Suche löschen...
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 312. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
AM 8 ^Beschluß folgt.) Druck «Md Papier vs« P. G. Zeubper i» Dresbm. HeramworLklche Rebanion.' t>. Grktscher. ' sten in Zurechnung bringen, wenn es sich um Bewilligungen ! aus der Staatskasse Handelt. Es würde eine solche Zurechnung mit den der CiMiste unterliegenden Grundsätzen in offnem Wi derspruche stehen. Hierzu kommt aber auch, Laß jene Zuschüsse wegen der persönlichen damit verknüpften Bestimmungen nur zum kleinsten Thesis dem eigentlichen Armmfonds zu statten kommen. j Ganz- irrig ist ferner die Behauptung, als leisteten ohnehin trag zu stellen vorgsschlagcn, immittM durch die Staatsregie-Nen. Es unterliegt wohl auch kniicm Zweifel, daß die msprüng- gierung die Rechtsgründe erörtern zu lassen, auf welchen die«liche Bewilligung der 14,460 Lhlr. nur auf dem Grunde jener Posten beruhen. Dagegen hat sie uns gerathen, den Betrag s vom Staate anerkannten Verpflichtung beruht. Eo-n so steht von 17,027 Lhlr. als die Posten I. 3. 4. für die Jahre 1835 u. dem Postulats der 2418 Lhlr. sub 3. ein Nechtstitel zur Seite, 1836 gänzlich abzulehncn. Als Hauptgrund für diese Ableh-s und zwar der, daß das gejammte Expedilionspersonal aus mmg führt sie an, daß zu Bewilligung dieser Posten jeder recht- ß Staatsdienrrn besteht. Die Commune hat sie nicht bestellt, liche Anspruch fehle, und fügt als ftcundaire Gründe hinzu, die > Sie flwgiren auf Anweisung des Staates. Eine seltsame Ano- Stadt Dresden sti mit Zuschüssen schon so begünstigt, und bas 8 malie wäre es denn doch, der Commune die Unterhaltung von Mißverhalkmß zwischen derselben und allen übrigen Landesthei- L Slaatsdienern anzusinnen. Man würde dann die Commune len so groß, daß man aus bloßen Billigkeitsrücksichten fernere 8 nicht hindern können, sofort jede ihr angemessen erscheinende Zuschüsse nicht bewilligen könne, auch lieferten ohnehin die hie- Z Aenderung des Personals zu treffen und dem Staate Llicöe dann figen Bewohner zu dem Armenfonds geringere Beitrage, als nur übrig, diese seine Dimer zu yrnsiomren oder zu quiescirm. die Bewohner in den meisten ärmeren Orten des Landes. Ich S Gleich unstatthaft scheint mir die Beziehung auf die Zuschußsum- übergche jetzt die blos transitorisch empfohlene Bewilligung der »nw, welche dem Armmfonds der Stabt.Dresden von Sr. Ma- beiden Posten an zusammen 6066 Lhlr. Id Gr. 2 Pf. und ge- jestät dem Könige zu Lheil werben. Diese Summen bestreitet statte mir, dem, was der geehrte Sprecher v. Zedtwitz zur die CrMiste, Mann kann sie also nicht als Compensationspo- Rechtfertigung der Posten 1. 3. u. 4. klar uns gründlich so eben auseinander gesetzt hat, zu Begegnung der Argumente unserer verehrten Deputation , die ich als durchschlagend nicht ansehen kann, kürzlich Folgendes noch hinzuzufägen. Im Allgemeinen ist die Disposition des Mandats vom II. April 1772 Meiner innigen Ueberzeugung nach für das Postulat der 14,400 sud I. ein völlig ausreichender Rechtstitel. Denn nach diesem Man date ist zwar die Versorgung der Armen eine Obliegenheit der Commune, aber gleichzeitig auch Les Grund- und Gerichtsherrn. dis hiesigen Bewohner im Verhaltniß zu andern Lanvestheilen Ich verweise auf die Bestimmung des §. 5, Cap. I., welche geringe Armenbeitrage. Wer nur einigermaßen mit den bezüg- darüber keinen Zweifel laßt und in der Praxis, wie von dem ü lichen Verhältnissen bekannt ist, der wird den hiesigen Bewoh- Sprecher vor mir bemerkt wordm ist, vollkommne Bestätigung E »em einen solchen Vorwurf nicht machen. Der Wohllhätigkrits- gefundcn und noch findet. In softem daher der Staat über A M in Dresden ausspricht, möchte mitjedem Orte des einen sehr bedeutenden Theil des hiesigen Yoliceibezicks die Ge- j Landes dm Vergleich aushalten. Abgesehen von den großen richtsbarkeit auszuüben hat, wird er sich als Gmnd und Ge-« Summen, welche die hiesigen Hausarmm in Anspruch nehmen, richtsherr nie entbrechen können, angemessene Beitrage zur Ar-«abgesehen von den bedeutenden Unterstützungen, welche durch menversorgung zu leisten. Daß aber das Postulat im Vergleich Privatvereine für die Zwecke der Armenversorgung aufgebracht zu dem Gesammtbcharf des hiesigen Armmauswandes von unge- werden, abgesehen von dem beträchtlichen Almosen, welches von' fahr 54,000 Lhlr. kein unangemessenes sei, gehet aus dem Zah- j einzelnen Innungen regelmäßig jedes Jahr ertheilt wird, und lenverhältniß hervor, welches ich in dieser Beziehung in letzter welches sich bei siner einzigen dieser Innungen durchschnittlich auf Sitzung aufzustellen mir erlaubt habe. Könnte daher hier noch 800 Lhlr. jährlich belauft; so erreichen auch die gewöhnlichen ein Zweifel obwalten, so würde er nicht gegen hie fragliche Ver- Almosenbeiträge eine Summe von 18,000 Lhlr. Ich glaube bindlichkeit des Staates überhaupt, sondern nur gegen die Höhe nicht, daß verhältnißmaßig, irgend eine Stadt des yandes in des Postulates zu richten sein, die gänzliche Verwerfung des dieser Hinsicht mit der Residenz sich messen kann. Postulats aber, wie unsere Deputation vorgeschlagen, aus dem Gesichtspunkte des Rechts betrachtet, sich nie rechtfertigen las-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder