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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 312. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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zu zahlen, entwickelt hat, und namentlich halten wir uns über zeugt , daß für die Zukunft nur solche Zuschüsse zu diesem Zwecke aus Staatskassen zulässig sind, hinsichtlich welcher ein Rechts titel nachgewiesen werden kann. Im entgegengesetzten Fall würde das jedes Orts bisher geltende, auch durch das Mandat von 1772 sanctionirte Princip festzuhalten sein, daß jede Ge meinde ihre Armen zu versorgen habe. Dir für Dresden bei den Diskussionen der 2. Kammer angeführten eigenthümlichen Verhältnisse der Stadt Dresden würden mehr oder minder gleiche Berücksichtigung in Betreff einer großen Zahl von Städten des Landes verdienen, und die herausgehobene Stellung der Stabt Dresden zu den unter Amtsjurisdiction gelegenen Vorstädten würde eben so wenig einen Einfluß auf die vorliegende Angelegen heit haben, als aus eben diesem Grunde alle übrige Amtsgemein den des Landes einen vorzugsweisen Anspruch an die Staatskasse zur Armenversorgung machen könnten, Ansprüche dieser Art aber nicht zugestanden werden dürften. Sollte der bestehende Com- munalverband zwischen der ursprünglichen Stadt und den Vor städten in Zweifel gezogen werden können, so würde daraus nur zu folgern sein, daß jede der betreffenden Gemeinden der Dresd ner Vorstädte die Versorgung ihrer Armen besonders zu überneh men habe, keineswegs, daß dem Staate als Gerichtshexrn diese Last aufgebürdet werden könne. — Ueberdreß ist die Stadt Dres den in so verschiedener Gestalt bereits mit Zuschüssen aus Staats kassen, welche ihr durch frühere Schenkungen der Regenten und dergleichen mehr zustchen, und zu deren Zahlung die Verbindlich keit des Staats bereits anerkannt worden, so reichlich ausge stattet, und das Mißverhältniß zwischen dieser Stadt und allen übrigen Landestheiien ist bereits schon so bedeutend, daß in der That die Genehmigung fernerer Zuschüsse aus angeblichen Bil ligkeitsrücksichten nicht zu rechtfertigen sein würde; um so weni ger als nur diese bedeutenden Zuschüsse aus Staats-Fonds bis jetzt gestattet haben, die Bewohner Dresdens in geringerer und in minder organisirter Weist zu Almosenbeitragen anzuziehen, als solches in den meisten ärmeren und nahrungsloseren Orten des Landes der Fall ist. — Indessen sind wir der Meinung, daß in dem, bereits zur großen Hälfte zurückgelegten, ersten Jahre der Finanzperiode durch Wegfall her bisherigen Zuschüsse der Etat der Armenversorgung nicht füglich gestört werden kann, und Laß dahero die postuliere Summe von 24,093 Lhlr. 19 Gr. 2 Pf, auf das Jahr 1834 nach Abzug von 1,000 Lhlr. (Post Nr. 2.) welche bereits nach Erklärung Les Hrn. Regierungs-Commiffars immittelst Erledigung gefunden haben, also mit 23,093 Lhlr, 19 Gr, 2 Pf. noch zu verwilligm sei. — In Ansehung der Be willigung aus die übrigen Jahre der Finanzperiods würden die, obiges Postulat bildenden einzelnen Posten zuvörderst zu scheiden sein, n) in solche, welche erweislich nur ftüherhin auf Zeit zu gesichert waren, oder sonst augenscheinlich auf keinen rechtli chen Anspruch begründet sind, b) in solche, deren Ursprung wohl, aber ob daraus sin Rechtstitel hervorgehm könne? zur Zeit nicht nachgewiesm worden, und «) in solche, deren Qualität, Ur sprung und Rechtstitel zur Zeit noch nicht bekannt ist. Zu der Classe s.) werden zu zählen sein die Posten: Nr. 1, an 14,400 Lhlr. für die Dresdner Armenversorgung, welche aus den von der jenseitigen Deputation entwickelten Gründen unbezweifelt die Eigenschaft der Widerruflichkeit haben, Nr. 3. an 2,418 Lhlr. für das Expeditisnspersonal der Armenversorgungsbehörde, in Be zug welcher Post weder in dm Unterlagen noch bei den Discussio- - nen dis Stabilitäts - Eigenschaft oder ein Rechtsgrund geltend ge macht worden ist, Nr° 4, an 209 Lhlr, Miethzins für diese Be hörde, und von gleicher Qualität wie die vorhergehende Post, Kuwms: 17,027 Lhlr. Zu der Gasse dürsten gehören die Posten: Rr. 5., an 30 Lhlr. Aeqmvslmt für die vormalige Einlage in der Schloß- Arche zu Folge des ÄaMMsr-Regulativs vom Jahrs 1764 zuge sichert, Nr. 8. an 175 Lhlr. durchschnittlicher Beitrag zu der Brodvcrbackungs-Anstalt für die Armen, laut Verordnung vom Jahre 1789. Nr. 9. an 2,000 Lhlr. Zuschuß zu dem vom Fiscus im Jahre 1799 übernommenen Friedrkchsstädter Krankenhaus, durch höchstes Rescriptvom22. Mai 1819,jährlich auf2,000Lhlr. fest bestimmt, Nr. 11. an 60Lhlr. Medicinalgeld für arme Augen kranke nach hoher Verordnung vom 23. Juni 1814, Nr. 12. an 149 Lhlr. 13 Gr. 8 Pf, Ohngefahrer Geldbetrag für 39Z- Schrä gen weiche Scheite für die Hospitäler, laut Nescript v. 20. April 1571, Nr. 18. an 150 Lhlr. ohngefahrer Geldbetrag für 6 Lon ne» Heringe für die Armen - Hospitäler und Schüler durch Kam- mcr-Reglern, v. Jahre 1764, Kumms: 2,564Lhlr. 13 Gr. 8 Pf. In die Classe o. dürften zu stellen sein die Posten: Nr. 6. des jenseitigen Deputationsberichts an 3,000 Lhlr. Acquivalcnt für Holz und Steinkohlen zu Heizung der Armen-Versorgungs- Anstalten und des Expeditionslocals des Directoriums, so wie zur Vertheilung an Arme. Ucber die Fundation ist keine bestimmte Nachweisung zu erlangen gewesen. Wenn auch eine jährliche be sondere Verwilligung nöthig gewesen, so gehören doch die Empfän ger vorzugsweise der Classe der Hinterlassenen der König!. Diener und Militairs an, und genießen diese Unterstützung in der Regel aus Lebenszeit, weshalb der nähern Nachweisung und Scheidung halber, und wegen ihrer zum Lheil als transitorisch jedenfalls an zuerkennenden Eigenschaft diese Post hier ausgenommen worden ist. Nr. 7. an 210 Lhlr. durchschnittlicher Geldbetrag für 120 Scheffel Kom aus dem Rentamte Dresden zur Armenversorgung. Aus gleichen Gründen, wie oben von uns in dieser Classe angetra- gen, Nr. 10. an 100 Lhlr. für die im Jahre 1784 besonders er richtete Stelle eines Hebammcnmcr'sters, ohne nähere Nachweisung, Rr. 13. an 74Thlr. 16 Gr. Ohngefährer Geldbetrag für 16Klaf tern weiche Scheite, für die Correctionsanstalt auf dem neuen An bau, ohne nähere Nachweisung, Nr. 14. an 53 Lhlr. desgleichen für 40 Tonnen Steinkohlen dahin, desgl. Nr. 15. an 7 Lhlr. für 4 Schffl. Korn für das Maternihospital, ohne nähere Nachwei sung, Nr,16. an34Lhlr. 13Gr.6Pf. desgleichen für 19H-Schffl. Korn an das Raths - Findelhaus, unter der im jenseitigen Bericht enthaltenen Ml'ttheilung, jedoch ohne Nachweisung derFundation, Nr. 17. an 23 Lhlr. desgleichen für 3 Faß Bier für die Neustad ter Armen. Kumms: 3,502 Lhlr. 5 Gr. 6 Pf. Unfern oben geäußerten Ansichten zu folge, finden wir uns daher bewogen, aufVerwilligung der zur Dresdner Armen- und Kranken -Versorgung mit 24,093 Lhlr. 19 Gr. 2 Pf. postulirten, jedoch auf 23,093 Lhlr. 19 Gr. 2 Pf. bereits herabgesetzten Summe auf das Jahr 1834 anzutragen, dagegen die in die Classe a. gestell ten Postulate an 17,027 Lhlr. auf die Lahre 1835 und 1836 der laufenden Finanzperiode abzulehnen, die in die Classe I>. aufge nommenen Postulate an 2,564 Lhlr. 13 Gr. 8 Pf. auch auf die Jahre 1835 und 1836 jedoch transitorisch auf das Budjet zu zu nehmen, endlich in Berücksichtigung der ministeriellen Erklä rung der Protokolle, wegen etwa definitiv ausgesprochener Zusi cherung darunter begriffener einzelnen Posten die in die Classe e. befindlichen Postulate an 3,502 Lhlr. 5 Gr. 6 Pf. zwar, auf die Jahre 1835 und 1839 jedoch nur ebenfalls transitorisch, sämmliche Posten der Classe b. und v, auch nm unter der Voraus setzung und dem Antrag Zu bewilligen: daß inmittelst erörtert werde, auf welchem Nechtsgmnde eine oder die andere dieser Po sten beruhet, wodurch sodann die künftige Ständeversammlung in den Stand gesetzt sein wird, naher und gründlicher, als es der? malen bei demMangel an genügenden Unterlagen geschehen kann, Zu erwägen, in wie weit sie fernerweite Bewilligungen zu den ange gebenen Zwecken für angemessen erachtet. Die Differenz in der Bewilligung, wie wir sie vorstehend be antragt und der der Zweiten Kammer besteht darinnen: daß wir 3,OOOLHlr. diePostNr. 6. zur Zeit nicht unbedingt abgelehnt, sondern unter dis transitorisch zu venvilligten Posten versetzt ha?
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