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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 311. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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Gewicht lege, sich der Verpflichtung entziehen könne. Es scheine ihm daher um so mehr überflüssig zu sein, als ohnehin im Allgemeinen die Verpflichtung zurErhaltung der Schule allen Mitgliedern obliege. Abg. Richter (aus Lengenfeld): Ich habe das Mische Amendement unterstützt, ich halte es sogar für nachtheilig, wenn für zu viele Zwecke auf Hochzeiten und Kindtauferi gesammelt wird. Wird für Kirche, Schule und-Arme zugleich colligirt, so ! kann es nicht fehlen, die Beitrage werden verkürzt. Am besten wäre es, man sammelte bloß für die Armenkaffe,. .die auf diese Einnahme vorzüglich gewiesen ist. Referent, Abg. v. Friesen bemerkt, daß eigentlich vom 16. Juli 1813 ein Rescript da sei, in Folge dessen Schulkaffen aüf dem Lande angelegt werden sollen. Sie sollten ihrenZuslUß durch .allgemeine Collecten und dann durch Abgaben bei Trauungen er halten. Letztere bestände aus,2 Gr.,. 16 Gr. und 1 Thlr. 8 Gr., und sei allemal von dem Traupaar an den Kirchner abzugeben, von dem an den Superintendenten und von diesem endlich an-das Consistorium, Wenn man nun die Abgabe von den Trauungs mahlzeiten abwerfe, so entstehe wenigstens die Frage, ob nicht diese Abgabe beibehalten werden könne, da diese doch gar nichts Verletzendes haben könne. Uebrigeys glaube er auch, daß die Sammlungen bei Hochzeiten und Kindtaufen wohl beizuLehalten waren, da man doch jedes Mittel, benutzen muffe, um für die Schulkaffs etwas zu erhalten. Wenn Mißbräuche auch stattge- funden hätten, so hebe doch der.Mißbrauch den Gebrauch nicht auf, obwohl es traurig sei, wenn solche Falle vorkämen, wieder Abg. Axt angeführt habe. Der Abg. Richter (aus Zwickau) reicht hierauf nachstehen des Amendement ein: Sammtliche Bedürfnisse der Ortsschule sind aus der Gemeindekaffe zu bestreiten. Wo eine Bezirksschule stattsindet oder nothwendig wird, ist zur Bestreitung der Schul bedürfnisse eine von der Gemeinde zu vertretende Schulkasse an zulegen. Es fließen in die Gemeinde- oder Schulkaffe: „in die Bezirksschule rc." Zur Motivirung seines Antrags äußert er, daß die'Depulation, indem sie beide Kaffen in eine vereinigt habe, wahrscheinlich von dem staatswirthschastlichen Grundsätze ausge gangen sei, daß es nicht gut wäre, für jeden besondern Zweck eine besondere Kaffe zu haben, wofür er nur der Deputation seinen Dank aussprechen könne. Es sei das ein Mißgriff in der frühem Verwaltung gewesen und der in unserer Zeit die großen Störun gen in der Verwaltung bezweckt habe. Seinen Antrag lege er deßhalb vor, weil er von der Ansicht ausgehe, daß man in solchen Gemeinden, welche eine Schule für sich erhielten, sämmtlicheAus- messen gefunden, nur Eine Kasse zu errichten; sie hat indessen, und bemerke, daß auf diese Weise der generöse Mann doppelt was ich nicht verkenne, in anderer Weise die diesseitige Absicht angezogen werde, während ein andercr , welcher darauf kein zu erreichen gesucht, und wenn, wie die Deputation will, - - von Zeit zu Zeit dem Schullehrer ein angemessenes Be- i:echnungsgeld übergeben würde, von welchem di-ser dann die angegebenen Bedürfnisse zu bestreiten hatte, so würde ich dabei kein Bedenken weiter finden, nur fürchte ich, daß in manchen Orten für die fraglichen Bedürfnisse der Schule zu wenig ge sorgt , und stets auf das Nothwendige sich beschränkt werden möchte, so wie daß auch vielleicht die Wohltharigkeit von Pri vaten dadurch gemindert werde; denn wenn jemand glaubt, daß die Gemeinde doch dafür zu sorgen habe, so wird er weni ger Antrieb fühlen, etwas für diesen Zweck zu thun. Was nun die einzelnen Bemerkungen betrifft, so würden dergleichen Sammlungen sich wohl anders Herausstellen und einen bessern Erfolg haben, wenn eine besondere Schulbedürfnißkaffe errichtet würde. Es giebt dicß die Erfahrung in der Oberlausitz an die Hand, und daher möchte diese Veranstaltung wohl auch in den Knislandcn mit Nutzen zu adoptiven sein. Uebrigens sind m Z. 33. nur die einzelnen.Einnahmkgucllen der Schulkaffe an- gegcbcn, die weitere Ausführung ist in den folgenden §tz". cnt- - halten. Was nun die Sammlungen bei Hochzeiten, Kindtau- j fen rc. anlangt,- so ist es allerdings wahr, daß es etwas Neues i für die Kreislande, denn in der Oberlausitz ist es in der Schul-! ordnung von 1770 schon angeordnet gewesen, sein würde; aber Lei dergleichen Gesellschaften sind die Lheilnehmer schon ohne hin zur Milde geneigt, und um deswillen hat man eine solche Bestimmung als nicht unangemessen angesehen, da ähnliche Sammlungen für andere Zwecke, z. B. für die Ortsarmenrasse gesetzlich geboten sind. Was die in der letzten Nummer aufge führten Beitrage bei Käufen ukd andern Besitzveränderungen anlangt, so ist ja schon Z. 35. angegeben, daß es nur da, wo dergleichen Beiträge bisher erfordert worden sind, geschehen soll; es soll nichts als das Bestehende beobachtet werden. Was übrigens von der Dcmüthigung des Schullehrers gesprochen wurde, so glaube ich nicht, basier sich mit Recht verletzt fühlen- könnte, denn er hat gar kein persönliches Interesse Lei der Sammlung, und würde daher selbst die Einsammlung besorgen können, weil sein Einkockmen fixirt werdön soll. Abg. Axt bleibt dagegen bei seiner Ansicht stehen, daß sehr leicht Unzuträglichkeitcn aus diesen Sammlungen hervorgehen könnten, namentlich für die Würde des Volksschullehrers. Et was anderes sei es, wenn es heiße: „Schulbedürfnisse"; jetzt aber, da Alles in eine Kaffe geworfen werden soll, bekomme auch der Schullehrer sein Fixum daraus; und bei jedem Gro schen, der bei einem solchen Gelage g.geben werde, könne ge- s-gl °>„d« - „«m H-- «ch-lm-lst--! b-b- ich «ch -m-n d-r Schul. M, d°s brmgm miss- Md G,°sch,n M Am EchMlwg g.,-b<n!" W-- -r btt dtt»ittch-n s« a,z so d.ß di- B.gründung bchnd-. Gelagen zugehe, wußten freilich mcht Alle , wohl aber die, rer Schulkassen uur dann eintrete, wo mehrere Gemeinden eine welche ihnen auf dem Lande be,gewohnt hatten. Er glaube Schule gemeinschaftlich hätten. Es sei diese Einrichtung auch also immer, daß eine solche Sammlung wenig einbringe, aber bereits an mehreren Orten ausgeführt, und er führt die Stadt für den Schullehrer sehr oft verletzende Scenen herbeiführe. i Zwickau an, wo die Schule gleichfalls auf das Gemeinde-Budjet Abg. v. Hartmann: Er könne dem nur beipflichten, j gebracht worden und die Sache gegangen sei.
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