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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 311. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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'In allen Staaten, meine Herren, den konstitutionellen wie den .rein monarchischen, hat der Pvliceiaufwand der Residenz Berück sichtigung im Budjct gefunden. Ich mache darauf aufmerksam, daß zur Policeiverwaltung in Berlin der Staat ein Minimuni von jährlich 76,500 Lhlr. gewahrt- neben der unbeschränkten Ermächtigung der Behörde, auf Entnehmung des zur Sicher- heitspolicei erforderlichen Mehrbedarfs aus Staatskassen. Un- . ter diesen Umstanden darf ich nicht zweifeln, daß die hohe Kam mer die hier postulirte bescheidene Summe von 2000 Lhlx. bewil ligen werde. Referent, Bürgermeister Reiche-Eisenstuck: In der Thal dürste die Rechtfertigung des Deputationsgutachtens gegen die dagegen angeführten Gründe nicht schwer fallen. Die 2. Kammer hat 5000 Lhlr. Beitrage zur hiesigen Stadtpolicei bewilligt, und 2000 Lhlr. abgelehnt. Indem wir die Verwib ligung von 2000 Lhlrn.aufdas Jahr 1834 empfehlen, wollen wir schon 2000 Lhlr. mehr gewahren, als die 2. Kammer. Die Art der frühem Zusage der Post von 5000 Lhlrn. hat uns der Pflicht überhoben, näher zu beleuchten, in wiefern überhaupt Beiträge zur Policeiverwaltung einzelner Städte zulässig sind. Würde das Princip einmal anerkannt, so würden wenigstens von andern Städten des Landes aus gleichen Gründen, wenn .auch in, geringerer Maße Ansprüche aufdergleichev Zuschüsse aus Staatskassen gemacht werden können, da z. B. den Grenzstäd ten mit zum Theil beträchtlichem Aufwand landespoliceiliche Ge genstände aufgebürdet werden, und den größten Theil der Po- . liceiverwaltung in ihnen ausmachen. Wenn aber unter den be kannten Verhältnissen des Jahrs 1831 die Regierung, wie sie es selbst nennt, einen „außerordentlichen" Zuschuß nöthig fand, so kann doch derselbe nicht zu einem eisernen Capital gemacht werden. Hat die Stadt Dresden einige frühere Policeibeamte wieder angestellt, so hat sie nur die Bedingung erfüllt, welche .sie zu erfüllen schuldig war. Ueberdieß leisten dieselben ja ihre Dienste und bekommen ihren Sold nicht umsonst; somit liegt .darin nicht einmal ein Opfer. Das Verhältniß zwischen der Stadt Dresden und den Vorstädten geht in sofern den Staat nichts an,, als, wenn auch ein uralter Communalverband nicht bestünde, die. einzelnen Gemeinden für ihre Policeiverwaltung doch zunächst Sorge tragen müßten, gleich andern Gemeinden im Lande, die nicht schon 5000 TM Zuschuß erhalten. Alle die Beschwerden, über welche die Stadt Dresden klagt, hört man in andern Orten mehr oder minder auch, und ihre Eigen schaft als Residenz sollte ihr doch am wenigsten dazu Veranlas sung geben, >da ihr solche eben noch nicht schädlich gewesen ist. Ist eine Verstärkung des Policeipersonals jetzt nöthig, so liegt die Nothwendigkeit dazu dem Vernehmen nach zum Lheile mit darin, daß man das Policeiinstitut zugleich zur Vcrsorgungsan- stalt für Bürger benutzt hat, wodurch der Mann öfters ein Amt, aber das Amt keinen Mann erhalten hat. In Folge des Heimathsgesetzes wird übrigens den großen Städten eine große Erleichterung werden, es sind mir aber auch keine Fälle bekannt, in welchen sich die Stadt Dresden der Aufnahme von Vagabon- den aus der Provinz gastfrei unterzogen hatte, im Gegentheil weiß man ihnen, wie ich übrigens ihr nicht verdenke, recht wohl d'e Wege zu weisen. - Sonach schkin^Lü'chHK-WMr/WW- billigkeit nicht auf der Deputation-zu lastestl iMnn'siePch'nriht zu verantworten getraut, noch über eine Mchrb'twiüigüng vön 2000 Lhlrn. der L'-Karnnm"gegenüber hinauszugehen. Der königl.Kommissar, Präsident v.' Winters heflm: Mir scheinen sehr wichtige'Gründe für die unverkürzte Bewilli gung des Postulats der 7000 Lhlr. zu sprechen. Wenst auch die Regierung die Fortdauer der 2000 Lhlr. ausdrücklich auf die Genehmigung der Kammern gestellt hat,so,'folgtdochdar- aus noch keineswegs, daß den Ständen nicht dre Pflicht der Billigkeit obliege, jene Summe überhaupt und mindestens so lange fortdauern zu lassen, als noch die ehemaligen Beamten bei hiesiger Policei angestellt bleiben, und sonach die Gegenlei stung der Stadt fortdauert. — Der Pvliceiaufwand ist dem nächst doppelter Natur, indem er theils von der Gerichtsbarkeit in Policeisachcn und der richterlichen Function unzertrennlich ist, z. B. die Anstellung eines Dirigenten, die Unterbringung und Unterhaltung der Arrestanten und Sträflinge, theils'reine Lo calzwecke verfolgt, z. B. Straßenreinigung und dergleichen mehr. Die erstgedachte Gattung des Aufwandes HÄ M Ne gierung in den Städten, wo ihr die Genchtsbarkeit zusteht, auch nach Einführung der Städteordnung nie von den Conimü- ncn verlangt, und es kann demnach auch,das'obenerwähnte Ge setz Dresden nicht verpflichten, diese Aufwandes, sür hiesige Amtsjurisdiction zu tragen. Merstach nun wird.ein Beitrag von 5000 Lhlr., der noch lange nicht einHiertheilÄs gesummten Policeiaufwandes erreicht, bei wertem unzulänglich sein. Wohl bedenken muß man insonderMkjMßsi.wie.Hmex, so ganz besonders auch in den letzten vier Zähren ein großer Lheil der policeilichen Verrichtungen das Staatsinteresse.betrof fen hat, ja zum Lheil sogar mit dem Localinter^sse im- Wider spruche gewesen ist, wie dieß z. B. eintritt, chenn höhere Inter essen gebieten, wohlhabende Fremde, die ,mancherMHg§rupg verbreiten, zu entfernen. In allen Ländern trggt die Staats kasse den Pvliceiaufwand der Hauptstadt, ganz odeÄzum Theil, wie denn z. B. für London vom Parlamente die bedeutende Summe von 60,000 Pfund bewilligt worden ist. ,,^cbrigens ist die hiesige Policei noch nicht definitiv organisirtzmqch Pflicht muß ich aber bekennen, daß die jetzige Policeibehörde, 'hei dm so höchst geringen Mitteln, die ihr zu Gebote skehcn , ungMein viel Gutes und Lobenswerthes vollbracht Anerkenntnkß sowohl dem Dirigenten als der^iesig^Cornmun schuldig, welcher letztem noch größere Opfer, .als sie fürpolftei- liche Zwecks,bereits gebracht hat, In der That nicht zuzumu- lhen sind, , , v. Dentricht Die Deputation hat den Grundsatz aber kannt und festgehalten, daß ein Theil des fraglichen Aufwandes als ein zur Landespolicei gehöriger anzusehen sei, und daß aus diesem Grunde, und weil ein Theil der Stadt Dresden nicht un ter der städtischen Gerichtsbarkeit steht, sondern unter der des Staates, der Staat zur Leistung eines Zuschusses verbunden fei. Da indeß nach der Lage der Sache kein bestimmter Maßstab aus gemittelt werden kann, so ist dieß ein Gegenstand des billigen,Er messens. Die Deputation glaubte, daß eine Summe von jährlich
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