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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 311. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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sonderes Acquivalcm zu gewähren sei, und als ob die Verbindlichkeit dazu, wenn Der Schulbezirk aus mehreren Gemeinden besteht, diejenige Gemeinde allein träfe, in welcher der Schullehrer wohnte und der Reihe nach beköstigt wurde. Auch wünscht die Depu tation, daß §. 38. mit dm Worten „Naturalien zu gewährend schließen möge, da die folgenden Worte bisweilen unbillige An sprüche Hervorrufen möchten, und nicht nöthig scheinen, weil die Behörde bei Bestimmung des Gehalts ohnedieß concurnrt. Abg. Sachße macht darauf aufmerksam, daß die Schulleh rer auch ans der Kämmerei und aus Stiftungen Bezüge erhiel ten, und hierauf in diesem Z. nicht Rücksicht genommen sei, wes halb er nach dem Worte: „bemerkten," die Worte: „und sonstige" emzuschalten für nothwendkg findet. Der Antrag erhalt zahlreiche Unterstützung, und es äußert nun ferner Abg. Axt, wie die Deputation einige Worte in Wegfall zu bringen beantragt habe, welche die Staatsregierung in das Gesetz ausgenommen, und er gehe nun von dem Gesichtspuncte aus, daß die Staatsregierung wohl schwerlich ohne Zweck in einen §. etwas ausgenommen habe. Wenn nun die Worte des Gesetz entwurfs: daß sie ohne Nahrungssorgen ihrem Verhältnisse ge mäß leben können, von der Deputation aus dem Grunde zum Wegfall beantragt worden seien, weil auf diesen Grund hin un billige Ansprüche von Seiten der Lehrer gemacht werden könnten, sy könne er nicht finden, daß ein unbilliger Anspruch daraus be gründet werden rönne, wenn einer ohne Nahrungssorgen leben möchte, und er glaube auch, es sei nicht nur der Wunsch der Staats- regierung-, sondern auch der hier Versammelten, dem Lehrer eine von Nahrungssorgen freie Lage zu gewahren. Da es nun höchst wünschenswert!) sei, daß die Lehrer nicht auf dem Standpuncte stehen blieben, wo sie stünden, sondern daß sie sich fortbilden möch ten, da es kein Stillstand, sondern nur ein Fortschreiten oder ein .Rückwärtsschreiten in den Wissenschaften gebe, so halte er jene Worte nicht für überflüssig und auch nicht für so gefährlich. Es gehe dießauch schon aus dem hervor, was die Deputation selbst bestimmt habe; denn wenn die Behörde bei Regulirung des Ge haltes concumre, so könne keine unbillige Forderung gemacht wer den, und er beantrage daher, daß es bei dem Gesetzentwürfe bleibe, ' Abg. Eisen stuck erwiedert, daß die'Deputation aus guten .Gründen den Wegfall dieser Worte beantragt Habe; Der Redner stelle selbst nickt in Abrede, daß sie überflüssig sein möchten, und wenn sie überflüssig seien, so würde das schon Grund genug sein, um sie Wegfällen zu lassen; die Deputation habe aber noch einen wichtigeren Grund gehabt, aus welchem sie dm Wegfall dieser Worte beantragt, Es sei sehr relativ, was das heiße; ohne Nahrungssorgen, den Verhältnissen gemäß; und es gehe allerdings der Wunsch aller StaMdiener dahin, daß sie alle im Staate ohne Nahrungssorgen den Verhältnissen gemäß leben könnten; es sei ihm aber noch nicht porgefommen, daß in einem Bestallungsdecrete irgend eines Staatsdieners so etwas ge sagt worden wäre, Es verstehe sich auch von selbst, und übrigens enthalte ß- 84° des Gesetzes selbst, die Bestimmung des Ministe ¬ riums, und wenn nun ein Lehrer sagen würde: ich habe zwar 120 Lhlr., ich kann aber ohneKah'rungssorgen meinen Verhält nissen gemäß davon nicht leben, so würde §. 33. und 34. offenbar in Wiverspruch treten, und fortdauernde Differenzen.zwischen den Gemeinden und dem Schullehrer herporrufen, und um diese Con- flicte zu vermeiden, habe man geglaubt, daß diese Worte wegge lassen werdew sollten. t ' Abg."Axt: Er müßte, wenn diese Behauptung richtig wäre, daß noch Conflicte entstehen könnten, die Bestimmung des Gesetzes nicht recht verstanden haben; denn wenn die Be hörde den Gehalt normire, so könne wohl deshalb kein Beden ken eintreten. Er habe aber auch nicht gesagt, daß dieseWorte überflüssig seien, sondern sich vielmehr dahin ausgesprochen, daß sie ihm wesentlich erschienen, weil das Gesetz in die Hände des Volkes komme, und es gut sei, wenn die Motiven darin ange geben würden, und so das Volk erfahre, daß die Regierung deshalb 120 Thlr. als Minimum bestimmt habe, damit nicht Nahrungssorgen den Schullehrer drücken. Abg. Runde halt die Fassung, ' wie sie von der Deputa tion vorgefchlagen wird, nicht ganz ausreichend. Früher sei ausdrücklich gesagt worden, es solle das Schulgeld vor wie nach aufgebracht und von den Gemeinden die dabei entstehenden Reste gedeckt werden; jetzt sei aber in dem Gutachten der Satz dahin abgeandert, daß dem Schullehrer künftig statt des Schulgeldes ein bestimmter Gehalt gewahrt werde. So sicher hierdurchdas gegenseitige Verhaltniß gestellt scheine, so fei doch noch ein an derer Fall möglich, der zu Streitigkeiten führen könne und zwar der, wo das mit dem Schullehrer getroffene Abkommen auf eine gewisse Zahl von Kindern begründet ist, und wo später, .die Menge der Kinder durch die.steigende Bevölkerung sehr zu nimmt. In einem solchen Falle frage es sich nun, ob dann von dem Schullehrer ein größerer Anspruch, an .die Gemeinde gemacht werden könne, oder ob die Einnahme von den überzäh ligen Kindern in die Schulkaffe fließe, oder- welches Verhaltniß da eintretenwürde... --- , : ReferentAbg. v. Friesen hakt diesen Fall wohl für.mög lich, bemerkt aber, daß, wenn man darauf Rücksicht mhMN wolle, der Gehalt des Schullehrers dann immer dem Wechsel unterworfen sein würde. Es sei auch nicht zu.erwarten, daß in 4 Zder 5 Jahren ein solcher Zuwachs erfolge, und sei das auch wirklich der Fall, daß ein so bedeutender Anwachs statt finde, so würde er die Annahme eines Hilfslehrers siothwendig mackes und also der Gehalt des Schullehrers immer wieder um 40 Thlr. verringert werden. Staatsminr'ster v. Müller: Der geehrte Abg. Axt hat den Gesetzentwurf vertheidigt, was ick dankbar erkenne. Im Gesetzentwürfe wurden diese Andeutungen deshalb hinzugcfügt, um den richtigen Maßstab für die Festsetzung der Besoldung^- nes Volksschullehrers anzugeben,^ -und sie.bildeten nun, mit dem Worte: „Demnach" im folgenden §. den Uebergang zu dem vorgeschlagenen Minimum einer solchen Besoldung, «nachdem porher gesagt worden, es sei ein solcher Gehalt zu gewähren,
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