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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 301. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-08-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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durch Fuhrenleistung bei Zusammenziehung der Truppen dem Lande auflkegenden Last, finden ihre Erledigung sowohl in dem, was der Hr. Staatsministrr S. 581. der Protokolle wegen schon getroffener Einrichtungen erklärt hat, als auch in der Zusicherung, es würde bei der auf nächstem Landtage erscheinenden neuen Or donnanz das Augenmerk auf diesen Punct gerichtet werden. Es nimmt die Deputation keinen Anstand, sich für Bewilligung die ser Summe auszusprechen. .. v. Ziegler halt die Aufbringung der postülirten 15,000 Thlr. für den kleinsten Theil der Last, die dem Lande durch die jährlichen Cantonnements entsteht, und schlagt vor, einen An trag darauf zu richten: „daß die Zusammenziehung der Trup pen nicht mehr jährlich, sondern aller zwei Jahre vorgenommen werden möge." Dreß findet ausreichende Unterstützung. Staatsminister v. Zezschwitz: Ein solcher Antrag würde dem tz. 32. der Kriegsverfassung des deutschen Bundes geradezu entgegenlaufen. v. Ziegler: So muß ich Vorschlägen: „Die Regierung mindestens um den Antrag auf eine Abänderung jenes Para graphen in dem Sinne, daß die Truppen nur aller zwei Jahre zusammengezogen werden, zu ersuchen." Dieser Vorschlag findet jedoch keine ausreichende Unter stützung. Prinz Johann: Eine nur aller zwei Jahre erfolgende Zusammenziehung würde den -völligen Untergang des militairk- schen Geistes in der Armee herbeiführen. Der Antrag erscheint demnach nicht zweckmäßig, und es wird auf keine Weise rath- sam sein, ihn beim Bunde in Anregung zu bringen, ja er würde von gar keinem Erfolge sein. Es wird hierauf der frühere Zieglersche Antrag mit 28 gegen 3 Stimmen abgeworfen, und die Summe von 15,000 Thlr. einstimmigbewilligt. LV. 19,580 Thlr. 9 Gr. 1 Pf. für den Casernirungs- aufwand (s. Nr. 369. d. Bl. S. 3780.) als: a) 11,035 Thlr. 18 Gr. — Pf. bei der Jnfanterie-Caserne, b) 8,000 - — - — - bei den Reiter-Casernen, e) 544- - 15 - 1 - bei den Artillerie-Trainrasernen. Die Casemimng der Truppen gewährt Vortheile, sowohl dem Dienst, als bei Verpflegung der Mannschaften, deyn allein dadurch ist es möglich geworden, denselben für einen geringen Abzug von ihrer Löhnung gesunde, nahrhafte und hinlängliche Kost zu verschaffen.— Die Summe, welche hier als Jnfanterie- Casemen-Auswand in Ansatz gebracht worden ist, dürfte nur als Zuschuß zu den nothwendigen Ausgaben zu betrachten sein, indem die Unterhaltung dieser Casemen, wie der Wirthfchaftsaufwand rn denselben, "zum größten Theil durch das von der Stadt Dres den gezahlte Aversionale an 31,000 Thlr. gedeckt wird, dagegen die Reiter-Casernen ganz aus der Staatskasse zu unterhalten sind; wegen deren erst neuerlichen Errichtung der Bedarf auch nur ohngefähr angegeben werden kann. — Die Deputation muß die vollständige Bewilligung des Postulats anempfehlen. Bürgermeister Ritterstadt: Zur Bestreitung des Caser- nimngs-Aufwandes giebt die Stadt Dresden 31,000 Thlr. Man ersieht aber nicht, was davon bestritten, noch wo sie ver einnahmt werden,. Daher erbitte ich mir sowohl in dieser Be ziehung, als auch darüber Belehrung, ob diese Post und deren Verwendung mindestens im Rechenschaftsbericht nachgewresen werden wird. Staatsminister v. Zezschwitzr Als die Casernen m hiesi ger Stadt eingerichtet wurden, hat anfangs die Stadt deren Administration selbst besorgt. Indessen sind dabei mancherlei Irrungen entstanden, und man hat sich am Ende dahin verei nigt, daß der Staat gegen ein Aversionalguantum, welches die Stadt zahlt, die Administration übernimmt. Es sind aber hierbei die in diesem Postulat aufgeführten Posten als aus Staatskassen zu übertragen angenommen worden, die größten- theils zur Sonntagsspeisung der Mannschaften bestimmt sind; diese zu übertragen hatte die Stadt beharrlich abgelehnt, und da eine gesetzliche Bestimmung dafür nicht vorhanden, sondern cs nur als Observanz anzusehen ist, daß der Soldat im Quar tier die Sonntagsmahlzeit erhält, so konnte darauf auch weiter nicht bestanden werden; auf der andern Seite aber ist auch ganz gewiß, daß der in Casernen liegende Soldat eine solche Unter stützung dringend bedarf. Ein ähnlicher Casernenaufwand fin det auch in Leipzig statt und trotz vielfacher Unterhandlung mit den dafigen städtischen Behörden hat es bis jetzt nicht gelingen wollen, sie zur Uebernahme zu vermögen: sollte dieß auch fer ner nicht zu erlangen sein, so würde wenigstens bis zu Aus gang der Sache der Aufwand aus Staatskassen zu übertragen sein und diese Position dadurch überschritten werden muffen. Uebrigens wird sich der Hr. Bürgermeister Ritterstädt wohl be ruhigt finden, da nach dem geschilderten Verhältnisse die von Dresden zu zahlenden 31,000 Thlr. mit der Staatskasse gar nicht in Berührung, noch bei derselben in Einnahme und Aus gabe kommen, also auch nicht im Rechenschaftsberichte erschei nenkönnen, da sie nur ein Accordquantum sind, für welches das Kriegsministerium die der Stadt Dresden obliegende Caser- nenvcrwaltung übernimmt, und es kann die Casernirung der Infanterie in dieser Stadt dem Staate niemals mehr, als die in Ansatz gebrachten, auf festen Positionen beruhenden 11,035 Thlr. 18 Gr. kosten. , Bürgermeister Ritterstädt: Durch diese Versicherung finde ich mich zwar in der Hauptsache beruhigt, wünsche jedoch noch zu erfahren, wie es mit der Rechnungsführung über die 31,000 Thlr. gehalten wird, und wohin die etwanigen Erspar nisse davon gethan werden. Staatsminister v. Zezfchwitz: Die Rechnung führt der Casernendireetor, und sie wird durch die betreffende Abtheilung und die Rechnungsexpedition des Kriegsministerii geprüft und justisicirt; von etwanigen Ersparnissen werden Verbesserungen in der innern Einrichtung gemacht, wie denn auf diesem Wege statt der vormaligen hölzernen, nunmehr eiserne Bettstellen an geschafft worden sind. Dergleichen Verbesserungen giebt es stets und sollte einmal ein wirklich dauernder und sicher voraus- zusehender Minderbedarf entstehen, so würde es Pflicht des Kriegsministerii sein, den Betrag der Stadt zu ermäßigen. Die geforderten 19580 Thlr. 9 Gr. 1 Pf. werden einstim mig bewilligt.
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