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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 309. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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k'mgnderstchtn Mm verschiedener Classen von Studirenden zu den größten Reibungen Veranlassung geben, die sich vielleicht bei großen Städten vermeiden lassen, wo Zöglinge verschiede- -nrr Art getrennt werden können, ohne sich zu berühren, nicht «her in einer Stadt.wie Leipzig. Jede Trennung aber würde .neu? Einrichtungen, - und diese würden neue und große Geld opfer hxrbeiführen. Nach diesem Allen muß man also wünschen, daß die hiesige Akademie zwar fortbestehe, daß sie aber auch ih rem Zwecke treu, daß sie in ihrem oben bezeichneten Kreise.bleibe, welchem die Prüfungs - und Berathungsbehörde fremd ist. Thut sie das, so werden allerdings künftig-Ersparnisse bei ihr möglich sein. Für diese Ersparnisse enthalt nun mein schriftlicher An trag bestimmte Vorschläge, von denen ich glaube, daß sie mit der Zweckmäßigkeit und Billigkeit bestehen. - - Der Heinroth'sche Antrag findet hierauf hinreichende .Unterstützung. 7.. Seeretair v. Zedtwktz: Vertrauter vielleicht als andere Mitglieder dieser Versammlung,, mit den Einrichtungen und Ver hältnissen der chirurgisch-medicinischen Akademie, da ich so glück lich gewesen bi.n, derjenigen Commission angehört zu haben, welche im Jahre 1815 dazu berufen war, sich der Reorganisatiori des Instituts zu unterziehen, aus dessen Trümmern sie hervorgegan- gen, hatte ich mir-zwar vorgenommen, zunächst über den Hweck der Anstalt selbst Einiges zu sagen und namentlich zu zeigen, wie sie, im achten Geiste eines Neil's erfaßt und gegründet, zum wah ren Wohle des Landes zeither bestanden. Allein nach dessen so klarer Entwickelung durch Hrn. H'ofrath v.Heinrokh, enthalte ich mich billig und gern jeder weitern Verbreitung hierüber und be schranke mich bloß darauf, nur noch.mit weniger; Worten Wst--' deuten, daß auch jede Verbindung, dieser Anstalt mit unsrer Län- desunipersität den.Eigentlichen Hcheck dprstlhK,. wo nichtpöllig anfheben, doch zum größten'Lh'ekle 'virejteln" würde,' — Hatte man nämlich bei Errichtung derselben am hiesigen Orte auch die z besondere Rücksicht im Auge, daß die zu Militairärzten W Aerz.-1 ten für das.Platte Land bestimmten Zöglinge, obschon wissen-! schaftlkch gebildet, doch'durch Nichts, veranlaßt werden möchten, > sich'über diese ihre Bestimmung zu erheben, so würde dagegen mit LerSerlegung der Akademie nach Leipzig dieser Vortheil unstrei-> si'g völlig verloren gehen, Hier whrde gewiß Alles nur dazu, bei- > tragen, den Zöglingen recht bald schon ihre eigentliche Bestim-' mung vergessen zu machen Md kaum .daselbst angelangt,.würden auch schon die Meisten derselben nur daran denken,,höhere Ae.rzte zu'werden und den Doctorgrad erreichen.zu wollen; ohne doch die Einern gelehrten Arzte st unentbehrliche vollständige klassische Vor bildung erlangt zu haben. Wie verderblich aber dieß für die Wis senschaft, wie nachtheilig es für das Land selbst sein würde, das braucht wohl nicht erst gezeigt zu werden.' Auch im Jahre 1748, als man durch die Errichtung des 0oU6§ü mväivo-edirmKivi am hiesigen Orte zuerst dem gefühlten Mangel einer solchen Lehr anstalt für Chirurgen abzuhelfen suchte, hatte man bereits Uni versitäten, vermied aber doch, und gewiß nur aus diesem Grunde, jenes Institut mit einer derselben Zu verbinden. — Doch ich wende mich zu einem andern Punkte, worüber ich zu sprechen mir eben falls vorgenommen, und zwar zu der Behauptung, daß auch nicht einmal ein wesentliches Ersparniß für die Staatskasse bei derVer- legung cher.lchkrukgW-medkc^W nach Leipzig und .beicheren Verbißdüng .mit .werden.,'.- Daß.eme zweite HebammenMüstqlt, aüßeö der ;n Leipzig beflndlichen. dem Lande unentbehrlich sei und daß solche fnur am chiesigey Orte ihrem Zwecke vollstandiDntsprechen. werde, .das wird, wie es scheint, von der verehrlichen Deputation selbst nicht in Zweifel gezogen und eben st wenig ferner von ihr bestn't- sten, daß. aüch'die Lhierarzneischule hier,' wmihr in den Königs, 'und Prinzl. Marstallen und in den vielen PferdeÜ-der Garnison, der Particulier's Und der Lvhnkutscher, so wie in anderer Bezie hung, die meisten und besten Lehrmittel zü Gebote stehen; wohl . allein nür ihren schicklichsten Platzchaben könne. Beide Anstalten würden also doch hier verbleiben müssen. Aber auch eine Lehr anstalt für Militairchirurgcn wird, wie bereits der Hr. Kriegsmi- nister in der 2. Kammer sattsam gezeigt hat, am hiesigen Orte, in welchem sich ernesso große Menge unserckMilitairs beffndetj und selbst dcr'Generalstäbs-Medicus sich-äüMlien Äuß, gewiß nie zu -entbehren sein, Und füll sie. anders nicht in die Gebrechlichkeit des früher hier bestandenen JnstMts -zürückfallen? sondern den An- ! sprüWn und Bedürfnissen depZeit'stahrhaft entsprechen, sonach aber auch das Studium -der Chirurgie mit andern medicinischen Kenntnissen verbinden, so wird sie auch ohne Zweifel ebenfalls nicht viel weniger kosten, als die jetzige Akademie. Schon das altere'ähnliche Institut, das doch zu einer Zeit errichtet war, wo man noch nicht die dermalsten Ansichten von' dem Studio der Chirurgie hatte, erforderte einen jährlichen Aufwand von-7542 ThttN. ünd gteichWöhl fehlten ihm theils überhaupt die nökhststm LehMikteh zur Ausbildung seiner Zöglinge, theils waren die vor handenen nur Höchst dürftig und unvollkommen. -Zn dieser. alten -Gebrechlichkeit konnte es daher freilich nach der Zerstörung im 'ÄahreÄ^Z.michlMchrr'herZeMt.werden, wohl aber war esge- wiß' ein ''höchstigüüstiger Umstand, daß man einmal durch die Derbindung dieser Lehranstalt mir dem Hcbammen-Znstitute und der Thicrarznerschule, und dann durch die Existenz und den ge statteten Mitgkbräüch der kömgl. Sammlungen, bei denen rnan Männer angeflÄ fand, die gegen geringe Vergütung alv-Profts- soren'bei dekÄküdemie benutzt-werdenkonnten, so Vieles EMit- teln-zu ersparen-vermochte-, -was.außerdem zu -dessen gehöriger Begründung und Erhaltung; hier wie anderwärts; unumgäng lich erforderlich getveseNsseimwürde. - Dreß alles dürfte nun aber bei einer Vereinigung des Instituts mit der Universität größten-- theils wieder verlormgchm, und wenn, es auch dort in eben st vollkommner Weise als-hier zu erreichen stände, dochchadurch we nigstens.dem Staate mancher-yicht.ynbedeutender, auch, wohl für immer bleibender Mehraufwand verursacht werden, so daß ich in der That hierbei yirgends ein wahres Ersparniß, vielmehr gerade nur das Gegentheil erWcken kann.. Allein auch abgesehen pon Allen dem finde ichnoch einen der wichsigsten Gründe gegen den Antrag der Deputation-jn dem mir weniZstens nicht zweifel haften Umstande, daß die ganze Anstalt eigentlich aufWer Stif tung beruht, und da sie als solche ihren Zweck stets vollständig erreicht, ja sogar auf ausgezeichneteMeise erfüllt Hat, der §. 60. der Verfassungs-Urkunde nicht einmal eine veränderte Verwen ¬ dung
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