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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 311. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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km Lus, daß ein Zwcisel darüber entstehen könne, obhie bisher ..üblich gewesene allgemeine Schulcollecte, welche nach einem Man date stcMfmde, und welche zur Anstellung von Schullehrern, Eme- ritirungen verdienter, zur Unterstützung verarmter Schullehrer, zu Unterstützung der Seminarien, und zur Deckung der Kosten, welche durch die Commissionen bei den Schulprüfungcn entstünden, be stimmt sei, noch fortbcstehcn soll, und ob, wenn sie fortbestehe, der Ertrag an die Localschulkasse, oder an die oberste Behörde verabreicht werden soll' Staatsminister v. Müller bemerkt, daß diese Abgabe al lerdings den Zweck gehabt habe, welchen Referent erwähnt habe; der Ertrag sei nicht ohne Bedeutung; so viel er sich aus den frühem Angaben erinnere, möge derselbe durchschnittlich etwa 900 Lhlr. gewesen sein. - Es sei daher derselbe zwar für Vie allge meine Schulkasse ein angenehmer Beitrag, um die angegebenen Ausgaben zu bestreiten, gewesen; indessen in der Voraussetzung, daß die Standevcrsammlung die Mittel, welche für das Volks schulwesen postulirt worden/ bewillige, und somit für dessen Be dürfnisse gesorgt werde, würde, er kein Bedenken dabei fin den, wenn künftig der Ertrag dieser Abgabe, welche übri gens nur kn den Kreislanden eingeführt gewesen sek, ebenfalls, wie dieß in Ansehung der Collecte geschehen solle, den Gemeinden für ihr Localschulwcscn überwiesen werde, und vielleicht würde -man dann noch liberaler sich erweisen. Abg. Axt stellt das Bedenken auf, daß bei dieser Collecte auch Mitglieder anderer Schulvcrcine Sonntag in der Kirche versammelt seien, und wenn es nun heiße: „an die Schulkasse der betreffenden KirchcngMeinde" so würden diese nichts geben wollen, wenn sie nicht auch Theil an der Collecte hatten, . Er schlagt daher vor, zu sagen: „an die Schulkasscn der betreffen den Schulgemeinden." Sein Antrag ft'ndet-zahlrciche Unterstützung; und nachdem Referent, Abg. v. Friesen sein Bedenken für erledigt erklärt, und in Bezug auf das Arische Amendement vorgcschla- gen hatte, -u setzen: „nicht an die allgemeine Schulkaffe, son dern an die Schulkasse der betreffenden Schulgemeinden", so wird dieser Zusatz von der Kammer einstimmig ange nommen, und dem §. in der Maße die Zustimmung ertheilt. tz. 45. des G- fttzks lautet: (Sammlung bei Verlöbnissen, Hochzeiten und Laufen.) Bei Verlövniß-Hochzeit- und Laufmahlzeiteu ist von dem, wel cher sie ausrichtet, oder einem der anwesenden Gaste unter diesen eine freiwillig?Sammlung zu veranstalten und deren Betrag dem Verwalter der Schulbtdürfnißkaffe zu überwachen. Z. 35. des D.putakionsgutachtens lautet: Z-, 35. (ß. 45, des Gesetzes.) Sammlung Lei Verlöbnissen, Hochzeiten und Lausen. Bei Berlvbm'ß-, Hochzeit-und Lauf- Mahlzeiten ist von dem, welcher solche ousrichtet, oder einem der anwesenden Gaste unter diesen eine freiwillige Sammlung zu veranstalten, und deren Betrag dem Verwalter der Schulkaffe zu überwachen. An Orten, wo bisher bei Käufen oder andern Be- sitzyeründerungen Beiträge zum Gesten der Schule eingefordert worden sind, behält es dabei sein Bewenden. Hierzu bemerkt noch die Deputation: Es wurde in diesem Z. den -Worten „freiwillige Gaben" bas Wort „Beiträge" fubstituirt, da an manchen OrtenMse Abgabe auf einem so. angenommenen Herkorffmen beruhen kann, ! daß der Ausdruck freiwillig hier nicht ganz passend sein würde. Der erste Satz dieses §. wird bis zur nächsten Sitzung zur Beschlußnahme ausgesetzt, da er mit dem 6. Puncte des tz. 33. übereinstimmt , und bei dessen Abstimmung Stim mengleichheit sich ergeben hatte« Abg. Axt findet nicht angemessen, die km 2. Satze des Z. angeführten Beitrage bei der Schule cinzuführen, da es schon Unannehmlichkeiten mit sich bringe, die sogenannten GotteS, Pfennige einzusammeln, und solche Observanzen nur zu Streitig keiten Veranlassung geben würden. Referent, Abg. v. Friesen erwiedert, daß diese Bei trage bereits durch die Annahme d«s Punctes I. bei §. 33. be schlossen worden feien, und Abg. und Secr. Bergmann macht bemerklich, daß diese Einrichtung, namentlich bei Erbthcilungen in der Oberlausitz an mehreren Otten ei.igeführt sei, und cs daher seiner Ueberzeu- gung entspreche, daß die Deputation das Wort: „freiwillig" weggelaffen habe. Es würde sich dann schon zeigen, ob diese Beitrage auf einem Rechtstitel beruhten oder nicht, und er halte nicht bedenklich, dem Deputationsgutachten bcizutreten, zudem es doch ein bedeutender Zuwachs für die Schulkasse fei, Abg. Puttrich: Von Kaufen und andern Besitzverän- derungcn ist in meiner Gegend, so viel mir erinnerlich ist, zur Kirchenkasse 2 Gr. vom Hundert der Kaufsumme gegeben wor den, auch zur Armenkasse in gleichem Verhältnisse; von einem Beitrag zu Schuluntcrstützungen ist mir aber nichts bekannt. Ich würde jedoch mich sehr gern mit einer solchen Einrichtung einvcrstchen, insofern man es den Gemeinden selbst überläßt, ob sie von den Beitragen, welche die Kirche erhält, nicht viel leicht die Halste der Schulkasse zuweisen wollen. Vielleicht würde die verehrte Kammer diese Ansicht annehmbar finden. Vicepräsident fragt hierauf: Will die Kammer den Z. 34. mit Auslassung des 1. Satzes und mit Vorbehalt der etwa nöthigen Redaction annehmen? Es wird einstimmig bejaht. 41. des Gesetzes lautet: 0. Verbindlichkeiten in Betreff der Aufbringung der Schul bedürfnisse und der zu diesem Behufe zu haltenden besondern Kaffe (Schulbedürfnißkasse.) Z. 41. (Schulbedürfnißkasfc und der aus derselben zu bestreitende Aufwand.) Bei jeder Schule sott eins Kasse, unter dem Namen der „Schulbedürfniß kasse," errichtet werden, aus welcher die Kosten für Anschaf fung I) des Lehrapparats und der den Unterricht veranschauli chenden und unterstützenden Schriften und Utensilien, so wie 2) der für ärmere Kinder, zu deren Gebrauch während der Schul stunden, als Scdulinvmtarium Zu haltenden Schulbücher, Schie- fcrtaftln und ähnlicher Hilfsmittel; 3) der Aufwand an Diltte, Papier, und etwanigen Buchbinderlvhn für die von dem Schul lehrer und dem geistlichen Jnspeckor<zu haltenden Bücher und abzusaffenden officicllen Schriften; 4) der bei Verwaltung der Kasse selbst erwachsende Auswand an Papier rc. zu bestreiten ist, — nach Befinden auch 5) kleine Geschenke und Prämien an Büchern und andern Schulbedürfnissen für fleißige und gutge sinnte Kinder, besonders armer Aeltern, angeschafft werden.
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