steigt er aber nur um 16— 18 Gr. im Preise, so erhöht sich auÄ der Brovpreis um einen Pfennig pro Pfund, was bei sämmtlichen Strafanstalten eine Erhöhung der Ausgabe von circa A)00 Lhir. ausmacht. Witt die verehrte Kammer also dem Anträge ihrer Deputation beitretcn, so wird sie zugleich für den erwähnten Fall auf Deckung des etwanigen Ausfalls bedacht sein müssen, wenn anders die Abschaffung der Eollecten beschlossen werden soll. v. Großmann: Für eine gänzliche Abschaffung aller Kirchencollecren könnte ich meines Theils nicht stimmen; sie sind ein urchristliches Element, daZ auf unsere Achtung Anspruch hat, und mit der Andacht wohl verträglich, wenn sie recht eingerichtet werden, Dennoch muß ich mich gerade hier dem Anträge der ge ehrten Deputation anschließen. Fürs erste liegt den Bußtags- colletten darum eine Rechtsungleichheit unter, weil sie ausschließ lich nm in dm protestantischen Kirchen veranstaltet werden. Die katholische Kirche kennt sie so wenig, als die Bußtage selbst. Soll die Rechtsgleichheit hergestellr werden, so muß der Staat an die katholische Kirche dieselben Anforderungen, wie an die protestantische / stellen.: Dazu kommt aber noch ein zweites Mo ment: auch die öffentliche Meinung Hat sich gegen diese Eollecten mehrfach ausgesprochen, undssch glaube nicht mit Unrecht; dm« eine Collecte rst gewiß jedesmal da am unrechten Orte angestellt, wo man weiß, daß der große SeM der Staatskasse jedenfalls den Ausfall decken wird, daß demnach die Gabe des Einzelnen nur den Steuerpflichtigen überträgt. Ferner wird heut zu Tage die Privatwohlthätigkeit so sehr in Anspruch genommen. Ueber- dem sind ja die Gemeinden ohnedieß verbunden, alle aus ihrer Mitte in den Heil- und Versorgungs-Anstalten Untcrgebrachte auf eigene Kosten zu unterhalten, und endlich ist eine Verminde rung der Eollecten um so wünschcnswerthcr, als sich nur dadurch ein glücklicher Erfolg der noch übrig, bleibenven Sammlungen er warten laßt. . . Prinz Johann: Ick) glaube, daß die Einsammlung wohl- thatiger Beitrage gerade bei Gelegenheit des Gottesdienstes, wo das Herz zur Erweisung von Liebespfüchtm erwärmt ist, recht am Ort steht. Damit aber die angeführte Ungleichheit aufhürt, schlage ich vor, darauf auzutragrn: „daß die Regierung die Ein sammlung jener Beiträge auch in den katholischen Kirchen veran stalten möge." Dic-ß wird hinreichend unterstützt. Bürgermeister RittcrstadL: Ich bin zwar mit dem An träge der Deputation einverstanden, jedoch nicht allenthalben mit den angeführten Gründen. Namentlich finde ich nicht, daß Kir- chmcollecten eine Störung der Andacht herbeiführcn, und glaube ich, daß solche Sammlungen für milde Zwecke der Gemeinden selbst nicht zu entbehren stehen. Bürgermeister Hübler: Auch ich finde in den fraglichen Eollecten keine Störung des Gottesdienstes, indcß conformire ich mich mit dem Anträge der Deputation darum, weil derGrund, auf welchem diese Sammlungen ursprünglich den Anstalten be willigt worden sind, bei dem vermaligcn VermvgcnSzustande der selben nicht mehr vorwaltet. . V. v. Ammon: Auch ich Irrte der Ansicht des Hrn. Bür germeister Ritterstadt bei, zumal da die Verminderung der.Buß tage auf zwei, den Ertrag der Collecte ohnehin schon schmälert und die Freigebigkeit des Publicums in den letzten 10 Jahren so gesunken ist, daß, wenn rieß so fort geht, der Ertrag am Ende bis zur Unbedeutendheit herabsmkcn muß. V. Deutrich: Der allgemeine Widerwille gegen Samm lungen dieser Art zeigt sich wohl sehr deutlich. Ich kann hier nicht unerwähnt lassen, daß sich oft ganz andere Gegenstände, als Geld in den ausgestelltcn Becken befinden. D. Heinroth: Ich glaube hingegen, baß es besser ist, die Eollecten fortdauern zu lassen, da sie doch eine nicht ganz unbe deutende Summe eintragen und sich durch zweckmäßige Veran staltung jede Störung des Gottesdienstes recht wohl vermeiden laßt. Wenn auch der Staat die Armen- und Zuchtanstalttn übernommen hat, so folgt daraus doch noch keineswegs, baß dm Gemeinden eine Verpflichtung zu freiwilligen Beiträgen obliegt. v. Carlowitz: Ich trete der Ansicht der Deputation bei, indem Maßregeln, wie sie zur Zeit der Entstehung der christlichen Kirche, wo letztere auf die Beiträge ihrer Gläubigen beschränkt gewesen ist, nüthig wurden, nicht mehr für erforderlich geachtet werde» können. Ich habe nichts gegen Sammlungen in der Ge meinde, glaube aber, daß sie nicht gerade vor den Kirchthüren zu veranstalten sind; die Kirche und ihre Lehrer muß ihren Gläubi gen mehr Frömmigkeit uno Wohlthätigkeit Zutrauen, als daß sie glauben sollte, das Eisen müsse geschmiedet werben, so lange es noch warm ist. Der Vorschlag der Deputation wird hierauf mit 18 gegen 11 Stimmen genehmigt, wodurch zugleich der Antrag dek, Prinzen Johann seine Erledigung findet. Die Sitzung endigt 3 Uhr. BeramwoMche Redaktion: !>. Gretsch et. ZxuL und Papier von B. G. Keubner in Dresden,
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