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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 310. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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Ml Ubg.v. Hartmann theilt diese Ansicht, aber Abg. Axt entgegnet, daß, wenn der Schulvorstand Miß- sen, schon beßhalb, weil bann eine größere Gleichheit des Alters beobachtet werden könne, was sehr zu berücksichtigen sei, da sich in den Fähigkeiten ohnedieß große Verschiedenheit heräusstelle. Was der Abg. Zimmermann geäußert habe, sei zwar begründet; allein bei solchen Schulen sei auch die Arbeit des Lehrers nicht so bedeutend, als daß er sich nicht mit diesenKindern abgeben könne. Er halte also für besser, wenn man bei dem Deputationsgutach- ten stehen bleibe. Der Präsident fragt nun: ob die Kammer dem Deputa tionsgutachten ihre Zustimmung gebe? was auch gegen 22 Stim men bejaht wird. 23, ist folgenden Inhaltes: (Neceptionsalter.) Zu dieser Aufnahme (§. 22.) haben sich alle Kinder des Orts oder des Schulbezirks zu stellen, welche lassung eines später» Schuleintriltes ihrer Kinder gern benutzen, ohne daß Kränklichkeit, Gebrechlichkeit letztere daran verhindert. Der Ortsschulvorstand, sobald dieß öffentlich bekannt, wird von solchen Aeltern so überlaufen und dabei in die Verlegenheit gesetzt werden, daß er allemal einen Arzt dazu eonsuliren muß, um die Wahrheit der Aussage Zu erforschen. — Welche nachtheilige mehr Ferien übrigens eintreten zu lassen, würde er für schädlich j Folgen können auch noch außerdem, wenn man den Einfluß ver halten. Was aber die pädagogischen Gründe anlange, welche Aeltern auf solche kleine Kinder ins Auge faßt, durch Einflüße- für die einmalige Aufnahme angeführt worden seien, so getraue» nmgen der Ersteren entstehen, da die Einflüsterungen auf Un- er sich zwar kein bestimmtes Urtheil darüber auszusprechen, das Wahrheiten sich stutzen, um nur das Kind noch I Jahr von der er mit den Grundsätzen der Pädagogik nicht so genau bekannt sei; Schule zurückzubehalten. allein die Verhältnisse des Lebens seien ihm doch so bekannt, daß er glaube, sich für die zweimalige Aufnahme anssprechen zu müs ¬ gebracht werden, und es empfiehlt daher die Deputation folgende Fassung, bei welcher zugleich das nicht ganz geeignet scheinende Wort, „stellen" vermieden worden ist: „Alle Kinder des Orts, oder des Schulbezirks, welche zwischen Neujahr und Johannis, oder zwischen Johannis und Weihnachten das sechste Lebensjahr vollenden, sind zu Ostern und resp. zu Michael zur Schule zu bringen." Eine Erinnerung wird hier weiter nicht gemacht, und die Frage des Prasidii: ob die Kammer dem Deputations gutachten bei'stkmme? wird gegen I Stimme bejaht. Zu Z. 24. des Inhaltes: (Wenn ein späterer Schuleintritt zu verstattcn ist.) Nur gebrechlichen, kränklichen und solchen Kindern, welche nach dem Urtheile des Ortsfchulvorstandes den Schwierigkeiten eines täg lich zu machenden Schulwegs noch nicht gewachsen sind, oder . . . , . i wegen geistiger Unreife einen wirklichen Nutzen vom Schulgehen nach Befinden ein-oder zweimal rm sichre, und zwar zu! ^n^ten lassen, kann ein späterer Schuleintritt vcrstattet Ostern oder Michaeli oder an beiden Terminen zu bewerkstel- S werden. ligen. s hat die Deputation nichts zu erinnern gefunden. Nachdem der Antrag zur Unterstützung gebracht worden, Abg.Puttrich äußert: Diesen Z. in das Gesetz mitauf- und sich derselben zahlreich zu erfreuen hatte, äußert s zunehmen, finde ich bedenklich, und könnte nicht vielleicht eine Referent, Abg. v. Friesen: Was die Weglassung des Z. Erwähnung davon nur in der Verordnung erfolgen? Meine anlangt, so kann ich mich dafür nicht erklären; denn ich glaube, Gründe dagegen sind folgende: Aeltern, zu der ärmeren, ich daß dem Wolke — oder es deutlicher zu bezeichnen, weil ein Abg. will nicht sagen leichtsinnigen, Classe gehörig. werden diese Nach- an diesem Worte Anstoß genommen hat, — allen denjenigen, ' " ......, ^... welche nicht zu den Negierenden gehören, daran liegen müsse, wie die Aufnahme bestimmt werde. Schon dieser praktische Umstand sei wichtig, aber auch die Termine Ostern und Michaelis seien in allen Lebens - und Wirthschaftsverhältnissen so bestimmte Zeitab schnitte, daß man sie auch wohl eher annehmen könne. Noch lassen werden, was, für die Aeltern sehr unangenehm sein müsse. Abg. Richter (aus Zwickau) glaubt, daß die Bemerkun gen, welche man von mehreren Seiten gehört, wohl erkennen ließen, daß die Sache rein pädagogischer Natur fei, oder daß, wenn etwas darüber bestimmt werden soll, sie lediglich als Lo calsache anzusehen sei, und stellt daher den Antrag: „ wie oft Schüler im Laufe des Jahres in die Schule ausgenommen wer den können, bestimmen die Ortsschulvorstände mit Vernehmung des Schullehrers und des Ortsschuldirectors." 23 Mitglieder unterstützen diesen Antrag, was aber nicht ausreichend befunden wird, da er erst im Laufe der Dkscussion s eingebracht worden, und zur ausreichenden Unterstützung die S Hälfte der anwesenden Kammer - Mitglieder erforderlich gewe- zwischm^Nichaells des'vorlMgesen^ sen wäre. Z finden Jahres das sechste Lebensjahr vollenden. Abg. v. Mayer tritt den Gründen bei, welche von der l Das Gutachten der Deputation lautet: Negierung für die einmalige Aufnahme entwickelt worden sind, l Aus dem Vorschlags bei §. 22. würde aber zugleich auch eine und bemerkt, daß diese Gründe, welche man für die Zweckma- s Veränderung des Z. 23. folgen, damit zur gedachten Ausnahme- üiakeit für einen auten Lebraana und kür das Gedeihen des alle in das schulpflichtige Alter getretene Kinder zur Schule pigrerr, sur rulcn.guccn r.eyrgang uno sur oao >->eveiyen und-äv?- Schulunterrichts überhaupt ausgestellt habe, bei wertem die überwiegenden seien; aber den Grundsatz, den er schon früher ausgesprochen, müsse er auch hier in Erinnerung bringen, daß nämlich dergleichen Vorschrifteü, welche mit den Worten: „in der Regel" anfingen, und also hinterher die Ausnahme zulic- ßen, rem administrativer Natur seien, und er trete daher dem Anträge bei, welcher dahin gehe, diesen Gegenstand aus dem Gesetze zu verweisen und in die Verordnung aufzunehmen; denn es sei genug gesagt, wenn man im Gesetze ausdrücke, wie lange der Schulunterricht dauern soll. Abg. A x t will diese Bestimmung im Gesetz belassen wissen, nur soll keine zu große Beschränkung dabei statisinden, und schlägt daher vor, zu setzen: „die Aufnahme neuer Schüler ist
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