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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 310. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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6210 auch erwarten, daß sie auf den Unterricht die allerdings tangere Zeit und größere Anstrengung verwendeten; welche die Einthei- lung der Schule in 2 oder mehrere Elasten, und die dann Vor- und Nachmittags zu gebenden Schulstunden erforderten. Ein zweimaliger Eintritt sei. aber auch für die bereits aufgenomme nen Kinder deshalb nicht störend, weil unter diesen sich immer einige Kinder finden würden, deren Geistesanlagen denen der übrigen nicht gleich waren; die deshalb im Lernen zurückblieben, abgesondert unterrichtet werden müßten, und mit denen die Eintretcnden vereinigt werden könnten. Abgesehen davon, mache ferner auch die Rücksicht auf den erforderlichen Raum der Schulstube nicht nur eine Einteilung der Kinder in Elasten, sondern auch deren zweimaligen Eintritt bei einer zweimaligen Confümation und Austritt der erwachsenem Kinder im Jahre wünschenswerth. Auch die Abgg. Sa ch ß e und H a u ß n e r erklären sich für die Deputation, indem sie die aufgestellten Besorgnisse für nicht begründet halten, und glauben, daß, wahrend der Lehrer sich mit diesen Kindern beschäftige, die älteren mit Schreiben, Rech nen und dergleichen beschäftigt werden könnten, und also der Schule kein Nachlhcil bevorstehe, ja vielmehr auf diese Weise am lösten der Uebcrzahl der Kinder in einer Schule vorgebeugt werbe. Kömgl.Commissarv.Schulze führt für die Ansicht des Ge setzentwurfs Folgendes an: Voran stelle ich die Versicherung, daß die oberlausitzischm Schullehrer und Geistlichen die von derOber- amtsregierung ihnen vorgeschlagene Einrichtung einer einmaligen jährlichen Ausnahme der Vortheile wegen, die sie sich davon für den Unterricht versprachen, sehr bereitwillig angenommen und nach und nach überall verwirklicht haben, obgleich manche Schul lehrer dadurch einige Einbuße an Schulgeld erlitten. Worin jene Vorthcile bestehen, ist in den Motiven angedeutet worden, daher ich hier nur ciwas Weniges darüber zu sagen nöthig habe. Die namhaftesten Pädagogen stimmen darin mit den Schulgesetzen neuerer Zeit zusammen, daß durch Verhütung einer mehrmaligen Aufnahme neuer Schüler und Schülerinnen ein vorzügliches Hin derniß eines planmäßig fortschreitenden Unterrichts in Volksschu len beseitigt werde. Zwar würde eine zweimalige jährliche Auf nahme an den Orten, wo man bisher zu allen Jahreszeiten ein zelne Kinder, sobald sie nämlich das 5. oder 6. Lebensjahr erfüllt hatten, in die Schule emtreten ließ, schon ein großer Fortschritt Zum Gestern, aber immer noch nicht eine vollständige Verbesse rung sein. Nach meiner Ansicht und Erfahrung nämlich ist eine zweimalige Aufnahme (wenigstens im Allgemeinen) weder noth- wendig noch nützlich. Nicht nothwendig; dmnistdieKin- Lerzabl überhaupt klein oder nur mäßig groß, so kommen bei der einmaligen jährlichen Rcception nicht so viele Ankömmlinge zu sammen, daß der gleichzeitig mit ihnen anzufangende und fortzu führende Elementarunterricht einem geschickten Lehrer Schwierig keiten darbieten könnte; ist hingegen die Zahl der Schüler und Schülerinnen einer Anstalt groß, so ist die Schule, wie dieß na- Beschwerung des Lehrers anfüllen. — Nicht nützlich; denn die zweimalige Aufnahme vermehrt die EiasstNäbchLssuNZLN und beschrankt die Wirksamkeit des Lehrers, der sich ohnehin die große Verschiedenheit der einzelnen Kinder an Alter, natürlichen Anla gen, .Fleiß und innerm Trieb u. s. w. vielfach hemmend entgegen stellt, um so empfindlicher, je ängstlich-sorgfältiger die spärlich zugemessene Zeit zu Nathe gehalten werden muß, wenn den An forderungen, welche die neuere Pädagogik an jeden Unterrichtsge genstand macht (z.B. an das Schreiben in dreifacher Bezie hung, nämlich der des Schönschreibens, der Rechtschreibung und des schriftlichen Gedankenausdrucks), nur einigermaßen Genüge geleistet werden soll. Das Nachtheilige einer doppelten Necep- tion muß besonders an den vielen eingeschulten Orten sich zeigen, welche in gebirgigen, von Schluchten, Gewässern rc. durchschnit- renen Gegenden liegen und daher den kleinen Kindern große Schwierigkeiten des Fortkommens auf ihren Schulwegen, beson ders bei stürmischer, regnerischer Witterung und zur Winterszeit darbieten. Es ist nur zu bekannt, daß solche. Kinder, wenn sie zu Michaelis in die Schule ausgenommen werden, diese den Win ter hindurch größtentheils sehr schlecht besuchen und oft schon nach dem ersten Schnee von dieser ganz wegbleiben, folglich bald wie der verlernen, was man mit ihnen vorgenommen hatte und bei der nächsten Aufnahme den Cursus wieder von vorn anfangen müs sen, während einige andere, welche im Schulbesuche fortgcfahren hatten, vorwärts gekommen waren; daß aber diese Ungleichheit große Verwirrung in die Classification der Kinder und in den Lehrplan bringt, die Fortschritte der Mehrzahl hemmt, den Lehrer unzufrieden und verdrossen macht, ja nicht selten (zumal wenn noch außerdem viele Schulversaumniffe hinzukommen) ihn nö- thigt, von der bessern Methode, wie z. B. von dem sogenannten Lautiren beim Leseunterrichte, abzugehen und zu der alten mecha nischen Lehrweise, nach welcher die Kindern einzeln zum Aufsagen kommen u. s. w., zurückzukehren. — Mit diesen Bemerkungen findet auch eine anders Aeußerung der geehrten Deputation, im Berichte, ihre Erledigung. Wenn nämlich das Sommer halbjahr wegen der in dasselbe fallenden Aerndtearbeiten und sonstigen Zerstreuungen, fast noch mehr Veranlassung zu Schul versäumnissen darbietet, als das Winterhalbjahr, so gilt dieß doch nur von den größer« und ältern, nicht aber von den kleinsten und jüngsten Schulkindern, indem diese zu gedachten Arbeiten und andern häuslichen und wkrthschaftlichen Geschäften am wenigsten gebraucht werden und daher die Schule am Anhaltendsten besu chen können, was auch, der Erfahrung zufolge, wirklich der Fall ist. Sollte nun bei der fraglichen Bestimmung in Z. 22. eine Modification eintreten, so wäre zu wünschen, daß man jene als Ziegel bestehen und diese nur ausnahmsweise nach den Localum ständen stattft'nden ließe. Der Pr äsident schließt sich dieser Ansicht an. Abg. a. d. Winkel spricht sich aber für die Deputation aus, und zwar aus dem Grunde, weil in Z. 21. gesagt worden sei, daß die Schulzeit 8 Jahre dauern soll. Werde nun nur eine einmalige Aufnahme gestattet, so würden die Kinder, wel- mentlich m Städten fast durchgängig vorkommt, in mehrere Gas ¬ sen MheM, so daß auch die neueintretenden Kinder einer befinde- ^che gegen Johanni geboren worden, mit 6I Jahr in die Schule ren Masse angehören, folglich diese nicht zur Ungebühr und zurausgenommen, und also erst mit 14A Jahr aus derselben ent-
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