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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 301. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-08-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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Veränderung in der Organisation der jetzt so ausgezeichneten leichten Infanterie könnte übrigens nur nachtheilig sein. v. Deutrich: Zur Rechtfertigung des Deputationsgut achtens muß ich bemerken: Wenn das Rechnungswerk vom Jahre 1812 und 1813 noch nicht abgeschlossen werden konnte, liegt die Ursache wohl darin, daß die Acten, Rechnungen, Be lege und Kassen meistens in Folge der Kriegsereigniffe verloren gingen. Ein solcher Zustand muß jederzeit eintreten, wenn sich die Verhältnisse jemals wieder so gestalten sollten, wie es 1812 und 1813 der Fall war. Ist nur der Schematismus so eingerichtet, wie er eigentlich sein soll, einfach und leicht über sichtlich , so wird es nicht mit Schwierigkeiten verknüpft sein, sich in das Nechnungswerk eines Andern einzuarbeiten, und dasselbe ohne Störung fortzusetzen, Prinz Johann: Ich muß doch darauf aufmerksam ma chen , daß es nicht bloß auf den Zeitpunkt des Uebcrgangs zum Kriege ankommt, sondern daß man schon im Frieden die Trup pen so organisirt, wie sie im Kriege angewendet werden sollen. Sonach wird bei der leichten Infanterie die Bataillonsformi- rung höchst nothwendig. Der Vorschlag der Deputation wird hierauf mit 18 gegen 12 Stimmen und der in der 2. Kammer beschlossene Antrag we gen möglichst geringer Prasenthaltung einstimmig geneh miget, auch die postulirten 521,101 Lhlr. 21 Gr. 6 Pf. all gemeinbewilligt, Im Deputationsbcricht heißt es ferner r 2) 180,500 Lhlr. zur Natural-Verpflegung der Armee (s. Nr. 368, S. 3774, d. Bl.). Die hier gestellte For derung beruht auf der, unter den jetzigen Verhältnissen allerdings wahrscheinlichen Vexmuthung, daß die angenommenen Sätze von 3 Lhlr. pro Schfl. Rocken, 1 Lhlr. Z Gr. pro Schsl. Hafer, 16 Gr. xry Ctr. Heu und 3 Lhlr. pro Schock Stroh, den wahren Marktpreisen ziemlich gleich oder noch unter denselben hleiben werden, Die 2. Kammer hat, wahrscheinlich geleitet durch diese Betrachtung, die erforderliche Summe ohne alle Be merkung bewilligt, dieß gleichfalls zu thün, muß die Deputation gnrathem Ob die hohe 1. Kammer dem Anträge beitretcn will, daß bei niedern Preisen die Ersparnisse zu desto stärkerm Einkauf, und demnach zu Vermehrung der Magazinvorrathe verwendet wer den möchten, glaubt sie deren Ermessen überlassen zu müssen, indem wohlnur die Administrationsbehörde nach Befinden der Umstände zu entschei den vermag, ob von einer solchen Spekulation guter Erfog zu hoffen steht. Die Summe von 180,500 Lhlr. wird einstimmig be willigt, der Beschluß dex 2. Kammer aber mir 24 gegen 6 Stimmen verworfen, Ist! 36,000Thlr. fürBekleidung und Ausrüstung der Armee yxol, der Waffen, (s. Nr. 3W. S. 3774. d. Ml.) Die gegen dieses Postulat in der 2. Kammer gezogenen Erin nerungen dienen dazu, das Zweckmäßige des jetzt befolgten Wirth- fchaftssystems, (welches darauf beruht, daß sämmtliche Zahlun gen und Anschaffungen für Rechnung des Staates geleistet wer den, wie dieß pordem für Rechnung der Kompagnie-Inhaber ge schah) pnd Pie umsichtige Sorgfalt , nut welcher solches von den daher Mitwirkenden auSgeführt wird, in bas gehörige Licht zu stellen. Nur dadurch wird es möglich, daß obgleich die Bekleidung der Soldaten besser ist als vormals, der Einzelne nach beendeter Dienstzeit dennoch eine kleine Summe von 20 und mehr Thalern auf diese Gebührniffe herausbezahlt erhalt. JmJahre 1832 belief sich der Betrag des Guthabens auf 68,779 Lhlr., wahrend die Schuld der erst kurze Zeit Einrangirten auf 20,337Lhlr. anstieg. Nun giebt es noch eine andere Art des Bekleidungsgeldes, welche bei dieser Position zu verschiedenen Nachfragen und Erörterungen in der 2. Kammer Veranlassung gab, dessen Fonds man viel leicht uneigentlich) Regimentskassen genannt hat. Es ist näm lich seit dem Jahre 1822 für gewisse Equipirungsgcgenstande, Mäntel, Kittel, Helme, Lzschakos, Lederwerk rc. ein bestimm tes jährliches Quantum für Kopf ausgeworfen, und wird in gan zer Summe der Wirthschaftscommisflon jeden Regiments gutge schrieben ; von diesen Geldern sind die eingehenden Stücke dieser Art zu ergänzen, und da das Geld nicht jährlich netto aufgehen kann, so bilden sich Fonds, welche, nachdem in einem Jahre be deutende , wenige oder gar keine Anschaffungen solcher Jnventa- rienstücke statrsindcn, größer oder kleiner sein müssen. — Daher hat manches Regiment, welchem in nächster Zeit betrachtliche- Anschaffungen bevorstehen, mehrere Lausend Lhaler im Equipi- rungsfonds, während ein anderes, bei welchem die Ergänzungen kürzlich erfolgten, wenig oder nichts gut hat. Die Regimenter können weder eigenmächtig noch zu beliebigen Zwecken über diese Gelder disponiren, die sie keineswegcs in Händen haben, und nur nach Genehmigung der General-Intendantur beziehen. Eben so steht nicht zu fürchten, daß benannte Fonds zu hoch anwachsen dürften, indem die Fixa darnach ausgeworfen sind, daß ein ' Mantel beim Cavalleristen 9 Jahr, beim Infanteristen 8 Jahr, ein Helm 18 Jahr rc. halten soll. — Die von der jenseitigen Budjetsdeputation vorgeschlagene, von ihrer Kammer genehmigte Abminderung von 5000 Lhlr. gründet sich darauf daß die Mi- litairverwaltung die Bildung eines Fonds zu unvorhergesehenem Aufwand beabsichtigte, nachmals aber von dieser Idee wieder zurückgegangen ist, Es möchte die 1. Kammer daher wohl auch geneigt sein, nur 131,000 Lhlr. auf jedes Jahr verlaufenden Finanzperiode zu bewilligen. Man tritt einstimmig der Ansicht der Deputation bei, und bewilligt 131,000 Lhlr. IM. 36,502Lhlr.zuErgänzung derArmee, (s. Nr. 369. S. 3777. d. Bl.) nämlich H 18,000 Lhlr. Aufwand für die Necruten, b) 18,502 Lhlr. Aufwand für die Remonte. — Da das Auskommen mit ersterer Summe an die Annahme der Stellvertretung geknüpft ist, diese aber statt gefunden hat, so wird ein Mehrbedarf nicht eintreten, vielmehr ist von der 2. Kam mer Kürzung der 1,200 Lhlr. welche die Amtshauptleute der Erblande als Entschädigung für den Recrutkrungsaufwand be ziehen, so wie von 200 Lhlr., welche der Stadt Dresden zu Hal tung eines Expedienten zur Führung der Register über die Ge burtsscheine der jungen Mannspersonen verabreicht werden, be schlossen worden, — Auch die diesseitige Deputation glaubt, daß der Stadt Dresden ein Vorzug vor andern Städten des Landes nicht einzuräumen sei durch Bezahlung dieses Expedienten. Was indessen die jedem Amtshauptmann gewährte Entschädi gung von 100 Lhlr. jährlich anhelangt, so kann sie es nicht als folgerecht erkennen, wenn mit der einen Hand die Hälfte dessen wieder genommen werden soll, was die andere sp eben gab! Er kannte man bei der Berathung über die Kreisdirectiouen den Dienstgenuß eines Amtshauptmanns hinsichtlich der mit seiner Function verknüpften Arbeit und Ausgabe als unzulänglich, und erhöhte denselben in dieser Beziehung um 200 Lhlr,, so darsmqn auch eine Entschädigung nicht abstreichen, welche für notorisch zu bestreitende Ausgaben, als Zehrung in fremden Orten mit CxpeditiopsMsonas Wd zu Bezahlung von tzvpialien gegeben
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