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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 313. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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iS' kung'der..Fr,eihrit.-,herbeiführe.-, Mas Beispiel Pes Bruders, der nach Amerika gehen wolle, passe nicht auf das, , was er gesagt; denn der Sohn werde nicht leicht zurückkommm, wenn er ver wildert sei. Was von der Verfassungsurkunde gesagt worden, gehe nicht auf die Kinder, sondern auf die Staatsbürger; und was in Betreff der Kinder einer andern Conftssion gesagt wor den, so werde dis Mssichtde'i Kinder demjenftitigenSeelsor- ger obliegen. Er.habe'Delegenhestgehabt, '.mit'Delyeiydmzu sprechen, welche für die Aufnahme solcher verwahrlosten Kinder m eins Besserungsanstalt zu sorgen hatten, und welche ihm die» ftn Uebelstand geschildert hatten , und wolle man nicht darauf schm, so wisse er nicht, wohin es'führen soll. Staatsmimster O. Müller: Es sind allerdings betrü» Lende Erfahrungen bisher in dieser Beziehung gemacht worden, i Schon seit 30 Zähren hat die Gesetzgebung dahin gestrebt, die sem Uebelsto.ndo abzuhelftn. Zn den Generalien von 1805, 11808 und 1811 hat man eine dießfallsige Bestimmung aufge- ! MMmen, welche im Wesentlichen mit dem übereinstimmend ist, j waS der gegenwärtige Gesetzentwurf enthalt,, nur daß man hier i^sch eine Bestimmung'm Bezug auf das Mer hinzufügen zu gig machen, und cs sci ost recht gut, wmn schlecht gkartM Kinder vermiethet würden. , Abg. a. d. Winkel erklärt sich gegen das Arische MW dement und findet darin eine große Uligln'chheit und Ungerech tigkeit. Er habe zwar nichts dagegen, fahrt er fort, wenn man im Gelch-ge eine gewisse Einrichtung traft, haß die Kinder — - u--- ----- , allerdings in ersterer Beziehung Gefahr vorhanden sei, gestehe «r zu, um aber aus diesem Conflicte herauszukommen , halte er für das Beste, sich für den Gesetzentwurf zu erklären. Abg.Axtr:K^begreift..sikchk,^«ie man,, da.'man.sich für . ... . . sein Prineip entschieden, doch das, was er aüfgestellk , habe, großer Arnmkh ihrer Aeltern vermischet werden müßten, und nicht paffend finden könne. ^LSenn man den Zweck wolle,'müsse War in einem Orte, welcher nur einige Hundert Schritte außer - man auch die Mittel wollen; und er müsse darauf aufmerksam Landessei, so müsse er gestehen, daß dieses ÄmMement mit machen, daß ihm Fälle vorgekommen seien, wo solche Knaben den Grundsätzen.der Verfassungs^rkunde ..selbst nicht vereinbar mehrere Jahre hindurch dem'Anterricht entzogen worden und lich sei/ wornach jeder ftimn'Beruf frei wählen köstne, und > verwildert zurückgrkommen' seien. - Uehrigsns hahe er seinen selbst fteier Abzug gestattetsseü Ferner,. wenn er den Fall de- Antrag nicht in Bezug äüf die Religion allein gestellt, sondern Mnkiss ein Kind katholischer;Confessio» sei in, einem sächsischen im Allgemeinen, und deswegen auch auf "alle Grenzen aus- Orte, «»'keine katholische Schule sich befinde, Gbiete sich nun gedehnt. - 8. ' . -'-.-E' 8. - «die Gelegenheit dar, .das Kind in einem katholischen Lande dre- Abg. sr o u x findet das' Amendement nur auf die Grenze MNMdVm Unterricht seiner Conftssion mit genießen W lassen, anwendbar, welche gegen Böhmen geht, da , an den andern wolle man das durch drctatonsche Gesetze abschnewen. Grenzen Schulen sich befänden, welche , so viel ihm bekannt,' ? Es wurde also drefts Amendement nur eme Beschränkung der »insehr gutem Zustande seien, und er sehe keinen Grund ein, Z«ihüt herbeiführen, und nur m emzelnen Fallen anw-nd- «amm, wenn es einmül^Zlaubt -fti, Kind«j«>-rmietz^ bÄ schr.MM es;,metstenth«lö keme Anwendung finden dießKickt in einem DM über der.Grellzs stattsinden solle. ikönnte. .. . - . ' Mg. 'S-ö ch ß e macht, dagegew hm'Grund geltend,W KsMM man in einem solchen Falle nicht wisse, ob die auswärtige Äe- 1^' ',1^ - ^usse fr-allrrdichs hrmerken» Hörde eine solche Controle, wie unsere Geschßeöung vorschreibe, s ünfer.gan^^Staüssleben nqch'thetltg str, ckdem meß Beschrm»- üusübe, so daß die Kinder bis''Zum 14. Zahxs in der Reli- r kungMKe.lhrst.-,herbktfuhre.-. ^Mas Br.ispul he^.Bruders,^ « gion und den Elementavgegenständev. unterrichtet würden, und j er stimmt daher dem Uxllschen Amendement bei. ... > . ! Abg. Eise nI u ck erklärt sich gegen.beide Amendements, und äußert: Was bas Sachßische 3smsndsMM,t beträfe,, so ge» . stehe er zu, daß es nichk.dchngcnd nothwmbig gewesen sei, .ün das Gesetz die Bestimmung Mszunchmm, daß Kinder vor dem 10. Lebensjahre.nichts vermiethet wer,den könnten;..Kinder in den Schuljahren so.lstsn ug der.Megel.nicht vermiethet werden, . und es sei sehr zu wünschen, daß diese Regel ftststehe; sie Habs auch bisher gegolten. Bei fier Gesindeorvnung str gleichfalls der Grundsatz befolgt, und darauf angetmgm worden, daß in dem Dienstbuchs die Confirmstion bemerkt werde. Nun sei eine Ausnahme wegen große!? Asmuth und anderer düngender c Nothfällx statuirt wordsn. Darüber Habs sich gegenwärtig ein Bedenken erhoben, indem man sine größere Freiheit in dieser Beziehung wünsche, die VerMctlMg jedoch vor dem 10. Le bensjahre nicht emtretm lassen wolle. Bor dem 10. Lebens jahrs werde aber eine Mrmiethung auch kaum eintreten, bloß .her Gänsemädchen, Md. er glaube, wenn-die GeKiWMrmg' ganz iveWe-liebe» kläre, würde es keinen Nachtheil gehabt H müssen'geglaubt'hat. Man' hat diese'Sache auf das Ermessen . haben z-'kvolle man sie ober jetzt «eggenommen wissen, so müsse des. SchulsorKand.es gestellt, und es scheint auch Ließ das An- ' ' ' gemefi 52tz8 nran eine» ousre'lchendMGMnd jdazfi haben, und der könne nm darin liegen , daß man glaube, 'Kinder könnten, ihrer geistigen Ausbildung unbeschqdrt^voxdfmstsi.Lahke vermiethet zverden, u.ttd .dümir. könne .er sich nicht einverstehen. Was daS Amende ment des Abg^Axt anlange, so. beträfe es eine Beschränkung !.dk,r-Freiheit, und.i» deMegel könne t»ay.qnuehmen., daß,«ne nicht nach Böhmen verwiesen und. dort Ihrer, vaterländischen s'Mschränkung dsr Freiheit nur Mchtheklig wiche. „'DerMtrag- Religion abwendig gemacht würden, man habe aber noch all- steller habe sich auf eincn fpeciellen Fast,,bezogen, und er woste dere Grenzen, und.es-,entstehe eine große Ungleichheit. Daß s denn'auch einen anführen. .Gesetzt .er Habe.einen Müder, der' " l-Mch Amerika,ginge, ...und. ex.«-,streun, seinen Sohn dahin ver- miethen/ , so dürfte, er das nach , dem Axr'schen Amendement nicht, Wenn er ferner nehme, wie coupirt die.GrenztN seien, und wie häufig der Fast eintreten könne, daß Kinder wegen > zwar in einem Orte, welcher nur einige Hundert Schritte außer
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