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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 281. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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Dieser Vorschlag findet einstimmige Genehmi gung. — Es werden hierauf einstimmig bewilligt: 1) die von der Deputation unter Elaste b. zufammengestellten Posten Nr. 5, 8.9.11.12. und 18. 2) Die von der Deputation unter Elaste c. zufammengestellten Posten Nr. 6. 7. 10. 15. 16. und 17., und zwar letztere auf das 1.1835 u. 1836 transitorisch unter Bei fügung des Wehnrrschen Antrags. 3) Findet auch der Vor schlag der Deputation, den S. 61. ihres Berichts ent haltenen Antrag in die Schrift aufzunehmen, einstimmige Annahme. Die Sitzung wird nun halb 3 Uhr geschlossen, Dreihundert und dreizehnte öffentliche Sitzung der zweiten Kammer, am 12. September 1834. Fortsetzung der spcciellen Berathung des Entwurfes eines Gesetzes über die Volksschulen. Die Sitzung beginnt nach halb 10 Uhr mit Verlesung des Protokolls der vorhergehenden; es wird genehmigt und von den Abgg.Rost und Gruner mitunrerzrichnet. Auf der Registrande war eingetragen: Der Abg. Scholze bittet um Verlängerung seines Urlaubs auf 2 Monate; wird bewilligt. Abg. Seer. Bergmann verliest hierauf die ständische Schrift in Betreff des Antrags Elterleins; man findet dabei nichts zu erinnern, und sie wird also sofort genehmigt. Die Lagsordnung betrifft die fortgesetzte Berathung des Entwurfs eines Volksschulgesetzes. Referent, Abg. y. Friesen öcgiebt sich auf die Redner bühne und verliest §. 47. Les Inhaltes; (Ernennungs- und Besetzungsrecht.) Hinsichtlich des Er- nennungs - und Besetzungsrechtes bei schon bestehenden Schul lehrerstellen verbleibt es bei derzeilherigcnVerfassung, jedoch, was die Schulgemeinden betrifft, welchen zeither-die Auswahl und Annahme ihrer Kinderlehrer gestattet war, in der Maße, daß für dieselben die fragliche Ernennung durch den für ihren Schulbezirk eingesetzten Schulvorstand geschehen muß. Die Kreisdirectionen werden denjenigen Collatoren, und Schulvorständen, betten es in vorkommenden Ernennungsfällen an hinlänglicher Bekannt schaft mit geeigneten Competenten fehlen sollte, auf deren Verlan gen durch zweckmäßige Vorschläge entgegen Zu kommen immer be reit sein- Das Deputationsgutachten hierzu lautet: Im tz. 47. dürfte der 2te Satz, da er keine Anordnung ent hält, und Vorschläge bei Stellen-Besetzungen auf geschehenes Ansuchen derer, welche eigentlich das Recht zur Vocirung haben, im freien Willen der Behörden beruhen, nicht in Has Gesetz gehö ren und daher wegzulaffen sein- Abg- Axt bemerkt in Bezug auf den 1. Satz, daß die Function eines Schulvorstandes als die allerwichtigste erscheine, da er namentlich bei der Wahl der Lehrer concmriren solle, und man nun nicht wisse, wie er Zusammengesetzt werbe, so sei er (der Sprecher) genothigt, dagegen Zu stimmen. Der 2. Punct fei dagegen von der Art, wie ihm schon mehrere vorgekommen seien, die man weggelassen habe. Er finde ihn nicht überflüssig und auch nicht schädlich, und da Gründe dafür sprächen, so erkläre er sich für den Gesetzentwurf. Es scheine dabei die Ab sicht zu sein, daß diese Behörde immer mit einer gewissen An zahl von tauglichen Subjecten bekannt sei. Abg. Clauß: Einverstanden sei er mit Weglassung des zweiten Satzes; in einem dem letzten Sprecher entgegengesetz ten Sinne würde er aber auch ein Bedenken haben, die Bestim mung des ersten Satzes, betreffend die Ernennung der Kinder lehrer, welche gewissen Gemeinden bisher zuftan'o, durch den für ihren Schulbezirk eingesetzten Schulvorstand, ausgenommen zu sehen, wenn er nicht der sichern Erwartung wäre, daß der Schul vorstand, so wie es der Deputationsbericht begutachte, der Ge- meindevorstand sein werde. Ware dieß zweifelhaft, dann müßte er wünschen, daß hierüber jetzt noch nicht entschieden würde. Bestimmt sei durch Z. 46. über die Vorbereitung und Prüfung der Schulamtscandidaten; negativ stehe demnach die Bedingung der Annahme fest— man wisse, daß derjenige nicht gewählt wer den dürfe, der die Wahlfähigkeirsprüfung nicht wohl bestanden hat; unter den Wohlbestandenen aber müsse nun nach seiner Ueberzeugung, zum Besten des Volksschuluntcrrichtes selbst, der Gemeinde durch ihre Behörde möglichst freie .Wahl gelassen werden. Der Präsident fragt, ob die Kammer mit dem ersten Satze, wie er im Gesetzentwürfe enthalten sei, einvcrstanoen sich erkläre? Sie wird gegen 2 Stimmen bejaht, und eben so die Frage: Soll der 2. Satz in Wegfall kommen? mit Aus schluß von 6 Stimmen mit Ja beantwortet. §.48.: (Nicht Zu gestattende Contraete.), Ernennungen auf Kündi gung find nur bei außerordentlichen Hilfslehrerstellen, Contraete aber mit Schullehrern auf gewisse Zeit gar nicht gestattet. Die Deputation bemerkt: Die Deputation fand bei §. 48. gegen das unbedingte Verbieten der Contraete mit Schullehrern auf gewisse Zeit das Bedenken, daß dadurch auch jede Regulirung des Dicnsteinkom- mens verboten werden würde, weil auch diese auf gewisse Zeit, nämlich auf die Dauer des Dienstes geschieht, und man glaubte daher, daß folgende Fassung zu empfehlen sein dürfte: „Ernen nungen auf Kündigung sind nur bei außerordentlichen Hilfsleh rern, bei ständigen Schullehrern hingegen auf keine Weise gestattet." Abg. Richter (aus Zwickau) beantragt, zu setzen: „Die Ernennung und Kündigung sind allen Gemeinden, welche das Gesetz zur.Besetzung der Schulämter ermächtigt, gestattet." Er motivirt diesen Antrag dadurch, daß er sagt, er gehe von der einfachen Ansicht aus, daß dem Kinde die erste Rücksicht gebühre, dem Lehrer in Betreff seiner Subsistenz nur die zweite. Sei es wirklich der ernstliche Wunsch derer, welche für das Schulwesen sorgen wollten, daß es gedeihe, daß die Ausmer zung schlechter Schullehrer erfolge, so sei lediglich darauf Zu sehen, daß unter allen Umständen die besten und geschicktesten Lehrer angestellt würden, und nun dünke ihm, daß dieses Ziel auf keine bessere Weise erreicht werden könne, als wenn denen, welchen das Recht verfassungsmäßig zußehe, auch der freieste Wille gelassen werde, die Schulämter mit solchen Subjecten zu besetzen, welche ihnen als die tauglichsten erschienen, dann über auch das Personal zu wechseln, so oft es die Umstände rrfor-
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