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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 310. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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-IF 47S. Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Freitags, den 19. September 1834. Nachrichten vom Landtage. Dreihundert und zehnte öffentliche Sitzung der zweiten Kammer, am 9. September 1834. (Beschluß.) Fortsetzung der speckellen Werathung des Entwurfes eines Gesetzes über die Volksschulen. Abg. Clauß: Zn Folge aus der Erfahrung geschöpften Gründen habe er sich für das Deputationsgutachten zu verwen den. Bei einer sehr zahlreichen Schule sei selbst mit 2 Aufnah men im Jahre nicht durchzukommen gewesen, und um die zu spät angemeldetcn Kinder nicht zu ihrem Nachtbeile dem Schul besuche länger zu entziehen, Habe man von -er bestehenden An ordnung abweichcn müssen. Für die gesetzliche alljährlich zwei malige Aufnahme spreche unverkennbar auch Folgendes. Ost entwickle sich, namentlich während des Sommers ein kränkeln des Kind auf unverhoffte Weise, und cs werde schwierig sein, hier den ß. 24. zur Anwendung zu bringen, da über das körper liche Befinden der Art die Beurtheilung sehr relativ sei; es aber zu bedauern sein würde, wenn man auf Unkosten der Gesundheit einen frühem Eintritt erzwingen, oder bei besserrn Befinden durch einmalige Reception im nächsten Halbjahre unmöglich machen wollte. Zwar sei in den Motiven gesagt, man müsse den Um stand nicht zu hoch anschlagen, wenn die Hälfte der Kinder rin Jahr später zur Schule käme, was auch der Sprecher in Be zug auf den Unterricht der Theorie nach zuzugeben habe; aber für die Erziehung der Kinder könne dicß nur nachtheilig sein. Nicht alle Aeltern hätten Muße dazu, nicht alle waren zur ersten äußern Ausbildung ihrer Kinder befähigt; denn die Erfahrung lehre , daß diese ebenfalls in der Regel dem Lehrer zufalle. Selbst in solchen Schulen, wo einer größer« Zahl von Kindern -er erste Unterricht vorzüglich ertheilt werde, seien die Fortschritte im Lernen bei den meisten Kindern während -er ersten Monate fast unmerklich; wogegen der Lehrer vollauf be-! schäftigt gewesen, um der Jugend gar manche sittliche Ange wöhnung beizubringen, ohne welche keine Empfänglichkeit für den Unterricht denkbar sei. So zeige die Praxis, daß die volle Zweckmäßigkeit des Unterrichts nicht beim Eintritte in die Schule, sondern erst später sich geltend machen könne. Beob achte man dagegen, wie im 5.6. und 7. Lebensjahre oft plötzliche -Verwilderung der unbeaufsichtigten Jugend sich bemeistcre, so werde man cingesteben müssen, daß durch Verzögerung der Auf nahme in die Schule, die Ausgabe für den Lehrer erst recht schwierig werde, und seine Kräfte wohl mehr bei älter geworde nen der Rohheit Preis gegebenen Kindern in Anspruch nehme, als wenn derselbe zweimal im Jahre mit den Schwierigkeiten der ersten Unterweisung kämpfen müsse, Demnach wünsche er, daß hier das Gesetz nicht die Nachthcile zu verantworten haben möge, welchevon der nur einmaligen alljährlichen Aufnahme zur Schule unzertrennlich sein würden. Abg. Zimmermann Hält dagegen eine zweimalige Auf nahme im Jahre mehr schädlich als nützlich, da wohl der Fall eintreten könne, daß der Schullehrer vielleicht nur 2 Kindern einen besonder» Unterricht ertheilen müßte, wodurch seine Zeit getheilt werde, und für die übrigen Kinder verloren gehe. Abg. Roux macht darauf aufmerksam, daß die Deputa tion von der Ansicht ausgegangen sei, es werde darüber in -en Localschulordnungen eine besondere Bestimmung ausgenommen werden, nachdem aber hinweggekommen sei, daß durch die Lo calschulordnung nichts anderes bestimmt werden könne, als was im Gesetze stehe, so theile er das Bedenken des Abgeordneten; denn allerdings werde an den Orten, wo die Schülerzahl nicht groß sei, eine zweimalige Aufnahme große Jnconvenienzen her beiführen. Er glaube übrigens, daß der ganze Z. wegfallen könne, indem die allgemeine Bestimmung gegeben sei, daß die Kinder 8 Jahre lang die Schule besuchen sollen, und nun könne in der Verordnung angegeben werden, zu welchen Zeiten die Kinder zu recipiren seien, und eine Bestimmung in der Verord nung schließe auch nicht aus, an diesem oder jenem Orte die be- sondern Verhältnisse zu berücksichtigen. Referent Abg. v. Friesen hält dafür, daß, wenn man die Dauer der Schulzeit bestimme, auch die Zeit der Reception anzugeben sei. Abg. Secr. Bergmann tritt aber der Ansicht des Abg. Roux bei, indem, wie er äußert, die Erfahrung von ihm ge macht worden sei, daß eine zweimalige Aufnahme selbst in gro- ! ßen Gemeinden erforderlich sei, und der Nachtheil sich auch ! herausstelle, daß der Lehrer seine Zeit den wenigen neu eintreten- > den,nicht so . widmen könne, als wenn eine ganze Schule neu eintrete. Er erkläre sich also entweder für den Wegfall des tz., oder für -en Gesetzentwurf. Abg. Runde stimmt dagegen dem Deputationsgutachtm vollkommen bei, und glaubt, daß alle Schwierigkeiten, welche angeführt worden seien, sich beseitigen ließen, wenn man davon ausgehe, daß jede Schule in Claffen getheilt werde. Finde diese Einrichtung statt, so werde auch bei der zwmnaligm.Auf- nahme der Kinder im Jahr der Unterricht der übrigen bereits in die Schule Aufgenommenen nicht leiden. Eine solche Einthei- lung sei sowohl in großen, als in kleinen Schulen möglich, und sie bedinge nichts, als daß die Schullehrer sich mit dem nöthigen Eifer und Fleiß ihrem Geschäfte widmeten. Wenn der Staat bedacht sei, ihre äußere Stellung zu verbessern, so könne MM
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