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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 311. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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stad t.über, so scheint er mir darauf berechnet zu sein,. die- chirur gische Akademie — um mich des Ausdrucks zu bedienen her abzuwürdigen. Der geehrte Hr. Antragsteller besorgt^eine Ueber- .Wung des Landes mit Arrztrn. Jchckann dieß üun zwar beim Mangel statistischer Notizen über diesen Punct nicht sogleich be- urtheilen, glaube aber, man darf auch die Möglichkeit von Epi- demieen nicht aus den Augen verlieren, denn wenn je die Cho lera—^ was jedoch die Vorsehung verhüten möge — sich den Grenzen unseres Vaterlandes nähern sollte, dürfte es wohl an der nöthigcn Anzahl Aerzte mangeln. Uebcrhaupt finde ich eine Ueberfüllung des Landes mit letzteren weniger bedenklich, da sie überall ihr Fortkommen finden; nicht so der Jurist und Lheo- log. Wenn Hr. Bürgermeister Ritterstadt behauptet, daß es in seiner Gegend Aerzte zweiter Classe auf dem Lande nicht gebe, so kann ich dagegen von mehreren Orten des Gebirges eine gegen- theilige Erfahrung anführen. Ucberhaupt finde ich den Wunsch des Hrn. Antragstellers, auch das Land mit Aerzten erster Classe zu versehen, in der Theorie zwar sehr richtig, praktisch aber un ausführbar. So lange sich die Bildungsstufe des Landmanns Md seine pecunrarcn Mittel nicht in der Art verbessern, daß er cinen.städtischen Arzt-angemessen zu honorircn im Stande ist so lange möchte jener Zeitpunct noch weid entfernt sein. Der ge ehrte Hr. Antragsteller scheint zu glauben, daß cs nicht sowohl an Aerzten als an Chirurgen fehle. Diesen Letztem aber kann man die Mehicinalpflege auf dem Lappe unmöglich allein über lassen,. da sie doch auch innere Euren übernehmen müssen, wenn stch der Kranke nicht an einen Arzt aus der Stadt zu wenden ge- «öthigt sein soll, wo er dann am Ende gar zwei Personen zu be zahlen hat. Unwiderlegt endlich ist es auch noch, daß die Wis senschaft eine strenge Scheidung zwischen Chirurgie und Medickn nicht gestatte, und ich bin der Ucberzcugung, daß die Akademie aufhorcn wird, mit Nutzen zu wirken, daß ihr wahrer Zweck ver eitelt sei, so bald man irgend einen Theil ihrer Wirksam keit störst Seer. v. Zedtwitz: Was die Vorschläge Sr. König!. Ho heit und des Hrn. Hofrath Heinroth anlangt, so kann ich densel ben nicht bekreten, da schon die zur Reorganisation des Instituts im Jahre 1815 niedergesetzte Commission, wie ich als deren Mit glied versichern kann, alle immer möglichen Ersparnisse aufge sucht,,es z. B. nicht ohne Widerspruch durchgesetzt hat, daß auch die königlichen Sammlungen von der Akademie mit benutzt wer den können. Erwägen muß man, daß beim Wegfall aller Ne benzugänge an Honorarien u. dergl. tüchtige Manner wohl kaum für noch geringem Gehalt zu haben sein dürften, und daß sie für diese Gehalte zugleich die Geschäfte der Prüfungs- und Bera- thungsbehörde mit besorgten, für welche nur der Direktor und das Kanzleipersonal besondere Remunerationen erhalten. — Das, was der erste Antrag des Hrn. v. Großmann bezweckt, steht bereits gesetzlich fest, und es wird auch der Aermste zum Arzte erster Classe avanciren können, wenn sich nur die Facullat entschließen wollte, ihn unentgeldlich zur Promotion gelangen zu lassen. — Was die Maturitätszeugnisse anlangt, so sind solche i wohl nicht unbedingt zur Jnscription auf der Universität noth- wendig, sondern sie werden nur für diejenigen verlangt, welche! einen Anspruch auf dereinstige Versorgung im Staatsdienste ha- Heu wollen , und das wird wohl auch hier genügen. — Gegen den Antrag des Hrn. Bürgermeister Wehner, so weit solcher aus führbar , habe ich kein wesentliches Bedenken. Wende ich mich aber zu dem Anträge des Hrn. Bürgermeister Ritterstadt, so thut es mir leid , bemerken zu müssen, daß, wenn dieser.Antrag dürch- gehen solltc , es. besser sein würde, das ganze Institut aufzuheben. In einer Trennung der Chirurgie von der Medicin erblicke ich die größte Benachtheilkgung des platten Landes, dem es dann na mentlich in Fällen, wo schnelle Hilfe noth thut, daran fehlen würde. Der Königl.Commissar Präsidentv. Wietersheim: Ge gen den Antrag des Hrn. Bürgermeisters Wehner habe ich nichts Wesentliches zu erinnern, obschon auch dieser Gegenstand früher erwogen und nicht ausführbar befunden worden ist. Für eben so unbedenklich halte ich an sich den Antrag Sr. könkgl. Hoheit, .muß aber bemerken, daß ein vollständiger Etat im Berichte der L.Kammer enthalten ist und daher wohl nicht erst noch auf dessen Vorlegung angetragen werden kann. Ich gebe deßhalb anheim, ob man es nicht angemessener findet, die Sache bloß so zu stellen: „daß man es der Regierung überlasse, bek dem Etat der Akademie die, unbeschadet des Zwecks derselben, etwa, thunlichcn Erspar nisse eintreten zu lassen." Ob dieß von einem Erfolge sein kann, hangt freilich von den Umständen ab, für welchen Gehalt man kn jedem concreten Falle geeignete Manner, die nach Gesinden selbst aus dem Auslande, zu holen wären, erhalten kann. Den gegen den Ritterstädt'schen Vorschlag geltend gemachten gewichtigen Gründen füge ich nur noch bei, daß durch diesen Vorschlag nicht einmal eine Erspamiß zu erzielen, oder zur bessern Dotation der Universität.gewonnen werden dürfte. Was Hr. v. Großmann durch den ersten seiner Vorschläge bezweckt, steht nach Inhalt des Mandats vom I. Juni 1824, die Ausübung der innern Heil kunde betreffend, bereits gesetzlich fest, und es wird dem genau nachgegangen. Eben so geht aus §. 3. des eben erwähnten Man dats hervor, daß zur Promotion cm Maturitätszcugnkß erforder lich sei, wie dieß auch wohl in der Natur der Sache liegt. Daß Dispensation hiervon ertheilt werde, ist mir nscht bekannt und kommt es vor, so muß lediglich die Facultas selbst dispenstrt haben. Prinz Johann erklärt sich einverstandenmikt der so eben vorgenommenen veränderten Stellung seines Antrags. v, Großmann: Zu meinem ersten Anträge fand ich mich durch eine Stelle in dem Schriftchcn der medicinischen Facullat veranlaßt, wo ausdrücklich für Nichtpromovirte diese Erlaubniß gewünscht wird. Wenn aber das Gesetz, wie versichert wird, be reits meinen Wunsch in Erfüllung bringt, so erledigt sich der An trag von selbst. An meinem L Anträge muß ich aber festhalten, da Z. 3. des Mandats vom 4. Juli 1829 ausdrücklich bestimmt, daß die Zöglinge der hiesigen Akademie infcribirt werden sollen, insofern sie keinen akademischen Grad zu erlangen die Absicht haben. Dieß steht nun theils mit dm Hauptgrundsatzen jenes Mandats im.Widerspruche, theils enthält es eine Ungerechtigkeit gegen diejenige, welche sich erst nach einem 8—10jährigen Stu dium ein Matmitätszeugniß verschaffen können, theils ist diese
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