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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 309. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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SWS flüssig gemacht werden, auszulassen, um das Bedenken des Re ferenten zu beseitigen. Abg. Secretakr Bergmann und der Präsident erklä ren sich für diesen Vorschlagund es äußert Abg. Richter (aus Zwickau): Er nehme die §§.21. bis 29. zusammen, insofern sie den Zweck hatten, den Schulunterricht zu befördern und zu bewirken, daß die Kinder regelmäßig und in einem gehörigen Zeitraum die Schule besuchten; allein in Z. 30. sei etwas enthalten, was die §§. 21. bis 29. entbehrlich mache, und zugleich alle Bedenken beseitige, welche in Betreff der Dauer der Schulzeit und des Ein- und Austritts aufgestellt worden. In §. 30. heiße es nämlich: „Ortsschulvorständen liegr es zunächst ob, dafür Sorge zu tragen, daß sowohl die bestehenden Schul anstalten in einem dem Zwecke derselben entsprechenden Zustand erhalten, oder in denselben gebracht, auch, wenn das Bedürf nis eintritt, neue Schulen begründet werden, als auch den Lehrern die ihnen gesetzlich oder herkömmlich zu gewährenden Subsistenz mittel gehörig zukommen." Nun müsse er doch annehmen, daß der Schulvorstand aus Mannern bestehe, welche die Wichtigkeit des Schulwesens anerkennten, und wenn nun diese dafür zu sorgen hatten, daß der Schulbesuch ordentlich geschehe, so sei alles ge- than, was für die Schule geschehen könne. In den §§. 21. bis 2d, seien aber Gegenstände enthalten, welche thrils den Aeltern selbst anheim gestellt werden müßten, theils solche, worüber bloß der Lehrer Zu entscheiden habe; z. B° über die Steife der Kinder oder über den Austritt derselben. Er beantrage daher den Weg fall der §§. von . bis 29. Abg. Clauß entgegnet, zwar habe die Beseitigung, welche gestern in Betreff mehrerer ZZ., deren allgemeine Anwendung zweifelhaft erscheinen mußte, beschlossen worden, seiner Ueber- zeugung entsprochen; dagegen vermöge er nicht, den Wegfall des jetzt vorliegenden Gesetzabschnitteß wünschenswerth zu finden. Einmal liege in der Bestimmung des Aufnahmealters zur Schule, em Beförderungsmittel des Lehrunterrichtes, indem dadurch ei nem, mchtheiliger Weise verspäteten Beginn desselben vorge- beugt werde; dann müsse eben das Gesetz selbst bestimmen, über den Eintritt wenigstens der Regel nach, weil dabei das Schul geld, was die Deputation sehr zweckmäßig als theilweises Mit tel zu Bestreitung der Kosten beizubehalten empfehle, in Frage komme, und eine gesetzliche Verbindlichkeit den Aeltem deshalb aufzuerlegen sei. Endlich wünsche er nicht, daß man in diesem Gesetze Bestimmungen, in Betreff der Consirmatkon und der Er fordernisse der zu dieser zuzulaffenden Kinder vermissen möge. Der Antrag des Abg. Richter aus Zwickau schalt Hierauf keine Unterstützung, und muß also auf sich beruhen. Abg. Axt halt eins gesetzliche Bestimmung über die Dauer der Schulferien für nöthig, und hält für eine solche Bestimmung den gegenwärtigen Z. für passend; vom Staatsmim'ster v. Müller werden deshalb die aufdie Fe rien sich beziehenden ZZ. aus der Verordnung verlesen, und vom Königl. CommissarD. Schulze wird bemerklich gemacht, Laß diese Sachs wohl allerdings in die Verordnung gehöre, aber auch in dieser eine Summe der jährlichen Schulvaeanztage darum Ächt festzusetzm sei, weil hierin die Localverhälinisse, besonders in den Städten, z. B. wegen der Jahrmärkte, auch in der Folge noch manche Verschiedenheiten herbeiführen würden. ES gicbt nun der Abg. Axt der Kammer anheim, ob sie nicht diese Bestimmung in das Gesetz ausgenommen wissen wolle, daher stellt das Präsidium die Frage: ob die Kammer die Bestim mungen über die Ferien in das Gesetz ausgenommen wissen wolle? was jedoch mit großer Majorität verneint wird. Auch der Antrag des Abg. Lehmann wird nicht ausreichend unterstützt, und der §.21. in der Fassung: „Jedes Kind hat in der Regel die Schule 8 Jahre lang ununterbrochen im Som mer wie im Winter zu besuchen", gegen 1 Stimme von der Kammer angenommen. §.22.: (Aufnahmezeit.) Die Aufnahme neuer Schüler und Schü lerinnen ist in der Regel jährlich nur einmal und zu Einer Zeit, nämlich bald nach Ostern, als mit welcher Zeit das neue Schul jahr beginnt, zu bewerkstelligen. — Nur solche Kinder, die durch den Umzug ihrer Aeltern, oder sonst, erst im Laufe des Schuljahres in den Schulbezirk gekommen sind, können auch zu jeder andern Zeit in die Schule ausgenommen werden. Die Deputation bemerkt dabei: Die Deputation verkannte zwar nicht, daß dafür, daß die Aufnahme der schulfähigen Kinder nur einmal im Jahre und zwar zu Ostern erfolge, manche erhebliche Gründe sprechen, na mentlich, daß es nicht gut ist, wenn der Lehrer den Unterricht in den ersten Elementen des Wissens zweimal im Jahre vorneh men, denselben für eine vielleicht sehr kleine Anzahl. Kinder an wenden, und während dessen den Unterricht der größern Kinder verabsäumen muß, und daß ferner der Anfang der Schulzeit zu Michaelis das gegen sich hat, daß mir dem Eintritt der rauhen Jahreszeit das Gehen zur Schule beschwerlicher, mithin von Entschuldigungen auch öftrer Gebrauch gemacht wird. Auf der andern Seite aber war Zu erwägen, daß das Sommerhalbjahr wegen der in dasselbe fallenden Erndtearbeiten und sonstigen Zer streuungen fast noch mehr Veranlassung zu Schulversaumniffen darbietet, als das Winterhalbjahr, daß wenn die Schuljugend eines Orts zahlreich ist, der Lehrer bei der einmaligen Aufnahme zu Ostern so viel Schüler erhalten kann, baß es ihm schwer wird, den. Unterricht der Anfänger gehörig zu besorgen, wodurch die größeren Kinder noch mehr versäumen würden, als in dem an dern Falle, und daß es für den Landmann wünschenswerther ist, die Kinder im früher« Alter zur Schule zu schicken, um sie dann desto eher wieder zu erhalten, und zur Unterstützung bei der Arbeit brauchen Zu können. Obgleich nun diese Frage zu den sehr schwie rigen gehört, und eine sehr genaue Kenntniß des Schulwesens von seiner praktischen Seite erforderlich ist, um selbige gründlich zu beantworten, so scheinen der Deputation diese Gründe dock überwiegend, und es erklärt sich dieselbe daher sowohl für eine zweimalige Aufnahme, als auch für eine zweimalige Cvnfirma- tion im Jahre und für folgende Fassung: „Die Aufnahme neuer Schüler und Schülerinnen ist zweimal im Jahre, nämlich bald nach Ostern und zu Michaelis zu bewerkstelligen. — Nur solche Kinder, die durch den Umzug ihrer Aeltern, oder sonst, erst im Laufe des Schuljahres in den Schulbezirk gekommen sind, kön nen auch zu jeder andern Zeit in die Schule ausgenommen wer den." (Fortsetzung folgt.) Berichtigung; Die 3V9. öffentliche Sitzung der 2. Kammer hat den 8. und nicht den 9. September d. I. statt gefunden, wie in dem gestrigen Blatte angegeben wurde. BrurL und Papier von B. G. Ksubner in Dresden. -LerantwWtllche Redacttrn r il). Grerschel
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