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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 281. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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483. Au ß e r o rd enL!i ch e B eil a g e z«r L e kp zige r Z e itu n g. Dresden, Mittwochs, den 24. September 1834. . Nachrichten vom Landtage. Zweihundert und ein und achtzigste öffentliche Sitzung der ersten Kammer, am 8. September 1834. (Beschluß.) Fortsetzung der Berathung über das Budjet des Staatsaufwandes. — 0. Departement des Innern. (Fortsetzung der Rede des Bürgermeister Hübler.) Aber, meine Herren, abgesehen von jenen Gründen des Rech res, die sich nicht wegdemonstriren lassen, was spricht nicht sonst noch für die Bewilligung des Postulats? Wer möchte es leugnen, daß die hiesige Armenpflege weit hinausgeht über die Grenzen der Localarmenversorgung, daß die Residenz, dieser Central- punct, in welchem, die Bevölkerung des Landes, Nahrung und Erwerb suchend, zusammenströmt, Tausende von Armen ver sorgt, die der hiesigen Commune eigentlich fremd sind, und dem Lande angehören. Ich erinnere hier nur an die Masse verabschiedeter Soldaten, armer Tagelöhner und Dienstboten, ihrer Wittwen und Kinder. Welche Last würde dem Lande er wachsen, wenn die hiesige Commun diese Last von sich abwalzte und jene Armen aus- und in ihre Heimath verwiese. Es liegt am Tage, daß in dem Postulat der 14,400 Thlr. nicht blos der hiesigen Commune, sondern dem ganzen Lande eine Unterstü tzung zu Theil wird und ist es nicht Pflicht des Staates, Bewil ligungen zu einem Fonds zu machen, der seine Wohlthaten auf alle Communen des Landes ausbreitel? Unsere Deputation hat diese Gründe mit dem Namen Gründe der Willigkeit bezeichnet. Lie ber möchte ich sie, wie ein verehrter Staatsminister in der 2. Kammer, sich ausdrückte, Gründe der Gerechtigkeit nennen. Denn die Stimme der Gerechtigkeit ist es, die aus diesen Grün den spricht. Die hohe 1. Kammer wird diese Stimme nicht von sich weisen, sie wird ein Postulat, dem Recht und Gerech tigkeit schützend zu Seite stehen, nicht mit einem Federstriche vernichten, und nicht Folgen herbeiführen, die nur schmerzlich auf alle Communen des Landes zurückwirken müßten, sie wird im Einklänge nut den Gründen, welche in letzter Sitzung ihre Abstimmung bei dem Postulats des hiesigen-Policeiaufwandes geleitet haben, auch über das vorliegende Postulat Beschluß fassen, bei dem es sich weniger um Bewilligung einer Hilfe für die hiesige Stadt, als um die Frage handelt, oh diewohlthä- tige Unterstützung, welche seit einem halben Jahrhundert für die Armen aller Theile des Landes aus jenem Postulats Hervorge gangen, diesen von der ersten konstitutionellen Ständeversamm- lung für immer entzogen werden soll oder nicht. Referent, Bürgermeister Reiche - Eisen stuck: Es scheinen mehrere Sprecher die Bemühungen der Deputation verkannt Zu haben, die Zuflüsse zu den städtischen Bedürfnissen der Stadt Dresden aus Staatskassen, die sich etwa aufRechts- titel gründen, von denen streng zu scheiden, welche auf bloßer Generosität beruhen. Was nun die bisherigen Zuschüsse zu den Dresdner Armenanstalten betrifft, die auf keine früheren Schen kungen, Zusicherungen und was sonst etwa als Rcchtstitel an gesehen werden könnte, sich gründen, so hatten wir nicht aus den Augen zu verlieren, daß nach der allgemeinen Landesverfas sung jeder Ort seine Armen ernähren muß, und die Hilfe des Staats nur dann eintreten kann, wenn notorisch die Contribuen- ten des Orts ihre Armen nicht mehr unterstützen können. Nun hatten wir uns die Frage zu stellen, ob Dresden ein solcher in Nothstand versunkener Ort fei, daß seine Armenkassen regelmä ßige Unterstützung von andern Orten des Landes, oder was gleichviel ist, aus Staatskassen bedürften. Man blicke im Lande umher, und betrachte den Nothstand an vielen Orten der Provinz, und stelle Vergleichungen an. Man hat die Eigen- thümlichkeiten der Residenz erwähnt, den Andrang vieler Frem den u. dgl. m. Ich finde aber auch eine Eigenthümlichkeit der Residenz darin, daß das Geld aus dem ganzen Lande hier zu sammenfließt und cursirt, lebhafter Verkehr und guter Verdienst sich in dem Leben der Gewerbtreibcnden deutlich ausspricht, und daß cs uns nicht zu rechtfertigen scheint, wenn andere Orte, die mit der Ernährung ihrer eignen Armen zu kämpfen haben, auch noch contribuircn sollen, um den Dresdner Einwohnern die Er nährung der Armen zu erleichtern. Nur diese Zuschüsse haben es bis jetzt gestattet, daß viele, hiesige Einwohner sehr geringe Almosenbeiträge geben. > So sind mir Hausbesitzer bekannt, welche j ährlich 6 Gr. auch 12 Gr. dergleichen Beitrag geben. Ein Hausbesitzer, als solcher in der Provinz, wird nicht leicht wöchentlich unter 6 Pf. bis 1 Gr. zur Almosenkasse zahlen dür fen, daher jährlich über 1 bis"2 Thlr., also dreifach mehr als mancher Hausbesitzer hier. Es scheint also an einer gleichmä ßigen Vertheilung zu liegen, und man scheut sich für eine so genannte Armentaxe. Eine solche besteht aber in der Provinz factisch fast überall schon längst. In Chemnitz mit 20,000 Seelen kömmt ohngefahr auf den Kopf 12 Gr. jährlicher ordi- nairer Almosenbeitrag. Darnach hätte Dresden Mit 60,000 Seelen 30,000 Thlr. aufzubringen. Es fließen aber hier nur 18,000 Thlr. an ordinairen Beiträgen in die Almosenkasse. Mehr als das Uebrige hat die Staatskasse zugeschossen. Rech net man die einzelnen directen Zuflüsse aller Art aus Staats kassen zu den communlichen Bedürftnssen der Stadt Dresden zusammen, so wird man finden, daß dieselben ohngefähr «in Sechstheil des Ertrags der neuen Gewerbsteuer, und die Halste der Revenuen der gesammten Kammergüter in Anspruch nehs
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