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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 312. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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von Schullehrern oder von der armem Güsse nnd nun führt Pa stor Hämmeren .Döbeln in seiner sehr gründlichen Schrift cm, daß, wenn man bis zum 24. Jahre warten wolle, sehr oft die erste jugendliche Kraft und der jugendliche Eifer verloren gehe, daß durch Nahrungssorgen der Geist gedrückt werde und daß nur der Mann in eine solche Stelle komme, wenn er schon beinahe seine sind Ausnahmen bon den Bestimmungen unter d. und c. für vorzüglich tüchtige und sittlich zuverlässige Candidaten nachge lassen worden. Im Allgemeinen aber ist es höchst wünschens- werth, daß nur gehörig durchgebilvctcn, an Alter, Kennt nissen und Charakter gercifien Candidaten, nicht aber, wie der Verfasser des oben erwähnten Aufsatzes will, jungen Leuten vom Schule aber das Schicksal trauriger Verwahrlosung entfernt gehalten. Ist es denn zu verwundern, baß letztere eintritt, wenn der jugendliche Lehrer mit schweren Vaterforgm zu käm pfen hat, wenn Mißmutb und Kummer sich der Seele bemäch tigen? Muß denn da nicht leicht die Amtspflicht in den Hinter grund treten und die Schule als eine Quaistatte, welche die mühevolle und verdrießliche Arbeit nicht lohnt, betrachtet, die Schularbeit mit Widerwillen betrieben oder vernachlässiget wer den? — Dieses Alles ist nicht der Fall, wenn der Anfänger im Schulamte eine Zeitlang im ledigen Stande bleiben muß und bei dem ungestörten Bemühen um die ihm nöthige Selbst vervollkommnung zugleich das häusliche Leben, zu seiner künf tigen Nachachtung von verschiedenen Seiten kennen lernt, über- 2 besten Kräfte verloren hatte. Auch mir scheint ein so langer Zek- 18. Lebensjahre an, die nach seine, Meinung nm glücklicheAnla- raum in Bezug auf die zu erwartende Anstellung von 120 Thlrn. grn zu besitzen und eine gesunde und siomme Ausbildung in der kaum belohnungswerth, und dcßwegen würde ich Vorschlägen, ftühcrn Jugend oder in den lebten Schuljahren erhalten zu ha- daß entweder diese Bedingung ganz wegsiele, oder wenigstens brauchen, der Eintritt in ständige Schullehrerstellen, auf das 21. Jahr zurückgesetzt werde. Gegen den gänzlichen i ft^ss solche, die von geringerem Ertrage sind (denn warum Wegfall würde kern Bedenken sein, wenn man s. und b. in's Kinder kleiner Schulgemeinden geringerer Fürsorge werth Auge faßt. , , , , Z stin, als die der zahlreicher besuchten Schulen?) gestattet werbe. Der Präsident stimmt dieser Ansicht bei, und halt das junge Mann, dem der Staat die Heranbildung emesTheils 21. Jahr als solches, wo der junge Mensch schon eine gewiße z ^ner künftigen Bürger , gleichviel an welchem Orte, anver- Festigkeit des Characters erlangt habe und wohl einer Schule l will, darf sich zu diesem höchst wichtigen Geschäfte, na- vorstehen könne. mmtlich auch zu dem disciplmarischen Theile desselben, nicht Geh. Kirchenrath v. Schulze: Gegen das, was der ge-8 erst durch -Versuche, die, wenn er allein und unabhängig da ehrte Hr. Referent wegen Uebergehung der Altersbestimmung steht, ost lange Zeit, zum Schaden der ihm anvertrauten Kin- unter Ick. ä. auf Veranlassung der von dem gedachten Geistlichen Z der, mißlingen, befähigen, sondern er muß sich diese Gefahr- in dem angezogenen Aufsatze gemachten Bemerkungen vorge- gung an der Seite und unter der Leitung eines erfahrenern und schlagen hat, erlaube ich mir Folgendes unmaßgeblich zu erin- geübten Schulmannes, der seine Fehlgriffe zu rechter Zeit Ver nern: Fast in allen neuern Schulgesetzen hat man das angetre- bessert und seinen Versuchen und Strebungen die möglich kür- lene, in dem Großyerzogl. Hessischen Gesetze unter Nr. 4. des zeste Richtung zu einem erwünschten Ziele giebt, verschaffen. 1. Art. sogar das zurückgelegts 24ste Lebensjahr als bas In solchen Verhältnissen eine Zeitlang zu leben, ist auch von zum Eintritt in eine ständige Leyrerstelle erforderliche Alter einer andern Seite für ihn, wie für die Sache, der er sich wid- festgefttzt, woK man unstreitig triftige, aus vielfach gemach- met, heilsam und ersprießlich, Hier nämlich wird er von der ten Erfahrungen hergenommenc Gründe gehabt haben muß, — f zu frühzeitigen Eingehung einer Verbindung abgehalten, die Gründe, die sich auch in den Motiven zu tz. 47. des vorliegen- l bisher mit zu großer Hastigkeit von jungen, kaum aus ihrer den Entwurfs angedeutet finden, und wozu ich nachher noch Bildungsstätte entlassenen Schulmännern geschlossen ward. Einiges bemerken werde. Nimmt man an, daß nach den un- Gar viele der armen Kinderlehrer, welche die hohem Behörden ter a. bis o. enthaltenen Bestimmungen, als welche so eben die bisher mit beständigen Klagen und mit flehentlichen Kitten um Genehmigung der geehrten Kammer erhalten haben, ein Schul- Hilft oder Weiterbeförderung bestürmten, haben die traurige amtsadspirant (welchen Ausdruck man jetzt häufig zu gebrauchen Lags, über die sie seufzen, durch frühes Audrängen Zu dürftig pflegt) vor allen Dingen die mit den austretcnden Seminaristen dotirten Stellen und, was ost der Bewegungsgrund dazu, und andern auf geeignete Weise zum Examen vorbereiteten Ex- noch öfterer die Folge davon war, durch zu frühes Heirathen spettanten anzustellendr öffentliche Prüfung, die sogenannte sich selbst bereitet. Wäre Manchem dieser Gedauernswerthen Schulamtscandidaten-Prüfung bestanden haben muß (Ick. a.), die Aussicht, in den ehelichen Stand zu treten, nicht zu frühe was wenigstens bei Seminaristen, da diese vor vollendetem 16. geöffnet, oder die Möglichkeit dazu nicht zu frühe gegeben wor- Lebensjahre in die Bildungsanstalt nicht ausgenommen werden den, so hatte-er von sich selbst eine schwere Sorgenlast, von der und einen vierjährigen Cursus abzuhalten haben, vor zurückge- legtxm 20. Lebensjahre nicht geschehen kann, und auch bei den übrigen Examinanden wohl selten früher geschehen wird; nimmt man hierzu ferner, daß ein Schulqmtscandidat (nach Ick. b.) von der bestandenen Candidatenprüfung an noch wenigstens 2 Jahre lang als Hilfslehrer, oder als Mrkvatgehklfe u. s. f. zur weitern praktischen Vorbereitung auf den Lehrerberus verwendet und hierauf (nach Ist. c.) noch einer zweiten, nämlich der soge nannten Wahlfähigkeitsprüfung sich unterworfen haben muß, so kommt das unter ä. festgesetzte Alter so weit heraus, daß nur noch e i n Jahr daran fehlt. Daß nun dieses eine Jahr unter gewissen Umständen Erlassen werden könne, will ich nicht bestrei ten; denn schon im tz, 125. flg. des Entwurf einer Veryrdnung rc.
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