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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 312. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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Haupt seine ersten Urbungsjahre zugleich als Hne Schule der Ge duld und Erfahrung, der Genügsamkeit und der Sparsamkeit, des Gehorchens, des Entbehrens und des Ertragens benützt, was ihm für die Folgezeit sehr heilsam und zum Uebergang in rinr bessere, durch die Freuden des häuslichen und ehelichen Le bens verschönerte Lage förderlich sein wird. Durch diese Schule muß man auch in vielen andern Ständen gehen. Wie lange müssen nicht die meisten jungen Theologen warten, wie viele Jahre müssen sie, wenn ihre Schul- und akademischen Studien vielleicht ihre ganze Habe aufgczehrt haben oder unter großen Anstrengungen und Sorgen ^on ihnen vollendet worden sind, unter ost drückenden Abhängigkertöverhaltmssm ausharren, ehe sie an das Ziel ihrer Wünsche kommen, ehe sie in das amtliche und eheliche Lchen eintreten? Noch giebt es eine große Menge 10, ILjahriger rc. Kandidaten des Predigtamtcs, deren Be förderung in eine gastliche Stelle sich noch nicht hat ermöglichen lassen; eben so giebt es der Anfänger im Civildienste nicht we nige, dis, bei selbst vorzüglicher Befähigung, oft viele Jahre lang auf kleinen Stationen aushalten und unter nicht geringen Sorgen und Entbehrungen zu bessern Stellen und zu glücklichem Verhältnissen sich emporarbeiten müssen. Soll es denrr nur ein Vorrecht der Candidaten des Schulamtes fein, so leicht un. schnell über die Prüfungs- und Vorbereitungsjahre Hinwegzu kommen, so leicht und schnell zu einer selbstständigen Lage zu gelangen? Eile mit Weite; das mögen auch sie sich gefallen lassen, und sie werden es, wenn das Gesetz es somit sich bringt. Ich meines Lheils besorge nicht, daß durch die Bestimmungen des vorliegenden tz. junge Leute, die wahre Liebe zum Schulfache in sich verspüren, von der Erwählung desselben sich werden ab schrecken lassen. Drängten sich unter den bisherigen Umstan den so viele Jünglinge von zum Theil trefflichen Anlagen und Gesinnungen zu Schulsteüen, die ihnen nur geringen Lohn und der Unannehmlichkeiten so viele darboten, nämlich zu den soge nannten Kinderlchrer-oder Katechetenstellen; sonst zu hoffen, daß sich brr der Aussicht auf eine gesichertere, würdigere und, selbstständigere Stellung, die jetzt auch dem weniger gut besol deten ständigen Lehrer sich öffnet, und auf eine bei ausgezeich neten Leistungen zu gewärtigende Weiterbeförderung auf eine, höhere und einträglichere Stelle junge Leute genug ssnden wer den, die ungeachtet der Bestimmungen, die so eben'der Bera- ttzrmg der geehrten Kammer unterliegen, ihre Neigung dem' MlksschuÜehrerbemfe zuwenden und auf geeignete Weise sich' zu demselben vorbereiten. .Staatsminister v. Müller: Der Vorschlag des Herrn Referenten ist auf ein Verhältniß basirt, welches man freilich jetzt noch nicht ganz hat aufheben mögen, wenn schon es, wenn man die Sache näher betrachtet , sehr zu wünschen gewesen wäre. Zeither bildeten nämlich sich Jünglinge zum Schul-! amte in einer Elementarschule auch -nach Gründung des Schul-' ilchrerseminars noch auf dem Wege aus, daß sie sich an einen, .Schulmann von Ruf wendeten, und von ihm Unterricht und Praktische Anleitung für ihren künftigen Beruf empfingen. Es, Zommt nun zuerst allerdings darauf an, ob ihre Wahl über haupt eine glückliche war, allein, wenn daS auch der Fall ge wesen ist, in Ansehung des zu erwartenden Erfolgs im Ganzen, denn einzelne Beispiele, daß auch auf diese Weise treffliche Schulmänner gebildet wurden, können keinen Ausschlag geben, scheint diese doch immer einseitige Art der Ausbildung, der in einem Seminar nachgesetzt werden zu dürfen. Dort ist eS ja nur ein einzelner Mann, der seine Kenntnisse und Erfahrungen mittheilt, während in den Scminarien ein Verein von Män nern, die zum Theil wissenschaftlich gebildet sind, arbeite^ welche sich in dieses Geschäft gleichsam theilen, und unter einer Leitung und nach einem entworfenen Plane es auszuführen su chen. Ein solches Zusammenwirken Mehrerer muß daher von einem günstigeren Erfolg, als die Anleitung eines Einzelnen sein. Es würde sich hiernach eine Vorschrift haben rechtfertigen lassen, daß künftig keiner in ein Schulamt eintreten könne, der nicht in einem Seminar gebildet worden ist; allein man hat Anstand genommen, schon jetzt mit einer solchen Vorschrift hervorzutre ten , weil erst eine Revision der betreffenden Seminarren vorher gehen muß, welche eine Aufgabe der nächsten Zeit bleiben muß, zumal auch die Mittel zur Ausführung jetzt kaum zu beschaffen gewesen sein würden, dagegen muß man immer wünschen, " aß die Ausbildung in den Schullehrerssminarien möglichst ge ¬ bt wird. Geschieht das, so wird der, dcrsich fürden Lcherbe- ru. in einer Volksschule bestimmt, nach erfülltem 14. Jahre .noch licht in ein Seminar eintreten können, so lange nicht ein Proseminar damit verbunden ist, sondern etwa nach dem 16. Jahre, weil er noch Vorkenntnisse sich zu erwerben hat, welche in der Elementarschule nicht gelehrt werden. In dem Semi nar .muß er nun einen Cursus von 4 Jahren, — von Manchen wird die Erinnerung gemacht, daß der Zeitraum von 4 Jahren noch zu kurz sei, und dafür gehalten, daß zu einer gründlichen und zweckmäßigen Ausbildung eines Elementarschullehrers ein Zeitraum von 6 Jahren erforderlich sei — machen. Lassen Sie ihn also nach dem vollendeten 14. Jahre in ein Proseminar urid nach 2 Jahren in ein Hauptfcminar eintreten, auch daselbst nur einen Cursus von 4 Jahren machen, so sehen Sie, daß er ein Alter von 20 Jahren erreicht haben muß. Daß aber mit dieser Ausbildung noch nicht die Befähigung erlangt fei, um den Lehrerberuf vollständig zu erfüllen, leuchtet von selbst ein; es gehört-noch dazu, daß er sich einen gewissen Zeitraum hindurch unter tüchtiger Leitung praktisch geübt habe, um nachher selbst ständig diesem Berufe verstehen zu können. Dazu wird ihm nun der Weg in dem Gesetze vorgezeichnet; er soll nach bestan dener Prüfung wenigstens 2 Jahre lang als Privatlehrer , Pri- vatgehilfe oder als Hilfslehrer sich praktisch weiter auögcbkldet, und hierbei die Zufriedenheit seiner Vorgesetzten erworben haben» Hier sind ja also auch noch Mittel und Wege offen, wo er sich feine-Existenz sichern kann, und man kann nicht sagen, daß er verlassen dasteht. Auf diese Weise muß das 22. Jahr erfüllt werden, und nach dem erfüllten 23. Jahre soll er definitiv ange stellt werden können. Nun gehört doch gewiß zu dem Berufs eines Lehrers und Bildners der Jugend, daß er selbst in seinem Innern geistig und sittlich erstarkt und befestigt sei, und die Er-
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