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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 301. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-08-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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Art und Weise, wie er zu ertheilm, wird er nur. zweckmäßig erlheitt ," nicht zu beschränken s!!. Nichts desto weniger kann ich die Besorgniß nicht unterdrücken, eS werde.die gesetzlich aus gesprochene Erlaubniß, daß der Einzelne fchulgeldfrei sei, wenn er seinen Kindern in oder außer dem Hause Privatunterricht er- theilen läßt, zu großen Mißbrauchen führen, die Handhabung der Disciplin hindern und die Schulkassen benachtheiligen, was ganz besonders von den Städten gilt. So Mancher wird, bei der geringsten vermeintlichen Unzufriedenheit mit dem Lehrer oder den Leistungen der Schule, die er nach den Fortschritten und Aussagen seines Kindes bemißt, es der Schule, unter dem Vorgeben, ihm Privatunterricht ertheilen zu lassen, entnehmen, und schwer wird es ost sein, zu beurtheilen, ob der Unterricht, der an die Stelle der Schule treten'soll, ein geeigneter sei. Denke ich mir nun Städte, welche mit aller Aufopferung neue Volksschulen erbauen, selbige auch zeitgemäß einrichten und da bei die Zahl der schulfähigen Kinder beachten, so sollte doch auch dann auf die Einnahme des Schulgeldes gerechnet werden kön nen, und wenigstens nur Privatunterricht durch einen besondern Hauslehrer nachgelassen werden, nicht zu gedenken, daß der öffentliche Schulunterricht selbst als ein gutes äußeres Bildungs mittel anzusehen ist. Wo sich eine gut eingerichtete Bürger schule befindet, die auch die gerechten Ansprüche der gebildeten Stände befriediget, da müßten, wie ich glaube, nebenbei durch aus keine Privatinstitute, welche die öffentliche Schule ersetzen wollen, bestehen. — Ein höchst wichtiges Capitel bei dem Schulunterrichte bilden ferner die Versäumnisse, deren Beur- theilung und Ahndung, wobei sich die Schulinspectionen nicht selten in der größten Verlegenheit befinden, um weder durch un zeitige Gelindigkeit der Schule zu schaden, noch durch schonungs lose Härte Widerwillen und Spannung zwischen den Lettern und dem Lehrer herbeizuführen. Wohlmeinend ist zwar der Gesetzentwurf (§. 66.) hierunter weiter gegangen, als das frü here Gesetz. Allein die Zahl gegründeter und billig zu beach tender Hindernisse, besonders während der rauhern Jahreszeiten, ließe sich leicht um das Doppelte vermehren. Auf einem im Winter wenig oder gar nicht begangenen Wege, der nur eine Viertelstunde lang ist, können Kinder weit leichter verunglücken, als wenn sie eine halbe Stunde und weiter gehen müssen , zum Schulorte aber ein frequenter Weg, eine Chaussee führt. Es zieht arme Aeltern, die, bei dem besten Willen, ihre Kinder nicht einmal nothdürftig bekleiden können, freilich auch solche, die es zur Noth könnten, aber nicht thun. Ich erinnere mich einzelner Winter, wo zu halben Monaten Kinder, ohne die offenbarste Lebensgefahr, besonders in den gebirgigen Dörfern, zur Schule nicht gesendet werden konnten. Wer mag nun, wenn später die Versäumnißlisten ekngehen, jeden einzelnen Fall, wie er wirklich ist, beurtheilen? Das eigne Vatergefühl sträubt sich ost, da noch gesetzliche Strafen zu verhängen, wo map die Leute bemitleiden und ihnen noch etwas dazu geben möchte. Daher lassen sich auch hier kaum ganz specielle Vorschriften geben; man muß hier zunächst das Pflichtmäßige Ermessen, der Schulinspec- tion eintreten lassen, und daher scheint mir, will man nicht noch Mehr Ausnahmen festsetzen, die von der Deputation vorgeschla- gene allgemeinere Fassung des betreffenden so wie die Herab setzung der Strafen, den Vorzug zu verdienen. Die Haupt sache beruhet auch Hier auf der Individualität deS Schulinfpec- tvrs, er wird durch wohlwollende Vorstellungen, möglichste Schonung und dadurch, daß er die Leute von der Nothwcndig- kcit und Nützlichkeit eines geordneten Schulunterrichts zu über zeugen sucht, ungleich mehr nützen, als durch Strafen, welche nur bei Böswilligen nicht umgangen werden können; auch hoffe ich hierunter viel von einer geeigneten Wirksamkeit der Ortsschul vorstande, im Einvernehmen mit den Schulinspectionen, was den letzteren allein zu erreichen bisher unmöglich wat. Zu Abschnitt VI. scheinen mir die Vorschläge der geehrten Deputation in der Hauptsache zur Annahme empfehlungswerth. Endlich habe ich aber noch — man wolle mich deshalb nicht des Separatismus anklagen — kürzlich das Wort für einen Theil der Bewohner der Lausitz und ihrer angrenzenden Nach barn , die Wenden, zu nehmen. Der Gegenstand betrifft die Beibehaltung der wendischen Sprache in ihren Schulen, und muß daher, da er ein allgemeiner ist, auch hier im Allgemeinen erwähnt werden. In den Motiven zu dem Gesetze zu tz. I—3. wird gesagt: Was die Schulen evangelisch-wendischer Paro- chien in der Oberlausitz und im Amte Stolpen betrifft, so ist de ren in dem Gesetzentwürfe nicht besonders gedacht worden, da mit nicht über die Nothwendigkeit des hauptsächlich in deut scher Sprache darin zu ertheilenden Unterrichts bei den betreffen den Gemeinden Zweifel erregt würden, und spater wird des allgemeineren Gebrauchs deutscher Bücher in wendi schen Schulen gedacht. Hieraus hat der größte Theil der pro testantischen Geistlichen wendischer Pflege, ja, ein großer Theil ihrer Kirchkinder, die Besorgniß geschöpft, es gehe darauf um, die wendische Sprache, die doch bei dem Religionsunterrichte unbedingt, auch, wo die Kinder noch zu wenig deutsch könnten, neben der deutschen, bei andern Lehrgegenständen beibehalten werden müsse, indirekt zu verbieten, oder sie wohl ganz auszu rotten, und sie haben es daher, in treuer Fürsorge für die ihnen anvertrauten wendischen Gemeinden, für ihre Pflicht gehalten, eine Petition an die hohe Kammer zu richten, worin sie um Sicherstellung der wendischen Sprache in obiger Maße dringend bitten. Erst heut ist mir diese Petition, mit dem Wunsche, sie bei der hohen Kammer zu bevorworten, zugegangen, und es sei mir daher, ohne daß ich dadurch der geehrten Deputation, an welche sie überwiesen worden ist, vorzugreifen beabsich tige, vergönnt, die Momente, auf welche sie sich stützt, kürzlich zu berühren. Sie rechtfertigen ihren Antrag aus der Natur des Religionsunterrichtes, weil er, um das ganze Gemüth in Anspruch zu nehmen, den Gebrauch der Muttersprache bedinge, auch zu heilig sei, um den Stoff zur Erlernung einer fremden Sprache abzugeben, wodurch die Religion zur Nebensache her- abgewürdigt werde; aus anerkannten Regeln der Pädagogik, nach welchen jede Anlage und Kraft der Kinder in ihrer Cntfal-
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