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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 310. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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52)5 gegenwärtig, und überzeuge.sich, welche Fortschritte die Kinder tung in manchen Orten stattfände, daß halbjährliche Prüfungen gehalten würden, und dabei nicht blos der Ortsgeistliche, fort ¬ habt, nicht im Stande sein solle, die letzte Prüfung vorder! versammelten Gemeinde zu halten. Man müßte gerade da vor-« Darüber, daß sie ganz weg falle, erwähne er nichts, sondern erinnere nur, welchen Eindruck die Confirmation, sowohl auf die jungen Leute wie auf die Erwachsenen mache; allein selbst auch das Weglaffen aus dem Gesetze scheine ihm bedenklich, es stehe einmal im Gesche, das Land werde sehen, es sei der Zweck der Regierung gewesen, etwas über die Confirmation zu bestim men, und welchen Eindruck müsse es im Lande machen, wenn man gerade diese Bestimmung, an welcher das ganze Land hänge, aus dem Gesetze Weglassem wolle. Staatsminkster V. Müller: Wenn ein Antrag dahin geht, daß der Schulbesuch sich ohne Rücksicht ans die Confirmation bei den Kindern evangelischer Conftssiön endigen soll, so scheint mir das allerdings bedenklich; denn die Confirmation ist bei den pro testantischen Glaubensgenossen als eine feierliche Handlung so eindrucksvoll geworden, daß es nachtheilig und selbst den Aeltem m-rnde d--g-ftU sch der Iah,, lang dr- eku ficht über die Schutt ^°I, daß di. Entlassung -osde- L!! Schule mit -in-r -ff-ntlich-n Prüfung,. di- °°m Sch--- f-lbst <-»angestcllt werde, schließen soll, und dann, daß die Bestimmung über die Confimmtion aus dem Gesetze-ganz wegfallen soll. nicht mehr stattfülde, oder daß sie nicht in dem Gesetze er wähnt werde, es solle der kirchliche Act mit der Entlassung aus der Schule nichts gemein haben. Das ziele auf eine Trennung zwischen Kirche und Schule ab, cs hatten sich aber sehr viele Stimmen schon hören lassen, welche eine solche Trennung nicht wünschten, sondern dafür seien, daß Man Kirche und Schule in nothwendigem Zusammenhänge lasse. Nun sei gesagt wor den , nur der Lehrer könne eine solche öffentliche Prüfung hal ten, nie aber der Geistliche; er begreife über nicht, wie man glauben könne, daß ein Mann, der der Seelsorge einer Ge- ' Hand roher Aeltern für längere Zeih schlimmer aufgehoben sein würden , als bei besserer Aufsicht und nützlicher Beschäftigung unter fremden Leuten gehofft werden mag, so wird auch dieß ihn abhaltcn, auf ein Jahr hinaus die Confirmation zü verwei gern. Wünschenswerth aber muß doch mehrere Beharrlichkeit ! in Betreff der Abweisung unreifer Confirmanden erscheinen, und aus obigen Gründen erkenne ich in der zweimal alljährlich zu gestattenden Confirmation, eine Beseitigung der oft gegen jene eintretenden Hindernisse. - ' Referent Abg. v. A rr e se n r Das Amendement von Rich- die Schule wirkten, was ihm jedoch nicht sehr bekannt fei, und daß sie auch die Prüfungen anstellen könnten, so glaube er das gerne; es werde ihnen aber nie so möglich sein, wie dem tüchtigen Lehrer, der immer darin dem Prediger überlegen sein müsse, weil es sein Fach sei. Abg. Secr. Bergmann erklärt sich dafür, daß nur eine einmalige Confirmation stattfinde, indem er glaube, die Gründe seien von der Art, daß man wohl darauf Bedacht nehmen könne. Das letzte Jahr gehe außerdem für den Consirmanden verloren, und es erlange allo der Unterricht nicht die Vollständigkeit, oder cs müßte sich die Khatigkeit des Geistlichen fast ganz allein dar auf beschränken. Was die Petition von den Zittauer Dorf- schaftm anlange, so thue es ihm leid, nicht beitreken zu können, und cs scheine ihm, '.daß der Antrag mehr darauf gehe, die Kin der eher von der Schule los zu machen. Abg. Clauß führt dagegen als Unterstützungsgmnd, in unerwünscht sein würbe, wenn sie aufgegeben werden wollte. Betreff einer Zweimaligen Confirmation, Folgendes an: Der« Die Michaelis-Consirmation ist daher erst seit dem Jahre 1805 Geistliche finde ost die Kinder nicht hinlänglich vorbereitet, in-> durch Verordnung des vormaligen Kirchenraths eingeführt wvr- zwischm hatte die Berücksichtigung der Nahrungsverhärtnisse; den, und zwar auf der einen Seite, um dadurch den Aeltern zu mitunter ab, bei der Abweisung von der Confirmation zu behar- g Hilfe zu kommen, deren Kinder zwischen Michaelis und Weih- ren. Erkundige sich der gewissenhafte Seelsorger über die nä- S nachten das 14. Jahr Zurücklegen, auf der andern Seite aber, Heren Vcrh'ättmffs, und vernehme er, daß die Kinder in derum nicht die Entlassung aus der Schule ohne eine feierliche Con ¬ fungen bei der Confirmation nicht, und er könne sich schon des halb nicht für das Amendement erklären. Abg. Rich ter (aus Zwickau): So viel er sich erinnere, der» auch die Obrigkeit und dis Stadtverordneten gegenwärtig habe er ausdrücklich gesagt, daß der Act dec CoosirmaLicm Sach« ? auf den 2. Gegenstand, daß die Bestim- der Aeltern mit den betreffenden Geistlichen sei, und er habe also mung über die Confirmation aus dem Gesetze wegbleiben soll, so nicht gesagt, daß diese feierliche Handlung Wegfällen solle, setze er voraus, daß der Abgeordnete damit nicht meine, cs solle Wenn der Redner vor ihm meine, daß die Geistlichen so viel für die Confirmation ganz wegfallen, sondern nur aus dem Gesetze» ausfetzen, daß der Pfarrer keme pädagogische Bildung habe, ^as nun ersteres anlangt, so. halte er die Prüfung für unpar- was doch mcht dre Regel ausmache. Ueber das, was drePru- Äscher, wenn sie von andern, als dem Lehrer , angestellt anlange, erlaube er sich noch, scme Mel-k Henn der Lehrer sei eigentlich dann Richter in eigner .Er habe darüber lange gewankt, ft. aber Sache; er könne die Examen so eimichten, daß es den Kindern k leicht werde, zu antworten, und man wisse ja, wie es bei . - . ' i manchen Prüfungen zugehe. Uelmgens finde ja bei der Con- W-S dmch Ke maa, s,w,»«, m d-,«i-ch- -in-Prüfung statt, di, G-m-ind. ft! * -,.a. E, fiel,» mH »st -mschanmng-n für dr-Kur. ! übe,,,,„-.sich, welch. Misch«. di. Kmder und »« «KE» E ft gut, -IS M- mm sonst g-muchtHätt«°, w-ni,st-nS in dem h-ufitsächlichst-n Lh-il- d.S oon chn°n g-r-ohnt ftr. D-H--f-i n fu, solch-E„-M---stch-Uch, d-ß schon jek, di. «mich- fung in der Kirche anlange, erlaube er sich noch, seine Mei nung zu äußern. . zu der Uederzeugung gekommen, °«d-> Gem.indi di- Kind» sch- mgstlich m-ch-, und d°ß dach > „mchm Prüfirngen ,ug.h.. UebrigwS find, ja b-i der Con. bewirkt werde. ES fielen auch ost WeftHchnüngen für die Kin- der vor,
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