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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 301. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-08-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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den selbst betrifft, theils die Gemeinden, deren Kinder dorthin geschickt werden müssen, große Mißverhältnisse im Lande, die mehr oder weniger zu beseitigen, der Gesetzentwurf beabsichtigt. Ich werde noch im Laufe der Diskussion Gelegenheit erhalten, mehr darüber zu äußern. v. Klien, welcher als erster Redner ekngezekchnet war, äußert von seinem Platze aus folgendes: Wirft man einen for schenden Blick in die Geschichte aller Zeiten und namentlich in die Culturgcschichte der einzelnen Völker, so stellt sich allenthal ben die große Wahrheit heraus, daß die Biederkeit, Loyalität und innere Kraft eines Volkes zunächst von dem Grade feiner Bildung, von der Stufe der geistigen Cultur und Moralität, auf welcher es steht, abhangt. Beides wird durch die Leistun gen der Schule und Kirche bedingt: denn während die Volks schule dazu berufen ist, die Kräfte des Zöglings zu wecken, Ver stand und Urtheil zu entwickeln, vor Allem aber das jugendliche Gemüth für die Wahrheiten der Religion empfänglich, diese ihm zu eigen zu machen und so den Grund zu seinem künftigen mo ralischen Werthe zu legen, ist cs die Aufgabe der Kirche, auf diesen Grund treulich fortzubauen, .die Glieder der Kirche noch tiefer in das Wort des Lebens rinzuführen, es in ihnen lebendig zu machen, sie in dem Gesammtgebiete der Pflichten, die sie als Menschen, Bürger und Christen täglich üben sollen, immer mehr zu befestigen und ihnen die Segnungen der Kirche zur Er munterung, zum Tröste angedeihen zu lassen. Und so haben beide Institute die hochwichtige Bestimmung, Hand in Hand die Erziehung des Menschengeschlechtes bis zur möglichsten Voll kommenheit zu fördern, eine Bestimmung, welcher die Zwecke aller andern Staatsinstitute offenbar nachstehen. — Nur mit dem innigsten Danke kann es daher der Vaterlands- und Men schenfreund, ja jeder Staatsangehörige, dem das geistige, über die Zeit hinausreichende, Wohl der Scim'gen am Herzen liegt, verehren, daß unsere wohlwollende Staatsregierung auch diesem hochwichtigen Zweige der Verwaltung die verdiente Aufmerk samkeit gewidmet, und den versammelten Standen des Vater landes einen, auf zeitgemäße Verbesserung des Volksschulwe sens abzweckenden, Gesetzentwurf in einer, des Gegenstandes würdigen, Bearbeitung vorgelegt hat; dankbar muß es aner kannt werden, daß die Kammer, in welcher ich gegenwärtig zu reden die Ehre habe, es laut aussprach, es möge diese, in das innerste Volksleben eingreifende, Angelegenheit jedenfalls ein Gegenstand sein, mit welchem sich die dermalige Ständever- sammlung ernstlich zu beschäftigen habe, und Dank wird man es der geehnen Deputation wissen, daß sie ihn, wovon der vor liegende Bericht derselben Zeugniß ablegt, so sorgfältig und um sichtig bearbeitete. Ich fürchte zu weitlauftig zu werden, wollte ich die Vorzüge des Gesetzes alle einzeln hsrvorheben, dessen Hsupttendenz dahin geht, die noch vorhandenen äußern Ge brechen abzustellen, namentlich aber auch den Lehrern eine Stel lung zu geben, die sie verdienen und ohne welche sie ohnmöglich leisten können, was man gleichwohl von ihnen fordern kann und muß. Es bedarf daher, da ich annehme, daß das, was an der innern Organisation der Volksschulen zu verbessern ist, km Wege der Verordnung geschehen werde, wohl kaum einer wei tern Empfehlung der Sache, oder des Gesetzentwurfes in seinen Grundzügen, denn Beides spricht selbst für sich; daher fand auch dieser Gegenstand bisher in allen Kammern anderer konsti tutioneller Staaten so lebhaftes Interesse. Nichts destoweniger sind mir, bei genauer Prüfung des Gesetzentwurfs, an dessen wenigstens theilweiser Berathung Antheil nehmen zu können, ich mich wahrhaft freue, obschon deren die geehrte Deputation einige angeregt, und, wie mich dünkt , sachgemäße Vorschläge zu deren Beseitigung gutachtlich eröffnet hat, mehrere Bedenken aufgestoßen. Sie gegenwärtig mit bescheidener Offenheit her vorzuheben ist meine Absicht. Ich fürchte nicht, daß mich dieser- halb Jemand der Anmaßung zeihen dürste. Einmal liegt dieß wohl im Zwecke der allgemeinen Berathung; bann hat mich der Gegenstand, um den es sich hier handelt, im Leben vielfach be schäftiget, und macht einen Theil meines jetzigen Berufs aus; endlich aber sind aller Augen auf dieses Gesetz gerichtet, und da her ist es gewiß zu wünschen, daß Alles wohl erwogen werde. Ich werde bei diesen Andeutungen theils dem Deputationsbe richte, theils den Hauptabschnitten des Gesetzes folgen. An langend nun zuförderst zwei allgemeine Vorbemerkungen, so hat mich bereits l) die geehrte Deputation dem überhoben, die Ansicht zu bekämpfen, daß das Volksschulwesen des Landes im Allgemeinen in einem solchen Zustande sich befinde, daß hier mit einzelnen Verbesserungen nichts gethan sei, es vielmehr einer gänzlichen Reform des Schulwesens bedürfe. Welche Männer auch diese Ansicht aufstellen möchten, ich könnte ihr, weder in Bezug auf unsere Gelehrtenschulen, noch auf das Volksschulwe sen im Allgemeinen beistimmen, und wäre beides hier und da nicht, wie es sein sollte oder könnte, so würden die Ursachen nicht weit zu suchen sein, gewiß aber mehr in äußern als in den innern Verhältnissen der Anstalten, die von jenen mehr oder weniger bedingt werden, sich finden. Wohl mag man noch jetzt die Schulordnungen von 1773 und 1770 nächst mehrern andern Gesetzen aus jener Zeitperiode als Mustergesetze ansehen, und, werden sie nur recht gehandhabt, so möchten sie auch jetzt noch nicht Zu verwerfen sein. Rechtfertiget indessen die neue Gestal tung der Dinge ein neues Hauptgesetz, so bin ich gleichwohl der festen Ueberzeugung, daß unser Schulwesen im Allgemeinen ge nommen nur einer Nachhilfe bedürfe. Auch muß ich, so weit ich dieß kennen zu lernen Gelegenheit gehabt habe, im Gan zen die Bereitwilligkeit der Leute für die Zwecke der Schule nur rühmen; einzelne Gemeinden haben hierunter/besonders in neue rer Zeit, wo auch der Landmann den Werth eines besseren Unter richts immer mehr anerkennt, fast über Vermögen gethan. Um diese Behauptung zu rechtfertigen, sei es mir vergönnt, einige Notizen über das Schulwesen der Oberlausitz, keincsweges etwa, um dieses hervorzuhebcn, sondern lediglich, weil ich es genauer kenne und mir darüber sichere Notizen verschaffen konnte, Zu ge ben. Es erhalten nämlich a) in den Städten und Dörfern der Oberlausitz, mit Einschluß der Brüdergemeinden Herrnhuth und Kleinwelcka, 27^799 Kinder in 201 resp. Kirchen-und Neben-
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