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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 311. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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5239 men sei. Als der Präsident die Frage gestellt hatte, obderPumt 35. ausfallen. Referent, Abg. v. Friesen entgegnet, daß man es des ¬ unter Aufsicht einiger Mitglieder des Schulvorstandes, eingesam- melt werden, und deren Betrag ist von den letztem nach vorher in Gegenwart des Pfarrers vorgenommener Zählung, an die Schul- bebürfnißkasse der betreffenden Kirchgemeinde abzulicfern. Die Geistlichen haben diese Sammlung den Sonntag vorher abzu kündigen u. dieParochianen zu reichlicherWeisteuer anzuermahnen. Z. 34. der Deputation lautet: §. 34. (Z. 44.'des Gesetzes.) Schulcollccte. Die Collectcn, setze berechtigt, auf Ablösung anzutragen. Das Präsidiu m stellt nun die Frage: Nimmt die Kam mer die Fassung des Z. 33. in der Maße an, wie sie die Deputa tion vorgeschlagen hat, mit Ausnahme des Punctes 6.? Sie wird gegen 1 Stimme bejaht. z Abg. E isen stuck macht hierauf bemerklich, daß ein Verse ¬ ucht zu sein, da es eine sehr kleine Abgabe sei und nichts Ver letzendes enthalte, vielmehr mit der Eitelkeit der Menschen zu sammenhange, indem der, welcher keinen Titel habe, 2 Gro schen, Per mit einem allgemeinen Titel 16 Groschen, und der mit einem besonderen 1 Thlr. 8 Gr. zu geben habe. Eine' andere Frage, welche vom Abg. Runde ausgeht und dahin lautet, ob die Bestimmung in Z. 38. auch dann Platz greife, wenn die Naturalabgabe für den Dienst stattsinde, wel chen der Schullehrer als Kirchner über sich habe? wird vom Referent, Abg. v,Friesen dahin beantwortet, daß darauf die Deputation nicht weiter habe eingehen können, weil sie nicht das Verhaltniß des Schullehrers als Kirchendiener zu betrachten gehabt habe. Wenn aber auch darüber keine Bestimmung er- , Als der Antrag zur Unterstützung kommt, erhält er diese nicht ausreichend. ' ' . -. Abg. Lehmann: Nach dem Gesetzentwürfe §. 38. und Deputationsgutachten §..42. sollen die zu verabreichenden Victua-° lien und die Singumgänge von den Schulvorständen in stehende Geld- oder Natmalabgaben verwandelt werden. Ich erlaube mir an den Hm. Referent die Frage, ob selbige für sich für den Lehrer fortbestehen, oder auch zur Schulkasse mit fließen sollen, ich finde darüber nichts bestimmt. Ich vermisse ferner die Beitrage, welche eingepfarrte Kirchengemeinden zu den Schulwohnungen der Lehrer, die den Kirchendienst verrichten, receßmäßig zu ent richten haben; denn es giebt im Vaterlande Gemeinden, welche zwar ihre eignen Schulen haben, doch aber als eingepfarrte zur Unterhaltung der Gebäude der Lehrer, lt. Receß, Beitrage zu folge, so sei der Abgabenpflichtige schon nach dem Ablösungsge- entn'chten haben, und diese möchten hier wohl mit anzuzie- ' ' hen sein. Referent, Abg. v. Friesen: Die Deputation hat es so an gesehen, daß diese Einkünfte ganz verschieden seien, wenn sie in Geld verwandelt werden. Es wird der Gehalt des Schullehrers 1) durch Schulgeld, 2) durch Accidenzicn und 3) durch Vergü tungen, welche er für den Wandeltisch erhalt, normirt. Was hen stattgefunden haben müsse, indem in §. 35. auch von den das Zweite, anlangt, so ist das ein besonderes Rechtsvcrhältniß, Eheverlöbnissen noch die Rede sei, während Z. 33. nm von den und wo ein solches speciellcs Rechtsverhältnisstattflndet, würde Hochzeiten und Kindtaufen spreche. Entweder müsse also das allerdings diese Einnahme in die Schulkasse fließen; ich halte es Wort Eheverlöbnisse bei Z. 33. hinzugesetzt werden, oder bei §. ' unter zu verstehen habe? ' Staatsministcr v- Müller entgegnet, es würden die An lagen in der jetzt jeden Orts üblich gewesenen Maße zu machen 6. wegfallen soll? so ergiebt sich Stimmengleichheit, und'es ist sein, wo meistens 8 Hausler oder 4 Gärtner 1 Hüfner gleich gs- also der Landtagsordnung gemäß, die Weschlußnahme bis zur rechnet worden wären. Fehle ein solcher Maßstab und entstehe nächsten Sitzung auszusetzen. " Z. 44. des Gesetzes lautet: (Schulcollecte.) Die Collecten, welche nach früheren Verord nungen sowohl in den Kreislanden als in der Oberlausitz zumBe- aber nicht fürmöthig, dieß in dem Gesetze wieder zu erwähnen. Abg. Lehmann erklärt sein Bedenken erledigt, und Abg. .H än e l (auf Rauenstein) fragt, was denn unter den halb so ausgenommen, weit es in der Maße im Gesetze gestanden übrigen Anlagen gemeint sei, ob man eine Vermögenssteuer dar- habe, er aber wohl glaube, daß dieses Wort noch hier aufzuneh- eine Irrung darüber, so werde im Administrativ-Justizwege diese zu entscheiden sein. In dfm, Gesetzentwürfe über die Auf bringung der Parochialbedürfnisse habe man die für die Ausbrin- gung anderer Gemeindebedürfnisse im Entwürfe der Landge- I stm des Schulwesens an bestimmten Kirchtagen zu veranstalten meindeordnung ZK. 12k. ff. enthaltenen Bestimmungen, wornach flnd, sollen künftig, womöglich unterMitwirkring^und jedenfalls die Beitragspflichtigen nach ihren Vermögensverhaltniffm in ge wisse Elasten geordnet werden sollen, ebenfalls angenommen. Auf die weitere Bemerkung des Abg. Hänel (aufRauen stein) , ob denn diese Verbindlichkeit jetzt schon bestehe, wird vom Staatsminister D. Müller geantwortet, daß die Ver ¬ pflichtung, für die Bedürfnisse der Kirche und Schule beizutra- . b-n b«-"d°n w-I-d- °°ch stich°«n in dm K-Mmd-N sn. ^8» eine seste Norm über die Modalität nicht besteh^ wurde ß der Dberlaust'tz zum Kesten des Schulwesens an bestimm- entweder eine Vereinigung unter den Mitgliedern getroffen wer- k ten Kirchtagen zu veranstalten sind, sollen künftig, womöglich den, oder wenn diese nicht zu bewirken sei,, dis Entscheidung der unter Mitwirkung, und jedenfalls unter Aufsicht einiger Mitglie- Behörde eintreten der des Schulvorstandes,. eingesammelt werben, und deren We- Ech-m, Mg. v. F-i-s.° d.S dich. ssss. sii'n Da- Teistilcherr hüben Sammlung dm^Sonntag vorher abzukündigen, und die Paro- chianen zu reichlicher Beisteuer zu ermahnen. Referent, Abg. v° Friesen stellt bei diesem §. das Beden- .Rchrmi, R«. °^..°s-nL.°chi»«.Mch, d«ßdichr Punct schon entschieden sei, mchm sich die Kammer gestern da^ Asichengemeinden abzuliefern, für entschieden habe, daß die Anlagen in der bisher üblichen - - Weise aufzubringen seien. Abg. Axt erklärt, für die Aufhebung derArauungsgelder
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