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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 281. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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die jeden Beschluß, jede Maßregel sorgsam nach Recht und Klugheit ermessen und abwägen muß, wenn nicht anders häufig deren Resultate erfolglos, ja nachteilig werden sollen. Allein ob es klug sei, der Stadt Dresden jede Skaatshilfe zur Armen versorgung zu verweigern, und sie dadurch zu nöthigen, gegen alle fremde Arme auch nur die Gründe deö strengen Rechtes gel tend zu machen, das muß ich bei den eigentümlichen Verhält nissen dieser Residenz ganz entschieden verneinen., Man be denke, welche Menge von Armen und Verdienstlvscn hier Arbeit, -Erwerb und Unterkommen finden, wie groß und zahlreich die Unterstützungen sind, die aus Privat- und öffentlichen Anstal ten den Hilflosen des ganzen Landes gewahrt werden, und wel che Störungen es herbeiführen wird, wenn durch eine Verwei gerung jener Zuschüsse, Dresden zu einem engherzigem Verfah ren genöthigt werden wollte. Wcnn im Laufe dieser Beratung mehrmals des neuen Hekmathsgeletzes erwähnt und davon eine günstige Gestaltung dieser Verhältnisse erwartet wurde, so vermag ich daraus ein solches Resultat nicht zu erwarten. Es wird dieses neue Gesetz, nach Maßgabe der darüber bereits abgegebenen ständischen Er klärung, zunächst auf dem Grundsätze beruhen, daß jeder In länder seinen Aufenthalt im ganzen Lande nach Willkühr wäh len, und so lange nicht auögcwiesen und in seine Heimat ver wiesen werden kann, als er die öffentliche Unterstützung nicht in Anspruch nimmt. Die daraus für die hiesige Armenversorgung hervorgehenden Resultate können doppelter Art sein; entweder werden hier ferner, wie zeither, eine Menge Bedürftiger Privat unterstützungen erhalten und damit, so wie mit einem kleinen Arbeitsertrag, ihre Existenz zu fristen vermögen, oder.es wird diese Privatunterstützung allen Fremden verweigert, und diese bei dem ersten Anspruch an öffentliches Almosen, aus Dresden verwiesen werden. Daß letzteres geschehen wird, wenn der Residenz, im Widerspruch mit dem langjährig beobachteten Verfahren, alle Beihilfe aus Staatskassen genommen werden sollte, laßt sich mit Bestimmtheit erwarten, und daß daraus, wenn dann Hunderte Arbeitsloser und Hilfsbedürftiger aus Dresden weg in ihre Heimath verwiesen werden, für letztere eine l weit größere Last entspringen wird, als jene Verwilligung mit sich führen würde, das wird die einfache Thatfache lehren, daß« zu einer Summe von 6600 Thlr., um die es sich hier Zunächst! handelt, der Kopf durchschnittlich einen Pfennig beiträgt, wäh rend die Unterbringung eines Verarmten oder Arbeitslosen in kleinen Communen allemal mit vielfachen Schwierigkeiten ver bunden ist. Genießt Dresden durch den Zusammenfluß von Fremden allerdings vieler Vorthul:, so darf cs nicht unbeachtet bleiben, daß der dadurch hcrbeigezogene Rcrchthum fremden Geldes, dem ganzen Lande durch vermehrte Consumtion unserer Fabrik - und Ackerbauproducte zu Gute geht, daß Dresden zu den indirrcten Abgaben verhältnißmaßig weit mehr als das übrige Land bei tragt, und daß eben diese Eigcnthümlichkeiten auch für viele Bewohner der Residenz, durch Theurung aller Lebensbedürf nisse, sehr nachtheilig wirken. Wird es sich nach Maßgabe des von dem Herrn Präsident v. Wietersheim und mir Gesagten, nicht verkennen lassen, daß Gründe des Rechtes und der Politik, einen Beitrag des Staats zur Armcnversorgung der Residenz ganz entschieden erheischen, und ist die Regierung nicht abgeneigt, auf das Amendement des Herrn Secr. Hartz cinzugehen, so glaube ich auch dessen Annahme einer verehrten Kammer um so zuversichtlicher empfeh len zu können, als dadurch vom seitherigen Verhaltniß, auf Vesten neue Gestaltung, ein angemessener Uebcrgang erhalten werden würde. Bürgermeister Wehner: Die von mehreren Sprechern und dem Hrn. Regierungscommissar aufgestellten Gründe, welche die Bewilligung für die Dresdner Armenvcrsorgung unterstützen sollen, haben mich keineswegs von dem Gegentheil meiner frü her ausgesprochenen Ansichten überzeugt. Man beruft sich auf Humanität und Liberalität. Allein gegenwärtig, wo es sich nicht von der Versorgung der Armen, welche hilflos bleiben müssen, sondern Nur darum handelt: Ob eine Verbindlichkeit, welche der Stadt Dresden obliegt, von ihr ab und auf andere Staatsbürger gewälzt werden soll; kann weder von Humani tät noch von Liberalität die Rede fein, sondern von der Pflicht, und ich würde es als Vertreter des Landes unmöglich mit meinem Gewissen vereinbaren können, Summen für Dresden aus der Staatskasse zu bewilligen,- welche nicht rechtlich begründet sind. Wenn ich dem Dcputationsgutachten, welches die Bewilligung von 23,093 Thlr. 19 Gr. 3 Pf. für das Zahr 1834 in Vorschlag bringt,- beitrete, so geschieht es blos darum, weil Dresden diese große Summe zeither genossen und die sofortige Entzie hung im Laufe des Jahres die Verhältnisse dieser Stadt zu sehr stören möchte. Hierauf wird I) dem Gutachten der Deputation gemäß, die Summe von 23,093 Thlr. 19 Gr. 2 Pf. für das Jahr 1834 einstimmig bewilligt. 2) Der Wehnersche Antrag mit 19 gegen 8 Stimmen genehmig et. 3) Das Deputationsgut achten über die Posten unter der Elaste g., welches auf deren Nichtbewilligung geht, vorbehaltlich des Hartzischen Antrags mit 24 gegen 3 Stimmen angenommen. 4) Der Hartzische Antrag wird mit 15gegen 12 Stimmen abgeworfen. Die Behauptung, daß die Bewohner von Dresden wenig und weniger als andere Städte für ihre Armenvcrsorgung be zahlten , kann ich nach Maßgabe der darüber vorliegenden That- sachen für irrig erklären, da der Gesammtaufwand in einem Jahre für Arme und Hilfsbedürftige aller Art, wie er durch öffentliche und Privatwohlthatigkeit aufgebracht wurde, die große Summe von 119,562 Thlr., somit nach Abzug des Staatsbeitrags pro Kopf durchschnittlich 1 Thlr. 16 Gr., ge wiß mehr als an allen andern Punkten des Landes, betragt. Demnächst richtet v. Carlowitz, da über die Posten un ter a. bereits entschieden sei, seinen Antrag dahin: „Die Posten unter 13. und 14. für die Corrcctionsan statt auf dem neuen An baue für 1835 und 1836 in Wegfall zu bringen, und nicht zu bewilligen."
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