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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 282. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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der anzustellende Nath dem verantwortlichen Minister gegenüber, kerne entscheidende Stimme haben kann, und also auch durch ihn keine volle Garantie für die katholische Confessio« erlangt wird. v. Carlo witz: Ich erkläre mich mit den Motiven des ge stellten Antrags ganz einverstanden, erkenne es auch an, daß selbiger sehr nützlich sein kann, wünsche aber vor allen Dingen zu wissen, ob damit eine Erhöhung des Postulats verbunden werden soll, welche fast nicht zu umgehen sein wird, da ein förmlicher Rath eben so wenig für 200 Thlr. zu erlangen, als der Assessor beim Consistorio zu entbehren sein dürste. berathrnde Stimme zusteht. Hier'nächst entsteht die Frage, ob nicht auch von den Reformirten ein dergleichen Anspruch erhoben werden könnte. Der Gegenstand scheint in die Verfassung ein- zugreistn, das Ministerium hat sich selbst nicht deutlich darüber erklärt, um so weniger wird die Kammer jetzt sigleich ein rich tiges Urtheit darüber fällen können. Les Gehaltes wegen würde ich weniger hierbei ein Hindrrniß finden, denn derselbe würde sich theils nach dem Umfange seiner Geschäfte richten, und wenn die Stelle eines katholischen Consistoüalraths eingeht, keine neue Vcrwilligrmg nöthig sein. AlUin über die Sache selbst wüßte ich in der That jetzt nicht wie ich stimmen sollte. Bürgermeister Hübler: Ich habe den Antrag feiner kö niglichen Hoheit nicht unterstützt, obwohl ich in der Hauptsache, und was die Forderungen der Parität betrifft, ganz mir ihm einverstanden bin. Mein Grund war lediglich der, daß, wie ich glaube, bei der verfassungsmäßigen Verantwortlichkeit des protestantischen Cultministers, den Zwecken Sr. königl. Hoheit weniger durch eine veränderte Stellung , als durch die persön liche Tüchtigkeit des Mannes entsprochen werden dürfte, der dem Cultminister gegenüber die Rechte der katholischen Kirche zu wahren hat. Besitzt er die zur Erfüllung dieses wichtigen Be rufes erforderlichen Eigenschaften, so wird er, möge er nun als bloßer Beisitzer oder als wirklicher Ministerialrath fungiren, seine Glaubensgenossen, wie die Angelegenheiten seiner Kirche, gleich erfolgreich vertreten, da ja doch feine Stimme immer nur eine berathende, und dem verantwortlichen Minister es überlas sen bleibt, ob und in wie weit er dieser Stimme Gehör schen ken will oder nicht. Der Antrag wird sonach in seinen Folgen materiell für die Zwecke wenig nützen, für die er gestellt ist. Bischof Mauermann: Es war meine Absicht, densel ben Antrag zu stellen, wie er so eben von Sr. königl. Hoheit ausgegangen ist. Schon früher habe ich auf Herstellung einer vollkommnen Parität angetragen, welche die Anstellung eines katholischen Raths unerläßlich erheischt, wie denn in allen Staa ten, wo ähnliche Verhältnisse obwalten, das Referat in Angele genheiten katholischer Glaubensgenossen einem katholischen Rathe zusteht. Uebrigens zeigt die bisher gemachte Erfahrung, baß der katholische Beisitzer km Ministcrio nur bei den wenigsten Angelegenheiten katholischer Glaubensgenossen zugezogen wird, und so sind letztere freilich schlecht vertreten. Bürgermeister Reiche - Eisenstuck: Ich huldige gern dem Princip der Parität, und wünsche sie überall hergestellt, wo sie das gegenseitige Vertrauen erwecken oder befestigen kann. Daß der katholische Beisitzer in einer ehrenvollen Stellung dem Cultministerium stehe, und in einer Wirksamkeit, bieder Absicht seiner Anstellung überhaupt entspricht, scheint mir daher wohl wünschenswerth und billig. Indessen verkenne ich aber auch die Bedenken nicht, die sich der Anstellung eines eignen ka tholischen Ministerialrathes, und dessen Wirkungskreis in an dern als unmittelbar die Katholiken angehenden Angelegenhei ten ergeben dürsten, und hinsichtlich der Stellung zu dem Cul- tusminister, da doch dieser der verantwortliche Vorstand des Ministern bleibt, und den Mnistmalräthrn keine andere als Prinz Johann: Wenn man sich auf die Verantwortlich keit des Cultministers bezieht, so verkenne auch ich sie nicht, al lein unter allen Stellungen, die man dem Minister gegenüber haben kann, ist gewiß die des Referenten die einflußreichste, und ebendeshalb gebührt sie in Angelegenheit katholischer Glau- benßgenoffen, sofern der Cultminister Protestant ist, einem Katholiken. Daß keine collegialischen Verhandlungen statlsin- den, thut nichts zur Sachs, denn eben, wo votirt wird, ver hallt die Stimme des Einzelnen leichter erfolglos, als da, wo es darauf ankommt, die Ueberzeugung des Einzelnen zu be gründen, der selbstständig entscheiden muß. — Daß ein geeigne ter Mann schwer zu finden ist, daß das Wie der Sache noch geprüft werden muß, hindert die Annahme meines Antrags nicht, da auch ich ja nur eine Abänderung in der Zukunft verlange. Eben deshalb geht auch mein Antrag nicht auf eine sofortige Mehrbe willigung , wenn sich schon nicht verkennen laßt, daß solche in der Folge nothwendig werden dürste. Sie läßt sich aber um so eher rechtfertigen, da ja einer der bisherigen Consiston'al- Assessoren erspart werden soll. — Der Herr Bürgermeister Reiche-Eisenstuck verweist auf die Möglichkeit,, daß auch die Re- formirten einen besonder« Rath ihrer Konfession verlangen könn ten. Ich besorge dicß nicht, da theils ihre Anzahl in Sachsen so sehr gering ist, theils ihr Dogma dem der protestantischen Kirche so nahe steht. Wenn endlich der Hr. Cultminister ange führt hat, daß das Referat in Angelegenheiten von Personen verschiedenen Gjaubsns eben so gut einem evangelischen als einem katholischen Rathe zukvmme, so gebe ich dieß zwar zu, jedoch scheint mir darin der Entschcidungsgrund zu liegen, ob eine An gelegenheit aus der protestantischen oder aus der katholischen Behörde an das Ministerium gelangt ist. Sccr. Hartz: Die zahlreiche Unterstützung, welche der Vorschlag Sr. königl. Hoh. des Prinzen Johann gefunden hat, ist der sprechendste Beweis, wie sehr solcher das Gefühl der An wesenden für die Herstellung einer wahren Parität zwischen bei den Confesflonen angesprochen hat, und auch mich inleressirt derselbe auf das Lebhafteste. Dennoch sind verschiedene Nicht unerhebliche Bedenken gegen den Vorschlag vorgcbracht worden. Einige haben erklärt, daß sie erst noch deutlicher in der Sacke sehen müßten, um sich Zu entschließen, und ich gestehe, daß auch ich selbst in Verlegenheit bin, oh ich für oder gegen den Antrag stimmen soll. In einem solchen Dilemma halte ich es am geratensten, einen Mittelweg einzuschlagcn, diesen aber
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