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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 281. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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stücke in der Gemeinde besitzt. Obgleich bei der Bereitwilligkeit der Gerichtsherren, zur Ortsarmenversorgung beizutragen, nur selten Entscheidungen nothwendig geworden, so sind dergleichen doch auch vorgekommen. Noch klarer ist der Fall, wenn Perso nen in Gebäuden, welche sich auf herrschaftlichem Grund und Boden befinden, verarmen, und dieser Fall tritt hier ein, da z. B, ganz Friedrichstadt auf dem Grund und Boden des Dstra- vorwerks angelegt ist. In ganz ähnlicher Maße äußert sich die Verbindlichkeit des Staates bei denen, die auf der Festung Kö nigstein oder in andern eximirten Platzen, z. B. den Zuchthäu sern, geboren werden, so lange diese keinem Communal-oder Armenverband angehören. Schon das Gesetz von 1772 legt ähnliche Pflichten moralischen Personen auf, und wenn es dabei des Staats selbst nicht gedenkt, so kommt dieß daher, weil es damals allerdings unerhört gewesen wäre, daß sich der Regent selbst Pflichten, für deren Erfüllung er sich Gott selbst verant wortlich gefühlt, durch geschriebene Gesetze aufgelegt hätte.— Außer diesen Rechtsgründen giebt es aber auch noch Gründe der Billigkeit. Die Verhältnisse der Residenz unterscheiden sich wesentlich von denen aller andern Städte, sie gewähren Vor theile und Nachthelle und schwer sind dieselben gegen einander abzuwiegen. Wenn es aber gewiß ist, daß Armuth nicht bloß aus körperlicher Krankheit und Schwache, sondern auch aus sittlichem Verderbnisse entsteht, so ist es wohl natürlich, daß die Zahl der Armen gerade hier, wo es so viele Gelegenheit zur Lü- derlichkeit, so viele Verbrecher gieht, wo über ein Drittheilder Armee garnisonirt, und wohin sich seit Abtragung der Festungs werke so sehr viele fremde Tagearbeiter gewandt haben, außeror dentlich groß ist. Ein großer Theil der abgegangenen Militairs, der Tagelöhner und vormaligen Sträflinge aber würde sich in dem Lande vertheilen und einzelnen Orten desselben zur Last fal len, wenn er nicht hier ausgenommen wäre. Endlich kommen beiden Eigenthümlichkeiten der hier vorliegenden Post noch all- gemeinereRücksichtender Parität und Würde des Staates kn Frage. Die frühere Freiheit der Regenten hat sich auf einem doppelten Wege, dem der Gnade und dem des Rechts geäußert, welche man freilich nicht immer genau genug getrennt hat. Re gierung und Stande sind gemeinschaftlich die Erben der früheren monarchischen Gewalt, und mit Rechten übernimmt man auch Pflichten und Rücksichten. Von dem Uebermaße der Gnade zur größten Strenge ist ein zu greller verletzender Absprung. Hu manität und Staatsklugheit gebieten, zumal in einem so sehr be völkerten Lande wie Sachsen-, die Armenversorgung zu einem Hauptgegenstande der öffentlichen Fürsorge zu machen, und ist dieß eine Pflicht, so steht es nicht zu verantworten, wenn man hier bloß finanziellen Rücksichten den Ausschlag geben läßt. Seer. Hartz: Ich finde mich weder von den Rechts- noch von den Billigkeitsgrünven überzeugt^ die zur Unterstützung der Fortgewährung der vollen 14,400 Thlr. angeführt worden sind. Wenn man zuvörderst anführt, daß der Staat als Gerichtsherr des amtlichen Bezirks beizutragen habe, so scheint man zu ver gessen , daß in diesem Bezirke such Personen wohnen, dir zur Ar menkasse beitragen, und daß der Fiscus als Gerichtsherr nur in dem Verhältnisse angezogen werden kann , in welchem die städti sche Kämmerei wegen des städtischen Gerichtsbezirks"beiträgt. Eben so wenig sind die Gründe der Billigkeit geeignet, eine so große Summe zu rechtfertigen, da hiesige Stadt, — wie man ihr auch gar nicht verdenken kann,--, in der RegelDürftige zu entfer nen sucht, wenn sonst die Umstände dazu geeignet sind, wie ich, und gewiß viele Anwesenden davon Beispiele anzuführen wissen. Muß ich mich demnach gegen die fortdauernde Bewilligung des vollen Postulats erklären, so scheint doch wieder so viel klar, daß irgend ein Beitrag gegeben werden muß. So wie die Sache jetzt steht, hat die Kammer nur die Wahl zwischen der Bewilligung des vollen Postulats und der gänzlichen Ablehnung, welche dis Deputation vorschlagt. Mir scheint ein Mittelweg der beste, uud ich erlaube mir hierzu einen Vorschlag zu machen, der sich in der Hauptsache dem Beschlüsse der 2. Kammer annähert. Es handelt sich zunächst um die von der Deputation in die Gasse s. gestellten Posten Nr. 1. 3. und 4, an zusammen 17,027 Thlr., diese will die Deputation auf das Jahr 1834 voll bewilligen, und ich bin damit einverstanden. Die 2. Kammer gesteht davon auf die Jahre 1835 und 1836 nur 6000 Thlr. zu. Ich lasse mir das für das Jahr 1835 gefallen, gebe aber zu bedenken, daß ein plötzlicher Ausfall von mehr als 17,000 Thlr. Dresden und seine Behörden iy die größte Verlegenheit bringen müßte. Deshalb wünsche ich die Abminderung nur nach und nach erfolgen zu las sen, und zwar dargestellt, daß sie im Jahre 1835 nur halb so groß werde als im Jahre 1836. Mein Antrag geht demnach dahin: „Man möge die von der Deputation unter a. versetzten Posten an zusammen 17,027 Thlr., im Jahre 1834 voll, an statt derselben aber im Jahre 1835 nur 11,000 Thlr., und im Jahre 1836 nur 6000 bewilligen." Mit dem, was die Depu tation wegen der Posten unter b. und p. beantragt hat, erkläre ich mich übrigens ganz einverstanden. Der Vorschlag des Sprechers wird hinreichend unterstützt. v. Großmann: Der Antrag des geehrten Hm. Secr. Hartz ist mir ganz aus der Seele gegriffen. Mir scheinen die Rechtsgründe der Deputation ebenfalls noch nicht widerlegt zu sein, und ich glaube, daß Dresden eben so gut wie jeder andere Ort seine Armen selbst unterhalten kann, wenn nur die ge jammte Bürgerschaft hinsichtlich der Beförderung des gemeinsa men Zwecks unter sich einig ist und mit vereinter Kraft dafür wirkt. Letzteres muß ich jedoch bezweifeln, nicht bloß darum, weil die katholische Gemeinde Dresdens keine Collccten zur Ar- menversorgung sammelt, deren Veranstaltung Se. königl.Hoh. selbst der Billigkeit gemäß fand, sondern vornehmlich darum, weil man oft die Klagen zu vernehmen hat, daß die katholische Kirche Dresdens zwar Armenfonds besitze, jedoch damit sehr geheim thue, und keinen Beitrag davon zur Armenversorgungs- Anstalt abliefere, obgleich alle Arme, ohne Rücksicht der Con- fession, von dieser empfangen. Und unwahrscheinlich ist nur das darum nicht, weil in der katholischen Kirche noch jetzt die alte, sonst auch in der protestantischen Kirche bestehende Sitte herrscht, daß die Armenversorgung von der Geistlichkeit ausgeht, was doch viel passender von Seiten der Stadtgemeine gesche hen dürfte. Ich spreche daher den Wunsch aus, daß, wenn
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