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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 311. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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Gegenden und'Platzen, z.B. dem italienischen Dörfchen, dem Schloßplätze u. s. w. die Rede ist, wo es denn gar mancherlei Ungewißheiten und Zweifel giebt, weshalb man eben einen Aver- ^lonalvergleich vorgezogen hat. Bürgermeister Hübler: Die Stadt Dresden kann den Vorschlag des Äbg. v. Carlowitz nur dankbar annehmen. Der Ausführung werden aber allerdings Schwierigkeiten entgegenste hen, Schwierigkeiten, welche eben die Vereinigung über die frag liche Aversionalsumme nothwendig gemacht haben. Im Ganzen glaube ich nicht, daß ein ständisches Interesse hier vorlkegt, und man würde es wohl füglich vor der Hand, und so lange sich die hiesige Commun bei dem Lransacte beruhige, Seiten der Kam mer ebenfalls dabei lassen können. v. Deutrich: Ich trete dem Hrn. v. Carlowitz allerdings msofern bei, als ich auch glaube, daß es das sicherste Resultat gewahren würde, wenn man der Sache in der von ihm bezeichne ten Weise beikommen könnte. Allein die Erörterung, die -er wünscht, ist schon von der Negierung angestellt. Der Versuch einer solchen Berechnung ist schon gemacht worden und dabei hat sich eben gezeigt, daß man auf diesem Wege zu Fragen über die Be leuchtung mehrerer Platze gelangt, die man nur durch einen Durchschnitt, durch einen Vergleich erledigen kann. Ein solcher Vergleich ist abgeschlossen worden, die Stadt Dresden ist mit der verglichenen Summe einverstanden gewesen, daß die Staats kasse dadurch prägravirt werde, ist nicht einmal angeführt, vielmehr das Gegentheil behauptet worden, mithin sehe ich keinen Grund, weshalb dieser,Vertrag aufgehoben werden soll. Staatsminister v. Lindenau: Ich muß das, was derHr. Stellvertreter so eben bemerkte, vollkommen bestätigen. Ich selbst war Zeuge des bei Gelegenheit der Einführung der Gasbeleuch tung gemachten vergeblichen Versuchs der Berechnung. Nur so viel laßt sich mit Bestimmtheit übersehen, daß bei einem Gesammt- aufwande von 14,000 —15,000 Lhlr. ein Beitrag vonLOOOLhlr. m'cht zu hoch sein wird. 6 v. Carlowitz erklärt sich beruhigt, undeswerden die po- stulirten 3000 Thlr., und zwar zur Zeit transitorisch be willigt. 3. Die für dieFeuerlöschanstalt zu Dresd en postu- lirten 500 Thlr. sind, wie sich aus der commiffarischcn Erklärung ergiebt, nicht sowohl unmittelbar zu Erhaltung der communlichen Löschgeräthschaften u. d. m. sondern zu Besoldung der Direktoren der Löschanstalten bestimmt, welche von den Staatsbehörden an gestellt worden und ihre Gehalte aus öffentlichen Kassen bezogen.— Wenn auch die Verbindlichkeit des Staats, zu den hiesigen städti schen Policeianstalten beizutragen, nicht klar vor Augen liegen möchte, so dürste sich diese an sich nicht unverhältnißmäßige Be soldungspost doch schon durch das Interesse rechtfertigen lassen, welches der Staat an dem Schutz seiner, so viele Gegenstände ho hen Werths umfassenden Gebäude gegen Feuersgefahr zu nehmen hat. Die 2te Kammer hat auf Antrag ihrer Deputation diese Post bewilligt, und wir beantragen dasselbe. Die postulirten 500 Thlr. bewilligt man sofort einstim mig rrnd schließt hierauf die Sitzung nach 2 Uhr. Dreihundert und zwölfte öffentliche Sitzung der zweiten Kammer, am 11. September 1834, Fortsetzung der speciellm Beratbung deö Entwurfes eines Gesetzes über die Volksschulen. Die Sitzung wird nach halb 10 Uhr eröffnet, das Proto koll der letzten verlesen, von der Kammer genehmigt und von den Äbgg. Zimmermann und Seidel mit unterzeichnet, sodann Vortrag aus der Registrande erstattet, welche ent hielt : 1) Extrakt des Protokolls der 1. Kammer vom 8. Sept. 1834, die Petition der Herren Bürgermeister Wehner, Gott- schald und Bernhard! um Bewilligung der bei Gelegenheit des Gelehrtenschulgesetzes postulirten 7000 Lhlr. zur Unterstützung der Lyceen, insonderheit des Erzgebirges und Voigtlandes betr.; an die 2. Deputation. 2) Abg. Runde bittet, daß die Kam mer bei der Petition wegen der Landrentenbank sich auch dahin verwende, daß die Gelegenheit zu der damit verbundenen Amor tisation allen Verpflichteten ohne Ausnahme eröffnet werde; an die 3. Deputation. Die Tagsordnung bezieht sich auf die fortgesetzte Berathung über den Entwurf eines Volksschulgesetzes. Zuvörderst erfolgt die Abstimmung über den, wegen Stimmengleichheit ausgesetzt ge bliebenen Punkt, unter 5. des §. 33. und es fragt also derPräsi- dent: will die Kammer diesen 5ten Punct, wie ihn die Deputa tion vorgeschlagen hat, mit dem Zusatze des Wortes: „Verlöb- niß" annehmcn? Eswird gegen 15Stimmen bejaht; und auch die Frage: Wird der erste Satz des §. 35. dem Deputationsgut achten gemäß angenommen? erhielt gegen 9 Stimmen beja hende Antwort. Hierauf geht man zu §. 33. des Gesetzentwurfs über. L. Verbindlichkeiten in Betreff des den Schullehrern zu ge währenden Unterhaltes Z. 33. (Auslänglicher Unterhalt der Schullehrer.) Den Schullehrern ist, gegen Wegfall des bisher gewöhnlich gewesenen Schulgeldes und der in HZ. 37. und 38. bemerkten Bez'üge, eine festbestimmte Besoldung in Geld und Naturalien zu gewähren, daß sie davon ohne Nahrungssorgen ihren Verhältnissen gemäß leben, auch sich die nöthigen Hilfsmit tel zu ihrer weitern Fortbildung anschäffen können. §. 38. des Deputationsgutachtens lautet: 8. Von dem, dem Schullehrer zu gewahrenden Unterhalte insbesondere. Z. 38. (§. 33. des Gesetzes.) Auslänglicher Gehalt der Schullehrer. Den Schullehrern ist, anstatt des bisher ge wöhnlich gewesenen Schulgeldes, und des jedenfalls abzustellen den Wandeltisches, so wie der (Z. 42.) (Z. 38. des Gesetzes) be merkten Bezüge, eine festbestimmte Besoldung in Geld und Na turalien zu gewähren. Es wird von der Deputation hierbei bemerkt: §. 38. Da das Schulgeld nicht wegfallen, und nur nicht an den Schullehrer, sondern an die Schulkasse entrichtet werden soll, so sind die Worte Zeile 1. „gegen Wegfall rc." in „anstatt des bisher gewöhnlich gewesenen Schulgeldes" verwandelt wor den. Ferner ist der Z. 37. des Gesetzes ganz weggeblieben und anstatt dessen des Wandeltisches in diesem §. ausdrücklich Erwäh nung geschehen, damit nicht die Vorschrift des Z. 37., wenn auch irrig, so verstanden werden möge, als ob dem Schullehrer für den Genuß des Wandeltisches außer dem Gehalte noch ein be-
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