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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 279. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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Abg. Cl auß: Ueber daS, was den Ortsschulvorständen obliege/ könne man nicht in Zweifel fein, ihr Wirkungskreis . Herde in diesem tz. mit inhaltsschwerer Aufgabe bezeichnet. Wo eS aber der durch das Gesetz bestimmten Lösung dieser Aufgabe gelte, müsse man sich der Hoffnung überlassen, daß die Gemein debehörden dem Schulvorstand nicht nur durch Bewilligung der erforderlichen Mittel, sondern auch mit jeder sonstigen angemes senen Unterstützung bereitwillig entgegenkommen werden. Des halb möge auch im Gesetze nicht unbezeichnet bleiben, das Band, was hier Schulvorstand und Gemeindebehörde — Obrigkeit und Vertreter der Commun — zu gemeinschaftlichem Wirken verbinden müsse. Aus diesem Grunde wünsche er, daß das Wort: zunächst, welches im Regierungsentwurfe §. 30. ausgenommen, auch im §. 31. des DeputatkonSgutachtenS wie derum eingeschaltet werde. §. 43. ist der Kirchen - und Schul- inspection gedacht und ein bestehendesRessortverhältniß zu dieser werde mit dem Worte: zunächst, ebenfalls hier angemessen zu bezeichnen sein. Das Präsidium fragt die Kammer, ob sie auf den im Deputationsberichte mit 31. bezeichneten §. eingehen wolle? Es folgt gegen eine Stimme Bejahung, und der Antrag des Abg. Clauß wird ausreichend unterstützt. Auf dle-Frsg? d;? Abg. Axt, wer dann eintrete, wenn der Ortsschulvorstand nicht eingreife , erwiedert Abg/Clauß: Allerdings dann, die Gemeindebehörde Nach 71., und die Kirchen - und Schulinspection nach §.43., wie nach gegenwärtiger Einrichtung es sich in den Städten be reits wirksam gezeigt hat. Abg. Axt macht dagegen bemerklich, daß künftig der Ge meinde- oder Schulvorstand ein und dieselbe Person sein sollen, und er sehe also nicht ein, wie dann der Gemeindevorsteher noch eingreifen könne. Abg. Clauß erinnert hierauf, daß bieß in den Städten nkcht der Fall fein werde, und Referent Abg. v. Friesen erklärt, gegen das Amendement nichts ZU haben, nur wiederhole er, daß das, was dem, Orts schulvorstande obliege, auch der Gemeinde obliege. Bicepräsident fragt hierauf die Kammer: 1) Wird die Fassung der Deputation angenommen? 2) Soll das Wort: „zunächst" ausgenommen werden? Die erste' wird einstim mig b ej äh t, die zweite mit 35 Stimmen vern ein t. Z. 32. des Gesetzes lautet: (Herbekschaffung des zur Heizung der Schulstube erforder lichen ' Brennmaterials insbesondere.) Das zur Heizung der Schulstube erforderliche Brennmaterial ist, so fern es nicht.aus vorhandener Schulholzung entnommen werden kann, , von der Schulgemeinde anzufchaffen, auch in jedem Falle' unentgeldlich herbeizüfahrcn und zur Heizung vorzurichten, wenn nicht etwa ein Äquivalent m Gelde dafür anerboten wird, welches, dafern es hie Kreisfchulbehörde angemessen findet, von dem Schullehrer nicht zurückgewiesen werden darf. Der welcher von der Deputation vorgdschlagen wrrd- lautet: (Herbeischaffung des zur Heizung der Schulstube erforder lichen Brennmaterials insbesondere ) Das zur Heizung der Schulstube erforderliche Brennmaterial ist, sofern nicht dazu, besondere Mittel angewiesen sind, von der Schulgemeinde anzu schaffen, auch in jedem Falle unentgeldlich herbeizufahren, und zur Heizung vorzurichten, wenn nicht etwa ein Acguivalent in Gelbe dafür anerboten wird, welches, dafern es die Kreisschulbe hörde angemessen findet, von dem Schullehrer nicht zurückgewie sen werden darf. Hierzu bemerkt die Deputation noch: §. 32. sind nur die Worte Zeile 3. „sofern es nicht aus vor handener Schulholzung entnommen werden kann" verändert worden, da eben so gut der Fall eintreten kann, daß der Holzbe darf herkömmlich aus dem Kirchen - oder Pfarrholze verabreicht/ oder aus einer Stiftung angeschafft wird, oder auch bereits die Dotation der Stelle- oder bei Festsetzung des Gehalts des Schul lehrers auf dieses Bedürfniß Rücksicht genommen worden ist. Abg. Richter (aus Lengenfeld): Es tritt sehr oft der Fall ein, daß das Holz zu Heizung der Schulstube zwar aus dem Kir chen- oder Schulholze entnommen wird, aber nicht reicht. So ist auch oft das Äquivalent unzulänglich, welches aus dem Kirchen vermögen gegeben wird. Es ist daher ein Zusatz zum §. nöthig, welcher dahin lautet, daß hinter die Worte: besondere Mittel,, noch gesetzt werde: und hinreichende Mittel. DerAntrag wird hinlänglich unterstützt und es äußert ferner Abg. Axt: Er habe eine Bedenklichkeit bei diesem §. in dm Worten gefunden, daß der Lehrer ein ihm angebotenes Äquiva lent nicht zurückweiscn dürfe. Das sei eine bedenkliche Bestim mung für den Lehrer, welche ihn allerdings in bedeutenden Nach theil bringen konnte. Es sei bekannt, daß die Holzpreise großem Wechsel unterworfen seien, und wenn er nun auf ein Äquivalent ekngehen müßte, so könnte er, wenn die Holzpreise sich spater stei gerten, in bedeutenden Nachtheil kommen. Ferner werde dasHolz- bedürfniß durch die größere oder geringere Strenge des Winters, wie auch durch die Beschaffenheit der Schulstuben, namentlich des Ofens bedingt. Er wünsche also, daß man diese Bestimmung wcglaffe, und mit dem Worte: „vom'chten" der §- geschloffen würde. - Der Antrag findet jedoch nicht die ausreichende Unterstützung.' Abg. Clauß findet §. 32. zu speeiell, um nicht dessen Wegfall wünschen zu dürfen. Es sei von dem erforderlichen Brennmaterial die Rcdes welches entweder für die Schulstube oder für des Lehrers Wohnung erforderlich sei; die Subsistenz- Mittel des Lehrers und . die Schulbedürfnisse im Allgemeinen seien aber in den §§. 30. und'31. gesichert,. und die in das Ein zelne eingehenden Aeußerungen der beiden Sprecher vor ihm, hätten in vorher gedachter Ansicht ihn bestärkt. Abg. Richter,(aus Zwickau)' erklärt sich gleichfalls für den Wegfall des§., da es besser sei, die Heizung im h. 36. anzudeuten, wenn es irgend angegeben werden sollt Die-Abgg. Aschische und m d. Winkel sind dagegen für die Beibehaltung des §. und letzteres bemerkt , daß diese Be merkung nothwendig sei, und er also nicht einsehe, warum sie: nicht sogleich hier statt finden könne; aber der letzte Satz wolle ihm nicht recht gefallen, indem er glaube', daß- er sehr viel Un annehmlichkeiten verursachen würde, urid halt für besser,»wenn der letzte Satz so gefaßt wird: „wenn nicht etwa ein Aqm'va-
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