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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 281. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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men würden, wenn keine Abminderung eintrate. So ist es erklärbar, daß alle reiche Privatleute, die nicht Lust haben, nach Vermögen zu geben, sich nach Dresden ziehen, um einen Freihafen zu finden, und die Provinz / wo sie bester angezogen werden müssen, von Capitalisten nach und nach ganz entvölkert wird. Dergleichen Leute, die in einer Provinzialstadt vielleicht jährlich 80 —100 Thlr. zu den Communallasten auförkngen i müßten, zahlen hier kaum 18 Thlr. zu diesen Zwecken. Aus allen diesen Gründen konnte sich die Deputation doch nicht be wogen finden, eine Mehrbewilligung, als in der 2. Kammer er folgt ist, zu empfehlen. v. .Carlowitz: Ich muß offen bekennen, daß, obgleich ich Dresden halb und halb meinen Geburtsort nenne, ich doch vollkommen den Ansichten der geehrten Deputation beipflichte. Man hat sich auf das besondere Verhaltniß Dresdens als Resi denz bezögen, allein da weise ich auf das Sprichwort hin: Es ist nun. einmal keine Rose ohne Dornen. — Der Hr. Bürgermei ster Hübler bezieht sich auf den wegen der Policei gefaßten Be schluß. Ich thue em Gleiches; denn wenn durch die Verminde rung der Almosenbeitrage das Geschäft der Policei schwieriger werden sollte, so wird dem eben durch die Bewilligung des für dieselbe bestimmten erhöhten Beitrags abgeholfen. Als Haupt motiv giebt die Deputation an, daß es ihr unbillig erscheint, die Contribuenten der ärmeren Gegenden anzustrengcn, und die der wohlhabendem zu unterstützen. Das ist auch meine vollkom menste Ueberzcugung, denn kn ärmern Gegenden entrichtet oft Mancher Steuern, welcher, wenn er sich in Dresden aufhielte, Percipient von Almosen sein würde. — Rur ein einziges Be denken , wenn auch nur ein untergeordnetes, hege ich gegen das Gutachten der Deputation. Letztere hat in die Elaste 8ul> o. alle diejenigen Posten stellen wollen, deren Qualität, Ursprung und Rechtstitel noch zur Zeit unbekannt sind. Wenn mir dieß nun zwar bei den meisten der in dieser Elaste vorkommenden Posten der Fall zu sein scheint, da sie sich ihrem Ursprünge nach wohl in frühe Zeiten verlieren möchten, so ist dieß doch bei den Posten unter Nr. 13. und 14. für die Correctionsanstalt auf dem neuen Anbaue nicht so, da dieses Institut erst feit einigen Jahren ins Leben getreten ist. Ich erbitte mir daher hierüber eine Auf klärung. Der känigl. Commissar Präsident v. Wietersheim: Diese kann ich dem geehrten Sprecher sogleich ertheilen. Für die Posten 13. und 14. besteht allerdings kein besonderer Nechtstitel, und solche werden daher nach der Classification der Deputation in deren Abtheilung a. gehören. Mit den vom Hm. Bürgermei ster Wehner beanstandeten 3000 Thlrn. hat cs die Bewandtniß, daß davon. 100 Klaftern Holz und 74 Tonnen Steinkohlen zu den Zwecken verwendet werden, die nach dem gestellten Amende ment in Wegfall kommen sollen. Dagegen machen 375 Klaftern Holz und 1215 Tonnen Steinkohlen das sogenannte Gnaden holz aus, welches der Landesherr in der Eigenschaft als Waldbe sitzer, seit undenklichen Zeiten, hauptsächlich zur Unterstützung der Hinterlassenen von Staats» rn und Milktairpersonen hat Verabreichen lassen. — Die Hau stäche anlangend , ist es aller dings eine schwere Aufgabe, eine Post zu rechtfertigen, die bloß eine Localunterstützung zu sein scheint, und bei welcher Jeder nur zu leicht an die vielleicht größere Noch in seinerHekmath denkt. Indessen belebt mich die Hoffnung, daß die Kammer auch hier sich von Einseitigkeiten, Parteiansicht und Befangenheit frei er halten wird, und dieß um so mehr, da jeder einzelne Ort der Re sidenz gerade hier gleichsam feindlich gegenüber zu stehen scheint. Wenn der Hr. Referent ein so trauriges Bild von dem hiesigen Armenwesen entworfen hat, so befindet er sich dabei wohl im Irrthum. Früher ist die Organisation allerdings schlecht gewe sen; man hat sie aber im 1.1787 auf eine Weise verbessert, welche damals Epoche in ganz Deutschland gemacht hat. Spa ter, als Hamburgs Beispiel, dem zuerst Leipzig gefolgt ist, den Grundsatz befestigt hat, daß die Armenversorgung von der Obrig keit und den Einwohnern gemeinschaftlich besorgt werden müsse, hat man auch hier im Jahre 1818 eine neue höchst zweckmäßige Einrichtung eintretrn lassen, die nach dem Jahre 1830 eine neue Umwandlung erfahren hat, an welcher die thätigsten und erfah rensten Männer Theil genommen. So ist denn die Einrichtung hier gewiß keine schlechte. — Um zu prüfen, wie sich die Bei träge der Ortsbewohner zu ihren Armenkassen gegen einander ver halten , habe ich mir von den Städten, wo mir dieß in der Kürze der Zeit möglich gewesen, einige Notizen zusammengestellt, wor aus sich denn eine merkwürdige Uebereinstimmung ergeben hat. In den kleineren Städten, von welchen ich mir Notizen ver schafft habe, namentlich in Auerbach, Reichenbach, Lommatzsch und Oelsnitz beträgt der Beitrag, wenn ich die ganze Ausgabe aufrechne, ungefähr Thlr. In den Mittlern Städten, na mentlich in Meißen, Großenhain und Plauen, stellt er sich un ter gleicher Voraussetzung auf etwa A Thlr., und in Chemnitz auf » Thlr., diesem letzten Satze ähnlich auch in Leipzig. In Dres den belauft er sich, wenn man die Beiträge aus Staatskassen und das, was zu besonder» Instituten gegeben wird, deren Zwecke an andern Orten meist aus den Armenkassen bestritten werden, — abrechnet, auf ebenfalls etwa H Thlr., wobei ich indessen allerdings das mit cknrechne, was Se. Majestät der Kö nig als Bewohner der Stadt aus der Civilliste beiträgt. Die Notizen des Hrn. Referenten dürften hiernach wohl noch einige Berichtigung verdienen, und man muß hauptsächlich erwä gen, daß wöhl an wenigen Orten so viele Privatwohllhätigkeits- anstalten angetroffen werden, als gerade hier. Leugnen mag ich indessen nicht, daß vielleicht eine noch etwas größere Ceytralisa- tion der zur Unterstützung der Armen bestimmten Mittel und Ver anstaltungen zu wünschen ist. — Was nun den Beitrag von 14,400 Thlr. insbesondere anlangt, so will ich gerade dessen Be trag nicht als den einzigen richtigen Maßstab attgeden, allein da für, daß irgend ein Beitrag gegeben werden müsse, sind unbe zweifelt Rechtsgründe vorhanden , und was die 2. Kammer be willigt hat, ist wohl das Allergeringste, was gegeben werden kann. Anlangend die Rechtsgründe, so entscheidet das Mand. von 1772, in welchem das Princkp der Localarmenversorgung vorherrscht, und dessen etwanige Dunkelheiten die Praxis erläu tert hat. Der Grund - und Gerichtsherr hat hiernach zur Local armenversorgung beizutragen. Namentlich ist dieß ganz unbe stritten der Fall, wenn er am Orte wohnt, und wenn er Gründ--
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