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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 279. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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5233 geben könne, als gesetzlich geboten sei. Abg. a. d. Winkel will in diesen vom Abg. Eifenstuck vor geschlagenen Satz noch die Worte eingefügt wissen: „nach einem von der Regierung ertheilten Schema," und Der Präsident beantragt, .das Wort: „unentgMich" emzusetzm. Abg. R o ux erklärt sich gegen eine solche Ausstellung des Amendements , ehe es noch zur Unterstützung gebracht worden, und bemerkt, > daß es zuerst schriftlich ringereicht fern müsse. Abg. Eisenstuck entgegnet: Dieser reformatorischen Be merkung wolle er nur entgegenstelleN, daß er gerade im Be griff gewesen sti, es aufzuschreiben, und daß es dieser Cvrrectur nicht bedurft hätte, indem die Kammer ihm gewiß bezeugen könne, daß er am wenigsten von der Ordnung abweiche, wäh rend dieses von andern Seiten, auch von der corrigirenden, oft mals zu geschehen pflege. . Abg. Roux erwiedert, daß er kein W»rt gegen den Abg. Eisenstuck geäußert habe, sondern nur über eine DlL?»ssion oder j das Wort stehen lasse, weil das Gesetz-doiH mehr für das Volk bestimmt sei, und - Abg. Secretair Bergmann vereinigt sich mit dem Amen dement, ist aber dafür, daß man das Wort: unentgcldlich aus lasse. Bisher hatten wohlhabende Aeltern den Geistlichen immer etwas gegeben, was aber wegfallen würde, wenn man das Wort:. „unentgeltich" aufnehme. Abg. Clauß: Dem ursprünglichen Amendement des Abg. Eiftnstuck gebe er seine volle Zustimmung, nicht der Einschal tung des Wortes: „unentgeltich"; er wünsche die Abstim mung deshalb gstheilt zu sehen. Abg. Sachße aber meint, daß die Ausstellung der Consir- mationsscheine den Geistlichen eine ganz geringe Last mache; denn sie würden wohl gedruckte Formulare erhalten, und brauch ten dann nichts,, als den Namen des Confirmanden hineinzu setzen. Komme das Wort: „unentgeltich" hier weg, so sei dieß in der Lhat ein Zuwachs zum Einkommen der Geistlichen, und er halte nicht für nöthig, auf diese Weise ihr Einkommen zu ver mehren. . Das Präsidium schreitet sodann zur Fragstellung, und zwar: 1) Soll Z. 29. ganz wegfallen? 2) Wird dasAmende-. . aber sodann in der . Präsidenten dringende Geschäfts abrufen, übernimmt Vicepräsident den Vorsitz, und man geht nun auf §. 31. des Deputationsgutachtens über, welcher der. Z. 30. des Gesetzes ist. (s. densel. Nr. 479. S. 5217.) .Die Deputation bemerkt noch hierzu: - Es schien nöthig, den Abschnitt zuerst mit der Verbindlich keit der Gemeinden anzufangen, und sodann erst von der spe- ciellm Verbindlichkeit der Drtsschulvorstände zu sprechen.' Abg. Richter (aus Lengenfeld) r Bisher hatten der Vor stand des Orts, der Richter und die Schöppen, das Schulgeld nicht einzunehmen und für die Subsistenzmittel des Schullehrers zu sorgen. Es war ein besonderer Schulgeld-Einnehmer bestellt und dieser verrechnete das Schulgeld dem Lehrer. Nun soll der Ortsvorstand das Schulgeld einnehmen und für die pünktliche Abführung sorgen. Daraus erwachst ihm eine neue Bürde. Es' ist aber auch bedeutender Aufwand damit verbunden. Es muß ein Sammler herumgeschickt werden, um das Schulgeld und die übrigen Schuleinkünfte einzunehmen. Dieser muß.bezahlt wer den, wie der Schulgeldeinnchmer, der 2Pf. vom Thlr. erhallt Es ' Modifikation eines Amendements, ehe es noch unterstütze sei,! kann aber dem Ortsvorstande nicht zugemuthet werden, dieses habe er sich ausgesprochen. laus eigenen Mitteln zu bczahlmund gleichwohl finde ich §.36. Abg. Eifenstuck reicht hierauf sein Amendement ein,! nichts in Ausgabe gestellt. Ueberhaupt muß ich anheimstellen, ob wobei er auch das Wort: „unentgcldlich" noch himingesetzt! cs nicht angemessener wäre, erst die Vorfrage wegen der Fixation hatte, und es findet zahlreiche Unterstützung. der Lehrer zu entscheiden und diesen und den nachfolgenden §. Abg. Sachße glaubt, daß man den Zusatz: „stempelst«" auszusetzen, bis die Fixation debattirt ist. auslassen könne, indem ohnedieß keine Stempelsteuer geordert! , Der Antrag auf Aussetzung des §. wird Hinreichend unter werde, wenn es Heißer „unentgeldlich". stützt, und auch Referent, Abg.v. Friesen wünscht dagegen, dasman/ Abg. Axt wünscht die Aussetzung-es §., jedoch aus einem scheine ausgefertigt werden sollen, müsse jedenfalls Gegenstand, der Verordnung sein. Deshalb habe auch die Deputation den Wunsch in die Schrift ausgenommen wissen wollen, es möchte darauf Bedacht genommen werden, in wie fern diese Scheine mit dem Gebürte schein verbunden werden könnten. Setze man aber herein, „wie bei dem Geburtsscheine" so verliere der Antrag da durch seinen Werth. Ferner halte er die Worte: „womit es sich während des Aufenthaltes in einer fremden Panschie, als wirk lich confirmirt Zu legüimiren hat" für überflüssig, und für zu eng, weil der Conffmrationsfchein nicht allein eine Legitimation, sondern eine Consirmationsexinncrung gewahren soll, und dem Werthe der Confirmation Eintrag thun würde, wenn man den Consirmationsschciu so beschranke. Was den 2. Satz anlange, so finde er an und für sich zu hart, wenn man dem Geistlichen ansinnen wolle, er soll alles ex üktwlo verrichten. Es sei nicht zu verkennen, daß in neuerer Zeit die Ofsicialarbeiten für den Geistlichen mehr und mehr sich häuften. Er erinnere nur daran, welche große Mühe er bei der neuen Organisation, bei Recruti- rungen nnd bei der Menge statistischer Nachweisungen über komme. Werfe er einen Blick auf einen benachbarten Staat, und sehe er, was dem Geistlichen da alles ex «Melo aufgedrungen werde, so müsse er allerdings Bedenken tragen, dem Geistlichen ment desAbg. Eisenstuck mit Auslassung des -Wortes: „unent- bei uns alles unentgeldlich auzusinnen, jedoch sei mehr als ein i geldlich,"von der Kammer angenommen?. 3) Giebt die Kammer . Bedenken dagegen aufgestellt worden, und in dieser Hinsicht sei ! Worte unentgeldlich ihre Beistimmung? Die erste wird ge- er dafür, daßder letzte Satz Wegfälle; denn in den meisten Fal- 10 Stimmen verneint. Die zweite gegen 3, und die len würden sich die Aeltern wohl überzeugen, daß die Belohnung j dritte gegen 22 Stimmen bejaht, der §. der Geistlichen nicht so ausgezeichnet sei, daß man nicht mehr Maße angenommen. Da den Präsidenten
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