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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 311. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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5000 Thlr. diesem Verhältnis! angemessen sei, umsomehr, da die Regierung diese Summe ursprünglich angenommen hatte, und man sich auch in der 2. Kammer mit einer Majorität von 48 Stimmen für das Quantum von 5000 Thlr. erklärt hatte; dafür .. daß diese Summe auf 7000Lhlr. erhöht werden soll, liegen keine weitern Gründe vor, denn eben so gut könnte man 6000 Thlr. oder 9000 Thlr. fodern. Prinz Johann: Ich habe der hiesigen Police! keineswegs einen Vorwurf machen wollen, sondern erkenne ebenfalls ihre mannigfachen Verdienste an, und habe bei der Bemerkung, daß sie noch Manches zu wünschen übrig laßt, nur an das gedacht, was ohne erhöhete Geldmittel nicht herzustellen ist. Der Herr Referent verweist auf die Vorthei'le, welche Dresden durch das neue Heimathsgesetz erlangen soll, allein das trifft höchstens den Armenfonds, und der Vorthcil wird auch wohl nicht in der jetzi gen Finanzperiode eintreten, mit deren Ablauf auch die Regierung den Zuschuß' der 2000 Thlr. cessiren lassen zu wollen scheint. Dresden erfüllt die Verpflichtung, die es für diese 2000 Thlr. übernommen hat, und so würde es unbillig sein, den Zuschuß zu entziehen. Secretair v. Zcdtwitz: Die vom Herrn Bürgermeister Hübler angeführten Gründe finde ich sehr überzeugend. Verges sen darf man auch nicht, daß gerade die außerhalb des Weichbil des gelegenen Äheile des Policeibezirks, namentlich der neue An bau, sich 'immer mehr vergrößern, daß ein Quantum von 7000 . Thlrn. das wahre Verhaltniß des Umfangs der königl. Juris diction zum Ganzen noch keineswegs erreicht, und daß die Masse der hier anwesenden Fremden das Geschäft der Police! außeror dentlich schwierig Macht, weßhalb man sich d?nn in der Lhat wun dern muß, wieviel mit so geringen Mitteln geleistet wird. " ' Bürgermeister Hübler: Durch die Entgegnungen des Hrn. Referenten finde ich mich keineswegs widerlegt. Ich will zwar die Vortheile nicht in Abrede stellen, welche Dresden als ' Residenz m mannigfacher Beziehung genießt, diesen Vortheilen 'gegenüber steht aber auch eine Masse von Nachtheilen, wie sie der Deputationsbericht der 2. Kammer ausführlich geschildert hat, und schwer ist es, zu ermitteln, in wie weit diese Nachtheile durch jene Bevorzugungen ausgewogen werden dürften. Das aber ist gewiß, daß jene Vortheile einer verhältnißmaßig kleinen Zahl zu statten kommen, am wenigsten der großen Masse derer, die zu Deckung des Policeiaufwandes beizutragen haben, und einbe- 1rachtlicheMhe.il des Gewinnes geht immer wieder zurück auf das Land. Daß auch Grenzorte landespoliceilichen Aufwand zu ma chen haben, glaube ich wohl. Dieser Aufwand steht aber mit demjenigen in keinem Vergleiche, der in dieser Hinsicht in der Residenz erfordert wird. Das neue Heimathsgesetz kann den Aufwand nicht mindern, denn.es hat keine rückwirkende Kraft, wird daher für die gegenwärtige Finanzperiode der Stadt schwerlich irgend einen pecuniären Vortheil bringen. Es werden hierauf dis postulirttn 5000 Thlr. jährlich etat mäßig und2000Thlr. für das Jahr t834 einstimmig bewil ligt. Den Antrag der Deputation aber, die Bewilligung der 2000 Thlr. für die Jahre 1835 und 1836 abzulehnen, verwirft man mit 18 gegen 14 Stimmen, und bewilligt jene 2000 Thlr. auch für die Jahre 1835 und 1836, als transitorische Post, mit 20 gegen 12 Stimmen. 2. Für die Dresdner Straßen-Beleuchtung ist im Budjet ein etatmäßiger Zuschuß von 3,000 Thlr. angesetzt, und dessen Bewilligung beifällig begutachtet worden, indessen hat die 2. Kammer dieses Postulat abgelehnt. — Wir können uns mit diesem Beschlüsse aber nicht einverstanden erklären. Ab gesehen davon, daß nach Z. 104. der Städteordnung wegen der in Dresden sich befindenden Staatsgcbäude, ein wenn auch vcr- haltnißmäßig geringerer Beitrag zur Beleuchtung nicht ganz von der Hand zu weisen sein möchte, so gründet sich noch über- dieß dieser Beitrag auf ein höchstes Nescript vom 15. September 1817. durch welches vcrtragsweise eine „fortwährende Ver abfolgung dieser Summe aus dem Landeszahlamte" ausdrück lich zugcsichcrt ist. — Aus denselben Gründen, wie hinsichtlich des unter 1. gedachten Beitrags von 5,000 Thlr. der Fall gewe sen, müssen wir uns auch hier'für die Zustimmung zur Veraus gabung dieser Post von 3,000 Thlr., und daher gegen den Be schluß der 2. Kammer erklären. Obwohl nach Maßgabe der uns vorgelegencn Unterlagen ein Thcil dieses Aufwandes auf die Civilliste zu übernehmen sein dürste, so ist uns doch durch den Königl. Herrn Commissar mitgetheilt worden, daß dießfallsige Einleitung bereits getroffen sei, und deshalb nur wird diese Summe, bis sie getrennt, vorder Hand unter die transitori- schen P osten aufzunehmen sein. v. Carlowitz: Ich gehöre zwar keineswegs zu denen, welche lieber im Finstern wandeln, als im Hellen, muß aber des senungeachtet die Ablehnung des Postulats anrathcn. Wenn man zuförderst behauptet, daß die in Frage stehende Post auf ei nem Vertrag beruht, so geht solches mindestens aus der von der Deputation angeführten Stelle eines Rescripts vom 15. Scptbr. 1817 nicht hervor, denn das Landeszahlamt ist keine siscalische, sondern eine Landeskasse, und dem Ausdrucke „fortwährend" liegt keine andere Bedeutung unter, als, so lange es von den Ständen bewilligt wird. Dessenungeachtet bin ich nicht etwa der Meinung, daß der Staat nichts zur Straßenbeleuchtung beitra gen solle, sondern ich erkenne die Verpflichtung zu einem solchen Beitrage wegen der vielen, dem Staate gehörigen Gebäude an, allein ich. wünsche, daß man das, was auf diese Gebäude kommt, genau berechne, und wenn sich dadurch auch ein höherer Beitrag von 3000 Thlrn. ergeben sollte. Nur ein Aversionalquantum wünsche ich nicht angenommen zu sehen, da ich es unter der Würde des Staats finde, dadurch vielleicht auf Kosten der Stadt zu gewinnen. Auch wird erst durch die vorgeschlagme Berech nung jeder fernere Streit über die Bewilligung dieser Post in den Kammern selbst vermieden werden. Prinz Johann: Es liegt allerdings ein Transact wegen der Summe der 3000 Thlr. zum Grunde, was um so weniger be zweifelt werden kann, da das Landeszahlamt, wenn es auch jetzt eine Staatskasse ist, doch im Jahre 1817 »»bezweifelt eine Ma lische Kasse gewesen ist, Auch wird gerade die Ucbcrzeugung, daß ein Vertrag vorliegt, allein und am besten geeignet sein, künfti gen Discussionen über die fragliche Post in den Kammern vor zubeugen. Der königl.Commissar Präsident v. Wietersheim: Die vom Hrn. v. Carlowitz vorgeschlagene Ermittelung des Bei- tragsverhältnisses für den Staat unterliegt großen Schwierig keiten , da nicht bloß von Gebäuden, sondern auch von ganzen
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