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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 312. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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ganze Abschnitt ebenfalls vollkommen aus dem Gesche wegblei ben könne. Er enthalte Gegenstände, welche den Gemeinden völlig frei überlassen werden müßten. Nach diesen Bestimmun gen sollten alle, welche sich zu einem Schulamte meldeten, ei ner strengen Prüfung unterworfen werden, möge einer auch ein tüchtiger Mann sein oder nicht. Wozu seien aber Prüfungen tüchtiger Manner nöthig? Diese seien dem Publicum schon bekannt, und wie sei es möglich, die Prüfung so einzmichten, daß der Lehrer über das geprüft werde, was man vorzüglich von ihm fordere, und welche Prüfungsbehörde könne hergestellt werden, die ihn vorzugsweise in den pädagogischen Kenntnissen zu examinircn im Stande sei; die zwar auch in Wissen, aber mehr noch in solchen Gegenständen bestünden, worüber gar nicht gefragt werden könne. Ferner werde den Gemeinden wieder etwas versagt, was ihnen nothwendig überlassen werden müsse, wenn das Schulwesen gedeihen solle. Es scheine ihm das Er nennungsrecht der Lehrer ziemlich beschwert, hauptsächlich aber im tz. 48. etwas gefordert, was die pädagogischen Anforderun gen außerordentlich erschwere; der Lehrer werde dadurch so fest gestellt, daß es der Gemeinde unmöglich werde, einen Lehrer .mit dem andern Zu vertauschen, und gerade darin liege das we- senlüchstr, Vas hauptsächlichste Mittel, das Schulwesen zu heben. Den Gemeinden müsse das Recht gelassen werden, den Lehrer so oft zu entlassen, als die Veranlassung sich darbiete, und dieß müsse so weit gehen, daß ein Lehrer, der vielleicht auch ein guter Schreiblehrcr sei, sofort mit einem andern vertauscht werden könne, wenn dieser andere ein besserer sei. Die Rück sicht auf die Kinder sei die erste und hauptsächlichste, die Rück sicht auf die Lehrer aber die zweite und untergeordnete. In Bezug auf Las Mer müsse er dem Referenten beistimmen; er glaube, die Angabe der Jahre diene zu nichts weiter, als um ein arithmetisches, wohlgefälliges Gebäude herzustellen, was aber für das Schulwesen, wie für die Anstellung von Schul männern nur nachtheilig sei. Wenn erwähnt worden sei, daß man das 24. Lebensjahr deshalb für zweckmäßig erachtet habe, damit nicht das Heirathen zu früh erfolge, so erlaube er sich die bescheidene Anfrage, ob Heirathen eine Staats- oder Privat sache sei? Er halte sie für eine rss privMissiuw. Staatsminister v. Ze sch au macht bemerklich, daß man schon in Bezug auf die Militairpflichtigkeit das Alter nicht zu weit zurücksetzen dürfe; denn wenn ein solcher junger Mann so frühzeitig in das Geschäft cintrete, so werde er der Consm'ption nicht Genüge leisten können, und selten werde ein Schullehrer im Stande sein, die Summe für die Stellvertretung zu be zahlen. Abg. v. Hartmann erklärt sich für die Staatsregiemng und bemerkt, daß die Erfahrungen, welche man in andern Staaten gemacht habe, auch, zu berücksichtigen seien. Das Bsdürfniß, Kinder zu erziehen, sei dort dasselbe, wie bei uns. Dann müsse man auch bemerken, daß ein an Jahren reiferer Mann nützlicher sei, als ein jüngerer, indem jener vorzugsweise! die zu einem Lehramte nöthige Leidenschaftslosigkeit besitze. Wenn solche Leute aber auch nicht so frühzeitig eine Anstellung erhielten, so würden sie doch sehr leicht als Pckvatlehrcr ein Unterkommen finden, was in neuester Zeit sehr häufig der Fall fei. Abg. Clauß: Von einem geehrten Abgeordneten, dessen Erfahrungen er gebührend vertraue, seien Falle angegeben wor den , denen zu Folge ein jugendliches Lebensalter der Anstellung zum Schulamte entspreche; inzwischen gestatte er sich, zu äus ser» , daß andere Erfahrungen jene als Ausnahme von der Re gel darstellen würden. Nach den Bestimmungen des Gesetzes, habe er ferner widerlegend zu bemerken, solle keineswegs der Schulamtscandidat der Erziehung der Jugend entfremdet wer den , nur die Anstellung als ständiger Schullehrer sei der Errei chung des 24. Lebensjahres Vorbehalten. Was die besorgte Verwöhnung in dem Verhältnisse als Privatlehrer betreffe, so widerspreche dieser,Besorgniß die Beobachtung, welche man in allen Berufsverhaltnissm zu machen Gelegenheit finde, indem nicht selten ein weniger Bequemlichkeit Müssendes selbstständi ges Auskommen einer angenehmem, jedoch abhängigen Existenz vorgezogen werde. Unbekannt seien dem Sprecher die etwaigen künftigen Anordnungen, in Betreff des Alters, welches Candi- daten des Predigeramtes vor Erlangung desselben zu erreichen haben möchten; er wünsche mir dem gegenwärtigen Gesetze die selben in Einklang zu finden. Habe er in diesem fpecicllen Puncte mit dem Abg. Axt sich nicht einzuverstehen vermocht, so begegne er sich mit demselben in dankbarer V.ebereinstimmung für die Bedingungen, welche in anderer Beziehung in diesem §., betreffend die Anstellung zum Schulamte, ausgestellt würden. Eben so habe er seine Dankbarkek auszusprechen für die Erklä rung , welche Seiten des Hrn. Staatsministers gegeben wor- den, betreffend den Bildungsweg, der künftig den Volksfchul- lehrem anzu v-isen sein werde. Bei Berathung des Budjets habe der Sprecher für Pflicht erachtet, die Hoffnung auszu drücken, daß die zu bewilligende, bmr Wotksschulunterricht ge widmete Summe vorzugsweise zur Erweiterung der Bildungs anstalten für Lehter bestimmt werden würde, in welches Bezie hung auf jene frühere ausführliche Darlegung seiner Ansichten zurückzukommen, er sich enthalte. Was aber den speciellen Fall anlange, so habe er im Allgemeinen die Ansicht, daß ge setzliche Bestimmungen, welche in allen Bemfsrichtungm ein zu frühes Selbstständigwerdm zu verhindern geeignet sein wür ben, für das physische, bürgerliche und sittliche Wohl der Ge neration nm heilsame ZrüÄte tragen könnten, und um so mehr erkläre er sieb für die Disposition des Gesetzes, die für einender wichtigsten Wirkungskreise das erforderliche gereifte Alter be dinge. Abg. Roux sucht den Abg. Axt zu widerlegen, in sofern dieser geäußert, daß der Schulamtscandidat weniger Zeit zur Ausbildung bedürft, als der Lheolog. Er bemerkt deshalb, daß ersterer lernen müsse, wie er lehren solle, und müsse das auch praktisch üben, und ferner müsse er, wenn er auf einen Kirchendienst Anspruch machen wolle, Musik lernen, nament lich Drgel spielen, weshalb ein 4-jähriger Cursus das Min deste sei.
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