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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 267. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-08-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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B.rühigung dienen kann; glaube jedoch,daß erunnöthig iff, wril daö Wesentliche des Verhältnisses zwischen dem Krkegsmi-i nister und dem Commandirenden auf der Verfassung beruht, und deshalb durch keine Verordnung und kein Regulativ alten'rt Werden kann. Seer. Hartz: Ich finde mich weder widerlegt noch beru higt. Der Gegenstand, der hier zur Sprache gebracht wor den, ist von der Art, daß er sehr leicht noch mehrere Bedenken und Anträge Hervorrufen kann, und hat die Regierung wirklich nicht die Absicht, jene zu ändern, so wird Alles am besten zu beseitigen sein, wenn sie ihnen ohne Weiteres die Kraft eines nur. mit ständischer Zustimmung abzuändrrvdm Gesetzes giebt. Prinz Johann: Das Regulativ enthält mehrere Gegen stände, welche eine Abänderung erheischen, und sonach auch ohne alle materielle Veränderung eine andere Stellung der be treffenden tztz. herbeiführen können. v. Deutrich: Die erwähntenBedenkm dürsten sich wohl erledigen, wenn man den Inhalt der ZZ. 5. und 6., welche doch eigentlich die Hauptsache enthalten — denn das Uebrige ist ledig lich Sache der Verwaltung —- Wort für Wort in den zu stellen den Antrag aufnehmen und daher statt der Worte: „Diese Bestimmungen" bis „zum Kriegsminister betreffen" setzen woll te: „die jetzt bestehenden Bestimmungen, nach welchen alle Be fehle des Königs, und des Prinzen Mitregenten (§. 5.) ausgefer tigt werden können, auch alle an den König rc. (Z. 6.) gebracht werden rc»". Prinz Johann: Hiermit bin ich einverstanden, sofern nur aus H. 6. das Wort „Meldungen" wegfallt, da ganz unbe- . deutende mündliche Meldungen vorkommen können, welche doch auch der Commandirende selbst machen darf. Staatsminister v. Zez schwitz und Seer. Hartz erklären sich hiermit einverstanden. Der Antrag der Deputation wird nun in Gemäßheit des Deutrichschrn Vorschlags und unter Beachtung der Bemer kung des Prinzen Johann einstimmig genehmigt. . Die poflulirte Summe wird ebenfalls, jedoch unter Vorbe halt der Abstimmung über den Carlowitzischen Antrag mit 29 gegen 1 Stimme, und hierauf der Carlowitzische Antrag selbst mit 16 gegen 14 Stimmen genehmiget, so daß nun die be willigte Summe 9674 Thlr. 18 Gr. beträgt. Referent fahrt im Berichte zu lesen also sott: b) l5,074Lhlr. 3 Gr. für die Brigadestabe, (s. Nr. 362. d, Bl. S. 3693.) Unter der Voraussetzung, daß E. hohe Kammer den beim letzten Postulat von der Deputation gestellten Antrag genehmigt, kann allerdings von einer MehrbewWgung für die Brigadestabe nicht die Rede sein. Indessen haben sich auch Stim? men erhoben, welche die Brigadiers für überflüssig halten, minde? stens die gesammte Infanterie in eine Brigade vereinigt wissen wollen. Hiergegen scheint zu sprechen die in allen deutschen, ja den meisten europäischen Staaten eingeführte Heeresbildung, nicht minder das Unbeholfene, welches eine Brigade von 12 bis 15 Ba taillons schon beim Zusammenziehen im Frieden darbieten würde, und die Unmöglichkeit, eine solche Eintheillmg im Kriege bestehen zu lassen, wornach für die vacanten Functionen, wenn der wahre Gebrauch eintritt, wohl Personen ernannt, ihnen aber weder die Sicherheit zu Ausfüllung ihres wichtigen Postens, noch das Zu trauen ihrer Untergebenen mitgetheilt werden kann. Zweifelhaft möchte es auch allemal bleiben, ob eine derartige Formirung mit der Bundespflicht übereinstimmt, da der 24. §. derKriegsverfas- fung des deutschen Bundes von Sachsen 2 Brigaden, der 44. für jede Brigade 1 General verlangt, dec 30. Z. aber, welcher fest setzt, was im Frieden auf Zeit beurlaubt werden darf, ganz unbezweifelt nur von Unterofflcieren und Gemeinen spricht, folg lich alle Öfsiciere des Contingents und mithin auch die wichtigen Glieder des Bundeshreres, die Generale, fortwährend activ oder präsent gehalten werden sollen. — Demnach trägt die Deputa tion auf Bewilligung von 15,074 Thlrn. 3 Gr. für die Brigade stäbe an. v) 5908 Thlr. für die Königl. General- und Flügel-Adju tanten und den Adjutanten des Prinzen Johann, Königl. Ho heit (s. a. a. O.). Durch die in Beziehung auf die Dienst verhältnisse des commandirenden Generals gegebene Erklärung stellt eS sich heraus, daß Se. Königl. Majestät und Se. Königl. Hoheit der Prinz Mktregent Chefs der Armee sind, wonach es kein Bedenken finden wird, Deren Adjutanten, gleich denen bei der übrigen Generalität angestellten, zu salariren und also der 2. Kammer jn der Bewilligung von 5908 Thlrn. bekzustimmen. ä) 4970 Thlr. für das Kriegsgerichts - Collegium (s. a. a. O.) werden im Bericht jenseitiger Deputation in Auf rechnung gebracht , da im Budjet der laufenden Finanzperiode ein Mehreres nicht verlangt wird. — Durch die Discussion in der 2. Kammer über den fraglichen Gegenstand, stellt sich die Sache indessen auf folgende Weise dar: Gleichzeitig mit Eintritt der Ci- vil-Mittelinstanzen wird eine Reorganisation derMilitair-Justiz- behörden beabsichtigt, ein Stabskriegsgericht und ein Dberkriegs- grricht gebildet und durch diese Umformung an dem bisherigen Gesammtaufwand für das Militairjustizwesen 5000Thlr. erspart. Zu enge würbe also der Begriff gefaßt sein, wollte man anneh men, daß diese Summe allein beim Etat des Kriegsgerichts-Col- legii erspart und Vie im nächsten Postulat für's Gouvernements-; Kriegsgerichts-Personal vorkommenden Ansätze ebenfalls in Weg fall, gebracht werden könnten: Es würden demnach, da bei der Hauptüberficht der 2. Kammer sub(7). S.IO.Uost.XIllll. Rück sicht auf den Mehrbedarf für's Jahr 1834 nicht genommen wor den ist, hier 4970 Thlr. als bleibende Etatssumme, 5000 Thlr. aber ein für allemal zu bewilligen sein. Sämmtliche sud b. v.ck. postulirtenSummen werden ein stimmig bewilligt. Im Deputationsberichte heißt es ferner: e) 1) 8854 Thlr. für das Gouvernement von Dres den (s. a. a. §>.). Von diesem Postulat hat die jenseitige Kammer in Uebereinstimmung mit ihrer Deputation 1200Thlr., oder den Gehalt des Gouvernements-Adjutanten in Abzug ge bracht, indem dieser Posten entbehrlich, auch vor der Hand nicht besetzt sei. Die Deputation stimmt hiermit vollkommen überein, nicht so aber mit dem beschlossenen Wegfall von 144 Thlrn. Mieth- zinsen an das Kjrchenararium zu Neustadt in Rücksicht der ordon- nanzmäßigen Verbindlichkeit der Stadt, dem Militair die kirchli chen Raume unentgeldlich zu verschaffen; indem dieser Zins nicht sowohl für die gewöhnliche Garnison von Dresden, als bezüglich der Militajr-Bildungsanstalten und der Cavalerie, welche letztere aufzunehmen Dresden nicht verbunden ist, verabreicht wird, der Wegfall auch zur Folge haben dürfte, daß mehrere entfernt gele gene Kirchen angenommen werden müßten, was sowohl dem Dienst nachtheilige Störungen, als seltenem Besuch des Gottes dienstes bewirken würde. — Hier sieht die Deputation sich noch zu dem Wunsche veranlaßt, es möge Er. hohen Kammer gefällig sein, darauf anzutragen, daß „bei eintretender Veränderung mit der Person des vermaligen Gouverneurs diese Stelle nicht wieder
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