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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 309. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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weniger Processe zu befürchten streu, so müsse er das dahin ge stellt fein lassen, er glaube aber nach dem bereits Bemerkten das Gegentheil, und was das gestellte Amendement anlange, so sei es von der Art, daß es sich für den Augenblick nicht vollständig übersehen lasse, aber so viel gehe daraus klar hervor, in welche Verlegenheit man komme, wenn man einen solchen Grundsatz aunehmen wolle; denn in Gemäßheit eines solchen Grundsatzes sei es inkonsequent, in Ansehung der Locale eine Ausnahme zu Machen, denn auch sie seien Bestandthekle des Schulvcr- mögens. ' Auf den Vorschlag des Referenten und Zustimmung des Staatsministers findet man für gut, die Beschlußnahme über diesen tz. noch auszusetzett, und die Ztz. 126. u. «. der Deputa- tion nochmals zur Bearbeitung zu übergeben. 8.13.: L. Erfordernisse der Schulgebäude und des Unterrichtslo- cals (der Schul - und Classenzimmer). §. 13. (Schullocal und Wohnungsgelaß des Lehrers.) Jede Schule muß ein eigenes Schulhaus und in diesem a) ein besonderes, nach Befinden ein doppeltes oder mehrfaches, bloß zum Schulhalten zu gebrauchen des Local (Schulzimmer), und d) den für den Lehrer, oder das Lchrerpersonal nöthigen Wohnungs- und Wirthschaftsgelaß ent halten, — Sogenannte Reihe- oder Wandelschülen sind dem nach ferner nirgends mehr zu dulden (vergl. Z. 37.). Die Deputation hatte hierbei nichts zu erinnern. wären, und auch in gemietheten Schulstuben der Zweck des Un terrichtes vollständig erreicht werden könne. Abg. Richter (aus Zwickau) tragt dagegen auf Wegfall -er 13. bis 20. an, indem er anführt, daß die Gegenstände, welche in diesen verhandelt würden, reiner administrativer Natur seien und in die Gemeindeverwaltung einschlügcn. Was den tz. 13. insbesondere anlange, so finde er sehr bedenklich, an zuordnen, daß jede Schule ein eignes Schulhaus haben soll, und er erlaube sich, das Beispiel von Zwickau aufzustellen, wo kein eignes Schulhaus vorhanden sei; dennoch seien aber Schul anstalten vorhanden und man habe sie theils in leeren Hospitä lern , theils m andern Wohnungen untergebracht. Solche Um stande könnten in vielen Gemeinden Vorkommen. Was den 2. Punct anlange, daß der Lehrer feine Wohnungen darin haben soll, so Zeige die Erfahrung, daß es unzweckmäßig sei, wenn der Lehrer mit der Familie darin wohnen soll. Es mache den Gemeinden weit mehr Kosten und gebe Veranlassung, daß weit mehr an den Schulhäusern zu reparirm und zu bauen sei. Den Gemeinden müsse es freistehen, welches Abkommen sie in Be treff der Wohnungen ihrer Schullehrer treffen wollten, und übrigens scheine ihm auch, daß der folgende tz. diesen ganz über- flüssig mache, indem es im folgenden tz. heiße: „Da, wo es an dem zur Aufnahme eines neu anzustellendm Lehrers erfordern- j chen Raume mangelt, und dieser durch Anbau an das vorhan- Z schickliche Werse gesorgt werden." Das sei einer von den vielen Widersprüchen, welche im Gesetze vorkamen, und worauf er schon öfters aufmerksam gemacht» Abg. Sachße erklärt sich gegen den Punct b., weil e.r es nicht für nöthig findet, daß der Lehrer, am allerwenigsten das gestammte Lehrerpcrson al , in dem Schulgebäude wohne, und beantragt daher den Wegfall des Punktes b. Der Präsident theilt die Ansicht, daß die §Z. 13. bis 20. der Verwaltung zugehören, ist jedoch nicht der Ansicht, daß sie den Gemeinden zu überlassen seien. Abg. Axt: Allerdings werde den Gemeinden willkommen sein, : wenn sie auf ihre eigne Weise für den Schullehrer zu sor gen hätten, er zweifle aber; ob das wirklich für den Fortgang der Schulen förderlich sei, wenn der Schullehrer wie ein Knecht behandelt werde; es sei das eine Sache, die jeder Unbefangene beklagen müsse. Ueberlaffe man es der Gemeinde, so stände cs ihr dann frei, ob sie den Schullehrer in ein Hirten- oder Spriz- zenhaus stecken wolle; aber auf diese Weise möchte er für den Schullehrer nicht gesorgt sehen, dieser müsse sich fortbilden; wie aber das möglich sei, wenn der-Schullehrer bei diesem oder je nem Landmann sich aufhalten müsse, nur um eine warme Stube zu erhallen , begreife er nicht; und einem Schullehrer, welcher sich auf Seminarien befunden und eine zweimalige Prü- Abg. Runde stellt die Frage: ob es denn nöthig fei, die füng bestanden habe, dem man zudem das Theuerste und Bestimmung wegen Aufbau neuer Schulhauser so positiv und r Wichtigste in die Hände gebe, könne man dieß nicht zumuthen. ausschließlich aufzustellen, da doch häufig die Umstände von der Er sei auch nicht für übertriebene Forderungen an dieGemeinde, Art sein könnten, daß andere geräumige Localitäten vorhanden l bei dem jetzigen Zustande könne es nicht bleiben ; man --- ------ . - ----- müsse darauf sehen, daß der Schullehrer eine selbstständige Lage i bekomme, darin stimmten alle Sachkundige überein. Auch da- s für könne er nicht stimmen, daß man den §. - aus dem Gesetze s weglasse; denn dieser tz. spräche sich deutlich über die Aufhe bung der Reih - und Wandelschulen aus; diese seien das größte ^Gebrechen, mld er würde zufrieden sein, wenn' es bei diesem Landtage nur so weit komme, daß ausgesprochen werde, es wür- den diese nicht mehr geduldet, und wenn man der Staatsregie- : runstso viele Mittel in die Hände gebe, daß diese beim nächsten Landtage sagen könne: Die Reih - und Wandelschulen existiren nicht mehr! ' Abg. Roux! Wenn man den Z. aus dem Gesetze weglasse, - so werde es die Folge' haben, daß es wieder ganz in den Han- ! den der Gemeinde liege, nur auf ganz dürftige Weise für die Schullehrer zu sorgen. Er könne nur dankbar anerkennen, ! daß dieser Grundsatz im Gesetze ausgenommen worden. > Abg. Hau ß n e r stimmt dieser Ansicht bei, tritt jedoch kn ! Ansehung des Punktes k. dem Abg. Sachße bei, wünscht aber nicht, daß eine abgcänderte Bestimmung in Betreff des Pun- ! ctcs b. auch aus das Land angewendet werbe. Für das Land ! sei die Bestimmung, wie sie im Gesetze enthalten, unumgäng- ! lich nothwcndkg; schon seit dem vorigen Jahrhundert sei der Be- ! fehl ergangen, besondere Locale sär die Schulen einzurichten, E ^er er habe den Fall öfters erlebt, daß sich die Gemeinden wi dme Schulhaus nicht gewonnen werden kann, muß für des E dersetzr und gesagt hätten, sie seien nicht dazu verbunden. Wenn MMN Zehrers Unterkommen auf eine ander« genügende und r nicht für diese Leute eine gesetzliche Bestimmung erfolge, so
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