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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 308. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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6183. lrgiums !n Anspruch nehmen wollte. Wird eine solche Be schwerde angenommen, so werden deren im Lauf der nächsten Woche Hunderte eingehen und die Kammer damit ein Geschäft erhalten, was ihrem Wirkungskreis ganz fremd ist. Daß die hiesige Censur mit großer Liberalität ausgeübt wird , darüber kann ich mich Mit Zuversicht auf'das öffentliche Urthril beruftn- Allerdings sind gewisse allgemeine Censurvorschriften vorhanden, allein unmöglich ist es , .eine so rein geistige Angelegenheit durch bestimmte Instructionen regeln und erschöpfen Zu wollen. Daß nichts gedruckt werde, was Religion, Staat, gute Sitten und das Recht des Privatmannes verletze, dafür hat dir Regierung Sorge zu tragen und dahin sind die Zensoren im Allgemeinen angewiesen. " Das Vorhandensein der Censur ist Sache des Ge setzes , die Ausführung Sache der Verwaltung. Abg. Axt: Ich muß darauf aufmerksam machen, wohin es führen soll, wenn gegen ein solches freies Ermessen der Be hörde nichts sichern soll, und wenn von diesen Grundsätzen ab gewichen wird, so weiß ich nicht; wohin es mit der Freiheit der Presse kommt, welche doch in konstitutionellen Staaten das Hauptpalladium ist. Ich weiß auch nicht, ob der Staat sich in Privatverhältnisse zu mischen hat; ich glaube, dieser hat den Rechtsweg zu betreten, und ich. glaube nicht, daß es Staats sache sei, zu verhüten , daß der Private nicht verletzt werde. Ich' gestehe auch, daß ich keinen Tadel gegen die Ccnsmverwaltung aussprechcn will; im Gegentheil hat es mir geschienen, als wckN'.bederiley'öe Verletzungen gegen PriöNteü zugelassen wür den;, ich Habs mich nm gegen den Grundsatz erklärt; wenn es dem freien Ermessen anheim gegeben ist und kein Collegium giebt , worauf man sich berufen kann. Staatsminister v. Lindenau: Die Entscheidung in Cen- surangclegenheiten ist keineswegs in das Ermessen eines Einzel nen gelegt ; jeder Autor hat das Recht, sich über den Censor zu beschweren, und es wird dann von der Leipziger Büchercommis sion, dem Consistorium, dem Cultusministerium und dem Ge- sammkminisien'um ein vollständiger Jnstanzenzug gebildet. Was der Abgeordnete in. Bezug auf Privatleute und deren Inter essen äußerte, so hat de» Censor Unrecht, wenn er Verletzungen Unbeachtet laßt. Uebrigens kann ich nicht zugeben, daß der Staat nicht auch letztere zu beachten habe. Denn wird auch allerdings dem Verletzten der Rechtsweg allemal offen stehen, so kann doch der. durch eine boshafteVerlqumdung zugefügte Nach theil ost von der Art sein, daß keine Rechtshilfe dem abzuhelfen vermag, und darum halte ich den Staat für verpflichtet, Ver letzungen dieser Art lieber zu verhüten als zu bestrafen. Abg. tuHartmann: Ich muß nur dankbar anerkennen, wenn die Staatsregierung Maßregeln ergreift, wodurch der Einzelnem seinen Privatverhältnissen geschütztist, und ich glaube wohl, daß man sich bei der vom Hrn. Staatsminister gegebenen Erklärung beruhigen könne. Abg. Haußnerr Ich kann meine Verwunderung nicht bergen, wie Referent als ein constitutioncller Staatsbürger be haupten kann, daß diese Angelegenheit lediglich in den Willen der Censurbehörde gelegt sei. Der constitutionellen Freiheit l steht die freiePresse zur Seite, und wo diese nicht ist, kann keine Freiheit sein; und weyn wir es wieder dem Ministerium anheim geben, so kann es dahin kommen, — denn die Ge genwart dürfen wir nicht allein im Äuge haben, und nicht auf die jetzigen Vorstände der Ministerien Bezug nehmen, — daß nichts gedruckt wird, was di« Freiheit der Constitution fördern könnte. Es können Aristokraten an die Spitze der Ministerien kommen, und übrigens sagt tz.35. der Verfaffungsurkunde aus drücklich: „Die Angelegenheiten der Presse und des Buchhandels werden durch .ein Gesetz geordnet werden, welches die Freiheit derselben unter Berücksichtigung der Vorschriften der Bun desgesetze und der Sicherung gegen Mißbrauch als Grundsatz feststcllen wird." Dieses Gesetz allein kann die Norm angeben, was die Censur passiren kann und nicht kann, aber persönliche fubjectiveAnsichten können in einem constitutionellenLande keine Norm abgeben. Dem muß ich aber widersprechen, als ob die Kammer nicht das Recht habe, darüber zu urtheilen. Uns sind so viele Gegenstände vorgelegt worden, theils juristische, theils Finanzgegenstände und andere, und wollte man sagen, die Kammer könne nicht darüber urtheilen, weil sie nicht aus lauter Finanzmännern, Oekönomen oder Juristen bestehe, so würden wir nach der ausgesprochenen Ansicht über gar keinen Gegenstand urtheilen können. Referent, Abg. Runde: Zch finde meine Aeußerung durch yie Umstände gerechtfertigt, wie sie jetzt vorliegen, und glaube nicht den Vorwurfeiner minder constitutionellen Gesin nung, als Andere, deshalb zu verdienen, weil ich die gesetzlichen Beschränkungen, die auch den Kammern gesetzt sind, so lange beachte, als sie bestehen. Glaubt die Kammer in Angelegen heiten der Preßfreiheit andere Einrichtungen, wie bisher bevor- Worten zu müssen, so ist cs. ihre Sache, den constitutionellen Weg zu betreten, und auf Emanirung eines Preßgesetzes anzu tragen. Bis jetzt haben die Stände Anstand genommen , dieß zu thun, und die Deputation konnte sich, wie jetzt die-Sache vorliegt, nicht veranlaßt finden, eine Schrift ausfirhrlich mit- zutheilen, und ein Gesuch beifällig zu begutachten, worin eine Handlung wiederholt wird, deren Ungesetzlichkeit und Straf würdigkeit schon auf dem Wege Rechtens entschieden ist. Im < klebrigen gebe ich dem Ermessen der Kammer anheim, ob es in ! der Würde ihrer Stellung liegen kann, sich zum Mittel der Ver- ! breitung jeder Injurie zu machen, die irgend Jemand im Lande auf diesem Wege sucht und auf einem andern Wege nicht finden kann. — ' > Vicepräsidcnt hält diesen terwlvuo des Referenten so schlagend, daß er auf Abstimmung antragt, und da ihn mehrere Mitglieder darin unterstützen, so stellt Prasident die Frage r Erklärt sich die Kammer mit dem Deputationsgutachten einverstanden ? und sie wird gegen 7 Stim men bejaht. Abg, Runde verliest hierauf, gleichfalls als Referent, den Beicht der 4. Deputation über die vom verabschiedeten Solda ten Peter Lehmann an die 2. Kammer eingereichte Beschwerde^
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